Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2852 zu Drucksache 17/2685 19. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/2685 – Zur Situation der Zwangseinweisungen in die Psychiatrie und Zwangsmedikation vor richterlicher Anhörung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2685 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Zwangseinweisungen in die Psychiatrie hat sich in Deutschland in nerhalb von 15 Jahren verdoppelt, auf 200 000 pro Jahr. Gemäß Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) bzw. Unterbringungsgesetz (UnterbrG) des jeweiligen Landes muss innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein Amtsrichter die Person in der Klinik persönlich anhören und über ihre Freilassung oder Unterbringung entscheiden . Ich frage die Landesregierung: 1. An welcher Stelle rangiert Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Zwangsein weisungen pro 1 000 Bürger im Vergleich mit den anderen Bundeslän dern? 2. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, dass zwangseingewiesene Personen vor der richterlichen Anhörung unter Druck gesetzt werden, Tabletten einzunehmen? Wenn ja, wie hoch liegt dieser Anteil bei den zwangseingewiesenen Personen und um welche Art von Tabletten handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln)? 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, dass bei den zu Frage 2 genannten Personen nach Fixierung pharmazeutische Mittel mit Zwang injiziert werden? Wenn ja, wie hoch liegt dieser Anteil bei den zwangseingewiese nen Personen und um welche Mittel handelt es sich (bitte aufschlüsseln)? 4. Wie hoch liegt der Anteil der Freilassungen nach richterlicher Anhörung der zwangseingewiesenen Personen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein entsprechender Ländervergleich liegt nicht vor. Die Daten der Unterbringung nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen, die als Anlage beigefügt sind, zeigen eine eher rückläufige Tendenz auf niedrigem Niveau in Bezug auf alle Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Die Einweisungen aufgrund des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen sind ab dem Jahr 2000 zahlenmäßig auf annähernd gleichem Niveau geblieben, obwohl die Zahl der Entlassungen insgesamt deutlich zugenommen hat. Zu den Fragen 2 und 3: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Im Jahr 2016 waren insgesamt 4 252 Verfahren auf Unterbringung nach den Landesgesetzen anhängig. Valide Angaben zu deren Ausgang liegen der Landesregierung nicht vor. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Drucksache 17/2852 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage