Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2848 zu Drucksache 17/2773 20. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2773 – Kennzeichnung von Ostereiern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2773 – vom 7. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Etwa 230 Eier werden in Deutschland pro Kopf und pro Jahr konsumiert. Über die Osterwochen hinweg steigt der Konsum von Eiern erfahrungsgemäß. Nach der Einführung der Kennzeichnung von Eiern im Jahr 2004 veränderten sich die Haltungsbedingungen von Legehennen stark. Gefärbte und verarbeitete Eier sind von der Kennzeichnungspflicht allerdings ausgenommen. Somit ist es dem Verbraucher im Regelfall unmöglich, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Legehennen produzieren in Rheinland-Pfalz wie viele Eier in welcher Haltungsform? 2. Ließe sich nach Ansicht der Landesregierung die Tierhaltungskennzeichnung auch auf gefärbte Ostereier ausweiten? 3. Wie können die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Landesregierung sich an gefärbten Eier erfreuen und beim Einkauf gleichzeitig auf eine artgerechte Tierhaltung achten? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Laut Statistischem Landesamt (STALA) wurden in Rheinland-Pfalz 2016 199 Millionen Eier von 715 000 Hennen gelegt. In die Statistik des STALA gehen Hennenhaltungsbetriebe ab 3 000 Haltungsplätze ein. In diese Kategorie fallen in Rheinland-Pfalz insgesamt 50 Betriebe. 93 Prozent dieser Eier wurden in Bodenhaltung und 2,5 Prozent der Eier in Freilandhaltung produziert. Die übrigen 4,5 Prozent der 2016 in Rheinland-Pfalz produzierten Eier verteilen sich auf die Kleingruppenhaltung und die ökologische Erzeugung 1). Nach einer Erhebung des Kompetenzzentrums Ökologischer Landbau (KÖL) in 2015 wurden in Rheinland-Pfalz im Juli 2015 23 970 Legehennen in 39 Betrieben (ab 50 Legehennen) ökologisch gehalten. Lediglich drei Betriebe befanden sich 2015 laut KÖL in der Größenordnung >2 000 bis 5 000 Legehennen. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes, die ebenfalls nur Betriebe mit mindestens 3 000 Haltungsplätzen beinhalten, wurden deutschlandweit in 2016 63,7 Prozent der Eier in Bodenhaltung, 18,6 Prozent in Freilandhaltung, 8,1 Prozent in Kleingruppenhaltung und 9,6 Prozent in ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt. Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich für die Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung auf Lebensmitteln ein. Eine Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz hat hierzu am Beispiel der Kennzeichnung von frischem Fleisch dargelegt, dass eine praktikable Umsetzung in einem vierstufigen Verfahren, nach dem Vorbild der Kennzeichnung von Frischeiern, möglich wäre und die Zustimmung der EU eingeholt werden müsste. Die Beschlüsse des Bundesrates und der Fachministerkonferenzen zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung wurden von der Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehrfach abgelehnt und nicht umgesetzt. 1) Die Haltungsformen Kleingruppenhaltung und ökologische Erzeugung werden vom STALA zusammengefasst, da sich aus den Daten wegen der geringe Anzahl erfasster Betriebe mit mehr als 3 000 Tieren Rückschlüsse auf einzelne Betriebe ziehen ließen. Drucksache 17/2848 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Rheinland-Pfalz wird sich auch weiterhin für die Ausweitung der Haltungskennzeichnung einsetzen. Zuletzt befasste sich auf Bundes ebene erneut die Agrarministerkonferenz am 31. März 2017 in Hannover mit dem Thema der Haltungskennzeichnung. Die Agrarmister und Senatoren der Länder haben unter TOP 17 Nummer 5 noch einmal ausdrücklich die Marktdifferenzierung durch die Kennzeichnung von Tierschutzkriterien begrüßt. Rheinland-Pfalz unterstützte zudem in einer Protokollerklärung die Forderung der Einführung einer verpflichtenden – bei der EU zu notifizierenden – Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Frischfleisch zur Steigerung der Verbrauchertransparenz, bei der die Mehrkosten gerecht verteilt werden und für alle Nutztiere höhere Tierwohlund Nachhaltigkeitsstandards geschaffen werden. Zu Frage 3: Gefärbte Eier fallen derzeit nicht unter die Kennzeichnungspflicht der Frischeier. Lediglich gefärbte Bioeier müssen aufgrund der EU-Ökoverordnung aus ökologischer Erzeugung stammen und somit die hohen Tierhaltungsstandards der EU-Ökoverordnung erfüllen . Zudem kennzeichnen einige Erzeuger die Herkunft und die Haltungsform von bunten Eiern auf freiwilliger Basis auf der Verpackung. Abgesehen von diesen Kennzeichnungsvorgaben bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, frische Eier zu kaufen und sie anschlie - ßend selbst zu färben. So können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf die artgerechte Haltung und die Herkunft der Eier achten und sich schon beim Färben an ihnen erfreuen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär