Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2854 zu Drucksache 17/2666 19. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2666 – Vorfall Körperverletzung in Koblenz-Lützel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2666 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Am Montag, 5. Dezember 2016 wurde ein Mann in der Neuendorfer Straße in Koblenz zusammenge schlagen und schwer verletzt. Laut einem Zeitungsbericht „Wie ein brutaler Angriff das Leben verändert“, veröffentlicht in der Rhein-Zeitung vom 18. März 2017, wird berichtet, dass das Opfer noch heute unter der Tat leidet und bald mit einer Traumatherapie beginnt. Der Tatverdächtige soll offensichtlich vorbestraft sein und sich nicht in Untersuchungshaft be finden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen ihn wegen schwerer Körperverletzung und nicht wegen versuchtem Totschlag. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welcher genaue Sachverhalt liegt dem Vorfall am 5. Dezember 2016 zugrunde (bitte Angaben zu Vorstrafen, Wohnort, Alter, Migrationshintergrund und besuchter Schule des Tatver dächtigen)? 2. Wurde gegen den Tatverdächtigen ein Aufenthaltsverbot nach § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für die Koblenzer Innenstadt ausgesprochen? Wenn nein, wa rum nicht? 3. Wieso befindet sich der Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft und warum wird nicht wegen versuchtem Totschlag statt schwerer Körperverletzung gegen den Tatverdächti gen ermittelt? 4. Wann ist der Gerichtstermin gegen den Tatverdächtigen terminiert? 5. Welche Maßnahmen werden getroffen, dass die Bevölkerung vor dem Tatverdächtigen geschützt wird? 6. Welche Hilfe erfährt das Opfer vonseiten des Staates? 7. Wird ein Sicherheitskonzept für die Koblenzer Stadtteile Lützel, Neuendorf und Wallers heim von der Polizei und der Stadtverwaltung Koblenz erstellt? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Nach den polizeilichen Ermittlungen ging der Beschuldigte am Abend des 5. Dezember 2016 gegen 18.25 Uhr im Bereich der Neuendorfer Straße im Koblenzer Stadtteil Lützel zwischen dort geparkten Fahrzeugen auf die Fahrbahn und trat gegen das Fahrzeug des langsam vorbeifahrenden Geschädigten, welcher daraufhin anhielt und ausstieg. Der 17-jährige Beschuldigte schlug sodann mehrfach unvermittelt mit der Faust auf den Geschädigten ein, der dadurch schwere Kopfverletzungen erlitt. Über diesen der Medienberichterstattung zu entnehmenden Sachverhalt hinausgehende Informationen über das laufende Verfahren , zur Person des Beschuldigten oder zu etwaigen Vorstrafen sind mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vertraulich zu behandeln. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt. Nach § 48 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes findet in Strafsachen gegen Jugendliche die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Dadurch sollen die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigten geschützt und Bloßstellungen vermieden werden. Weitergehende Auskünfte aufgrund parlamentarischer Anfragen auf der Grundlage von Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 80 Abs. 2 und 100 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags können daher nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses erteilt werden. Zu Frage 2: Die Polizei hat gegenüber dem Beschuldigten kein Aufenthaltsverbot für die Koblenzer Innenstadt nach § 13 Abs. 3 des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz ausgesprochen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Drucksache 17/2854 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Bereits vor der Tat bestand Kontakt zwischen dem Jugendamt der Stadt Koblenz und dem Beschuldigten. Im Anschluss an den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Sachverhalt hat die Polizei Koblenz das Jugendamt unverzüglich informiert. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Strafverfahren die rechtlich möglichen und gebotenen Maßnahmen gegen den Beschuldigten getroffen, um die Öffentlichkeit vor weiteren Taten zu schützen. Detailliertere Angaben können aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und des noch laufenden Strafverfahrens an dieser Stelle nicht gemacht werden. Zu Frage 6: Die Erstinformation über die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten und die Rechte als Opfer einer Straftat erfolgt regelmäßig über das bundesweit einheitliche Merkblatt über Rechte und Pflichten von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren, das Opfern von Straftaten bereits bei der polizeilichen Anzeigenaufnahme ausgehändigt wird. Außerdem bietet die Internetseite www.opferschutz.rlp.de der Landesregierung einen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer von Straftaten. Sie enthält unter anderem eine Liste mit Notfallnummern für Hilfe unmittelbar nach der Tat, Kontaktdaten zu Unterstützungsangeboten und Hinweise, wo Betroffene einer Straftat finanzielle Hilfe erhalten können. Die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Koblenz bot dem Geschädigten darüber hinaus bereits am Tag nach der Tat ein Beratungsgespräch an, das im weiteren Verlauf auch durchgeführt wurde. Im Rahmen des Gesprächs wurden folgende Unterstützungsangebote erörtert: – Möglichkeiten nach dem Opferentschädigungsgesetz, – Angebot einer Terminvermittlung an die Traumaambulanz in Bad Neuenahr-Ahrweiler, – Unterstützungsmöglichkeiten durch den Weißen Ring e. V. (deutscher Verein zur Hilfe von Kriminalitätsopfern) und – Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Psychotherapeuten. Die Opferschutzbeauftragte steht mit dem Geschädigten nach wie vor in Kontakt. Detaillierte Informationen können aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Geschädigten an dieser Stelle nicht mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Polizeiinspektion Koblenz 2 setzt bereits Maßnahmen im Stadtteil Neuendorf um. Diese umfassen neben der offenen Präsenz uniformierter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu tatrelevanten Zeiten im Einzelfall auch anlassbezogene gemeinsame Fußstreifen mit Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten und Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern aus dem Haus des Jugendrechtes in Koblenz sowie unregelmäßige Kontrollmaßnahmen an erkannten Brennpunkten. Schon im Jahr 2015 erfolgte auf Initiative der Polizei Koblenz die Einrichtung eines „Runden Tisches zur Großsiedlung Neuendorf“ mit dem Ziel, einen engen Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren Polizei, Ordnungsamt, Stadtverwaltung und Schulleitung zu gewährleisten. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes wird bis zum Spätsommer 2017 außerdem ein gemeinsames Zentrum eingerichtet, in dem unter anderem Vertreter von Jugendamt, Ordnungsamt, der ambulanten Suchthilfe des Caritasverbandes und der Polizei vertreten sein werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär