Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2849 zu Drucksache 17/2668 20. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/2668 – Gefahrstoffe in Germersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2668 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Informationen zufolge planen die US-Streitkräfte im Rahmen ihrer Stützpunkterweiterung in Rheinland-Pfalz in Germersheim eine Erweiterung ihrer Lagerkapazitäten zur Lagerung von Gefahrstoffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gefahrstoffe sollen in Germersheim gelagert werden? 2. Gibt es eine Risikoeinschätzung hinsichtlich dieser Einlagerung? 3. Welche Bauauflagen obliegen der Erweiterung der Lagerkapazitäten? 4. Wann sollen die Bauarbeiten beginnen? 5. Welche Firmen führen die Bauarbeiten durch und gab bzw. gibt es eine Ausschreibung, die auch an regionale Firmen gerichtet war bzw. ist? 6. Wann werden die Bauarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das bereits bestehende Gefahrstofflager soll von 70 auf 1 900 Tonnen erweitert werden. In der Lagerung werden keine neuen Stoffe hinzukommen. Die Stoffe werden nicht in Reinform gelagert; sie sind Bestandteile von Stoffgemischen. Die gelagerten Stoffe sind übliche Konsumgüter für den Betrieb von Kraftfahrzeugen und andere Gebrauchsgütern der US-Truppen im Ausland. Es handelt sich z. B. um Schmieröl, Enteisungsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit, Frostschutzmittel, Reinigungsmittel, Schmierfett, Bremsflüssigkeit , Nebelöl, Dichtungsmittel, Holzkohleseife, Toiletten-Frostschutzmittel, Staubschutzmittel, Inhibitor, Entfeuchtungsmittel, flüssiger Reifenschaum, Batterien für Feuerlöscher und fluoreszierende und Halogen-Metalldampflampen. In den Antragsunterlagen wurde eine Worst-Case Betrachtung durchgeführt, d. h. die Stoffe wurden in den begleitenden Gutachten so abgearbeitet, als wenn sie in Reinform vorliegen würden. Zu Frage 2: Gutachten, wie z. B. Brandschutz- und Explosionsschutzgutachten sowie ein durch einen externen Sachverständigen geprüfter Sicherheitsbericht sind Bestandteile der Antragsunterlagen und werden von den beteiligten Fachbehörden im Genehmigungsverfahren geprüft. Zu Frage 3: Mögliche Auflagen werden im Rahmen des förmlichen Genehmigungsverfahrens geprüft, welches noch nicht abgeschlossen ist. Bis zum 26. April 2017 läuft die Offenlage der Antragsunterlagen. Die Frist für das Einreichen von Einwänden endet am 9. Mai 2017. Der Erörterungstermin findet am 6. Juni 2017 statt. In diesem Verfahren steht es allen Betroffenen frei, Einwände vorzubringen. Zu Frage 4: Mit den Umbauarbeiten soll begonnen werden, sobald die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Drucksache 17/2849 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Die angefragte Maßnahme wird in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bundesbaus ausgeführt. Die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich liegt bei der in und von Rheinland-Pfalz organgeliehenen Stelle Amt für Bundesbau (ABB) und der dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten, unmittelbaren Stellen des Bundes. Dies vorausgeschickt , wurde dem Finanzministerium vom ABB mitgeteilt, dass die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben wurde, also an einen unbegrenzten Bieterkreis und damit selbstverständlich – wie bei öffentlichen Ausschreibungen immanent – auch an regionale Firmen gerichtet war. Eine regional begrenzte Ausschreibung wäre nach dem Vergaberecht unzulässig. Den Zuschlag erhielt die Firma „Bitburger Hochspannungsanlagen GmbH & Co. KG“, die das Projekt als Generalunternehmer durchführen wird. Bei einem reibungslosen Bauablauf wäre die Baumaßnahme Mitte November 2017 abgeschlossen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär