Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2837 zu Drucksache 17/2653 18. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/2653 – Kommunal- und Verwaltungsreform Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2653 – vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Fusionen fanden bisher auf freiwilliger Ebene statt (Angaben über Datum der Verabschiedung des Fusionsgesetzes, Zeitpunkt der Fusion und beteiligte Verbandsgemeinden)? 2. Wie viele sogenannte „Zwangsfusionen“gab es bisher (Angaben über Datum der Verabschiedung des Fusionsgesetzes, Zeitpunkt der Fusion und beteiligte Kommunen)? 3. In welchen Kommunen, die freiwillig fusioniert haben, fanden Bürgerbefragungen statt und welches Ergebnis wurde dabei jeweils erzielt (Angaben bitte zugeordnet zum jeweiligen Fusionsvorgang)? 4. Welche Bürgerbefragungen fanden im Rahmen von Zwangsfusionen statt und welches Ergebnis wurde dabei jeweils erzielt (Angaben bitte zugeordnet zum jeweiligen Fusionsvorgang)? 5. Welche kreisübergreifenden Fusionsvorhaben beabsichtigt die Landesregierung derzeit (bitte Benennung der betroffenen Verbandsgemeinden und Landkreise sowie Darstellung der künftigen Konstellation)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sind bisher die folgenden Gebiets änderungsmaßnahmen für verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemein den auf frei williger Basis umgesetzt worden: Gebietsänderungsmaßnahme Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietsänderungsmaßnahme Rechtsgrundlage Eingliederung der verbandsfreien Stadt Cochem in die Verbandsgemeinde Cochem-Land (gleichzeitig umbenannt in Verbandsge meinde Cochem) 7. Juni 2009 Landesgesetz vom 18. Februar 2009 (GVBl. S. 79) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Braubach-Loreley aus den Verbandsgemeinden Braubach und Loreley (zum 1. Dezember 2012 umbenannt in Ver bandsgemeinde Loreley) 1. Juli 2012 Landesgesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 417) Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron in der Form der Eingliederung von drei ihrer Ortsgemein den in die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Eingliederung ihrer anderen Ortsge meinde in die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße im Landkreis Trier-Saarburg 1. Januar 2012 Landesgesetz vom 26. September 2011 (GVBl. S. 373) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg aus den Verbandsgemeinden Otterbach und Otterberg 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 420) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau aus der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 19. Dezember 2012 (GVBl. S. 406) Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zum 1. Juli 2014 ist auch die im Landesgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 494) geregelte Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden in der Form der Eingliederung von sechs ihrer Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Cochem, von acht ihrer Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Kaisersesch und ihrer ande ren drei Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Kastellaun im Rhein-Hunsrück-Kreis herbeigeführt worden. Diese Gebietsänderungsmaßnahme weicht von der zu nächst von der Verbandsgemeinde Treis-Karden und einer Mehrheit ihrer Ortsgemein den mit einer Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner befürworteten Gebietsän derungsmaßnahme ab. Sie ist auf eine Eingliederung der Ortsgemeinden der Ver bandsgemeinde Treis- Karden in die Verbandsgemeinden Cochem und Kaisersesch ausgerichtet gewesen. Darüber hinaus sind die folgenden Gebietsänderungsmaßnahmen für Verbandsge meinden auf konsensualer Basis gesetzlich geregelt, aber noch nicht realisiert wor den: 2 Gebietsänderungsmaßnahme Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietsänderungsmaßnahme Rechtsgrundlage Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel aus den Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 132) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aus den Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 479) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land aus den Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 486) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen aus der verbandsfreien Gemeinde Römerberg und der Verbandsgemeinde Dudenhofen 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 135) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Waldsee (zum 1. Januar 2016 in Verbandsgemeinde Rheinauen umbenannt) aus den verbandsfreien Gemeinden Altrip und Neuhofen und der Verbandsgemeinde Waldsee 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 482) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus der verbandsfreien Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 489) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain aus den Verbandsgemeinden Betzdorf und Gebhardshain 1. Januar 2017 Landesgesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 182) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Oberes Glantal aus den Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr 1. Januar 2017 Landesgesetz vom 22. Juli 2016 (GVBl. S. 305) Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in der Form der Eingliederung von vier ihrer Ortsgemein den in die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und der Eingliederung ihrer anderen fünf Ortsge meinden in die Verbandsgemeinde Rüdesheim 1. Januar 2017 Landesgesetz vom 21. Oktober 2016 (GVBl. S. 531) Gebietsänderungsmaßnahme Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietsänderungsmaßnahme Rechtsgrundlage Bildung der neuen Verbandsgemeinde Leiningerland aus den Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim 1. Januar 2018 Landesgesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 185) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan aus den Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel 1. Januar 2018 Landesgesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 188) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Landstuhl aus den Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl 1. Juli 2019 Landesgesetz vom 27. November 2015 (GVBl. S. 413) Eingliederung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein in die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein 1. Juli 2019 Landesgesetz vom 22. Juli 2016 (GVBl. S. 309) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach aus den Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach 1. Januar 2018 Landesgesetz vom 4. April 2017 (GVBl. S. 75) Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 Die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Leiningerland aus den Verbandsgemein den Grünstadt-Land und Hettenleidelheim wird als freiwillige Gebietsänderungsmaß nahme eingestuft, obwohl eine Voraussetzung des § 3 Abs. 1 und 2 des Landesgeset zes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) vom 28. Sep tember 2010 (GVBl. S. 272) gefehlt hat. § 3 Abs. 1 und 2 KomVwRGrG nennt die Vo raussetzungen für freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Der Bildung der neuen Ver bandsgemeinde Leiningerland haben die Räte der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim und jeweils die Ortsgemeinderäte mit einer Mehrheit der Orts gemeinden in beiden Verbandsgemeinden zugestimmt. Allerdings ist im Gegensatz zur Verbandsgemeinde Grünstadt-Land in den zustimmenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim nicht eine Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner dieser Verbandsgemeinde wohnhaft gewesen. Derzeit wird der Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Ver bandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm, Drucksache 17/2080, parlamentarisch beraten. Den Gebietsänderungsmaßnahmen haben die Räte der Ver - bandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm, die Räte aller Ortsge meinden der Verbandsgemeinden Gerolstein und Obere Kyll, die Räte von neun der elf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hillesheim und die Räte von 39 der 44 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Prüm zugestimmt. Die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Obere Kyll durch einen Zusammenschluss eines Teils ihrer Ortsgemeinden mit der Verbandsgemeinde Prüm und die damit verbundene Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde, wie sie der Gesetzentwurf vor sieht, wird vom Landkreis Vulkaneifel abgelehnt. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm erhebt gegen die vorübergehende Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde Prüm keine grundsätzlichen Einwendungen. Zu Frage 2: Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform hat es die folgenden weiteren Ge bietsänderungsmaßnahmen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Ver bandsgemeinden gegeben: Die durch das Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 541) geregelte Ein gliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben zum 1. Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 8. Juni 2015, VGH N 18/14, für verfassungswidrig erklärt. Zu den Fragen 3 und 4: Die nach Kenntnis des Ministeriums des Innern und für Sport im Zusammenhang mit den Gebietsänderungen durchgeführten direkten Bürgerbeteiligungen (Einwohner- und Bürgerbefragungen und Bürgerentscheide) sind in der beigefügten Übersicht auf - gelistet (Anlage). 3 Gebietsänderungsmaßnahme Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietsänderungsmaßnahme Rechtsgrundlage Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden (zum 1. Januar 2017 in Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf umbenannt) 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 539) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach aus den Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 543) Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 545) Eingliederung der Verbandsgemeinde Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim (gleichzeitig in Verbandsge meinde Rhein-Selz umbenannt) 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 547) Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg (gleichzeitig in Verbandsgemeinde Südeifel umbenannt) 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 549) Bildung der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen – Wallhalben (zum 1. Januar 2016 in Verbandsgemeinde Thaleischweiler -Wallhalben umbenannt) aus den Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 551) Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn 1. Juli 2014 Landesgesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553) Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Der derzeit parlamentarisch beratene Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Gerolstein , Hillesheim, Obere Kyll und Prüm sieht die Eingliederung von elf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll in die Verbandsgemeinde Prüm sowie die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein aus den anderen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim vor. Nach dem Gesetzentwurf wird die umgebildete Verbandsgemeinde Prüm vorübergehend eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde sein, das heißt übergangsweise wer den ihre bisher der Verbandsgemeinde Obere Kyll zugeordneten Ortsgemeinden dem Landkreis Vulkan - eifel und ihre Ortsgemeinden im Übrigen dem Eifelkreis Bitburg-Prüm angehören. Für eine weitere landkreisübergreifende Verbandsgemeinde gibt es aktuell keine kon krete Planung. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 5 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 7 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 9 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 11 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 13 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 15 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2837 17 Drucksache 17/2837 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 18