Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/286 zu Drucksache 17/86 30. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Herber und Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/86 – Medizinische Versorgung der Polizeihunde Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/86 – vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz vom Mai diesen Jahres wird die medizinische Versorgung der Polizeidiensthunde des Landes Rheinland-Pfalz geregelt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Mit welchen Tierärzten wurden in den einzelnen Präsidien Verträge geschlossen und/oder besteht für die Staffeln, bzw. für den einzelnen Diensthundeführer freie Tierarztwahl? 2. Wie hoch sind die Kosten für die tierärztliche Versorgung der Diensthunde in den letzten fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahr und Präsidien, nach aktiven und außer Dienst gestellten Hunden)? 3. Wie oft sind die Diensthunde im Sinne der Ziffern 1 bis 7 aus § 1 Verwaltungsvereinbarung im Durchschnitt dieser fünf Jahre vor Ort von Tierärzten behandelt worden? 4. Mit welchen Mehrkosten wird bei den zu erwartenden Fahrten und Dienstzeiten zur Behandlung der Diensthunde in Ulmen gerechnet? 5. Warum werden nicht vor Ort Kooperationen mit den Kreisveterinärämtern geschlossen, um die Diensthunde mit Medikamenten zu versorgen, zu impfen, den jährlichen Gesundheitsüberprüfungen zu unterziehen, sowie die Ankaufs-/Aussonderungsunter - suchungen durchzuführen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das damalige Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat mit seinem Rundschreiben über das Diensthundewesen der Polizei Rheinland-Pfalz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und das vorangegangene Rundschreiben abgelöst hat, den gesamten Bereich des Diensthundewesens in der Polizei neu geregelt. Neben verschiedenen redaktionellen Anpassungen werden mit dem Rundschreiben im Wesentlichen Regelungen zur Haltung, Pflege, Unterbringung und Entschädigung sowie zur Außerdienststellung von Hunden getroffen. Erforderlich wurde die Neufassung insbesondere, um den zwischenzeitlichen Entwicklungen im Polizeidiensthundewesen und auch den berechtigten Forderungen der Diensthundführerinnen und Diensthundführer, u. a. nach Anpassung der Entschädigungssätze und Regelungen zu den Kosten der tiermedizinischen Versorgung außer Dienst gestellter Hunde, angemessen Rechnung zur tragen. In diesem Kontext erfolgte eine Erhöhung der Entschädigungspauschalen sowohl für aktive wie auch für inaktive Diensthunde. Nachdem zuvor außer Dienst gestellte Hunde den Diensthundführerinnen/-führern auf deren Antrag hin schenkungsweise überlassen wurden und damit die Hunde in das Eigentum der Beamtinnen und Beamten übergangen sind, wurde nunmehr alternativ die Möglichkeit des Abschlusses eines Pflegevertrages für zukünftig (ab 1. Januar 2016) außer Dienst zu stellende Hunde geschaffen. Damit verbunden ist eine erhebliche finanzielle Entlastung der Diensthundeführerinnen/-führer. Während sie nach der Altregelung als neue Hundeeigentümer selbst für sämtliche Tierarztkosten aufkommen mussten, trägt im Falle des Abschlusses eines Pflegevertrages das Land als unveränderter Eigentümer des Tieres sämtliche Kosten der tiermedizinischen Versorgung. Als weiterer „Baustein“ dieser umfassenden Neuregelungen hat das Ministerium des Innern und für Sport mit dem Bundesministerium der Verteidigung im Mai 2016 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, wonach die tierärztliche Versorgung der Diensthunde der rheinland-pfälzischen Polizei – auch die der außer Dienst gestellten Tiere – an der Diensthundeklinik in Ulmen möglich ist. Demnach können dort insbesondere alle Ankaufs- und Aussonderungsuntersuchungen und größere planbare Operationen durch- Drucksache 17/286 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode geführt werden sowie die Versorgung mit Medikamenten erfolgen. Zur Abrechnung werden in der Regel der einfache Satz der Gebührenordnung der Bundestierärztekammer zugrunde gelegt und die Medikamente rabattiert abgegeben. Die „Paketlösung“, arrondiert durch die Kooperation mit der Bundeswehrtierklinik, ist aus Sicht der Landesregierung auch im bundesweiten Vergleich als vorbildlich zu bezeichnen und trägt sowohl den berechtigten Interessen der Diensthundführerinnen/ -führer angemessen Rechnung und ist zudem auch unter wirtschaftlichen und haushalterischen Gesichtspunkten ein guter Konsens. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei den Diensthundestaffeln besteht grundsätzlich freie Tierarztwahl. Zu Frage 2: Die Regelung zur „Außer-Dienst-Stellung“ und Möglichkeit zum Abschluss von Pflegeverträgen mit der Folge der Übernahme der Tierarztkosten durch das Land trat erst am 1. Januar 2016 in Kraft. Eine Erfassung der Tierarztkosten der schenkungsweise überlassenen Hunde (Regelung bis 31. Dezember 2015) erfolgte nicht. Die Kosten wurden von den Diensthundführerinnen/-führern als Eigentümer der Hunde selbst getragen. Zu Frage 3: Zu Frage 4: Wie bereits vorausgeschickt, handelt es sich bei der Vereinbarung zur Inanspruchnahme der Diensthundeklinik in Ulmen um ein „frei bleibendes Angebot“, das im Bedarfsfall, nach Abwägung der Kosten-Nutzen-Relation sowie insbesondere des Wohls des Diensthundes, in Anspruch genommen werden kann. Ob hierdurch Mehrkosten entstehen werden, lässt sich derzeit nicht prognostizieren. Zu Frage 5: Ein Schwerpunkt der Vereinbarung wird in den Ankaufs- und Aussonderungsuntersuchungen gesehen. Hierdurch soll ein landesweit einheitliches Verfahren initiiert werden, um Kontinuität zu gewährleisten und dadurch auch eine bessere Verlässlichkeit hinsichtlich des Gesundheitszustandes des rheinland-pfälzischen Polizeidiensthundebestandes zu erreichen. Diesen Zielen würden Kooperationen mit einer Vielzahl von Kreisveterinärämtern oder niedergelassenen Tiermedizinern nicht gerecht. Selbstverständlich können auch weiterhin die Tierärzte vor Ort aufgesucht werden, um die Diensthunde mit Medikamenten zu versorgen, zu impfen oder allgemeinen Untersuchungen zu unterziehen. Die Zusammenarbeit mit den Tierärzten vor Ort gestaltet sich nach Angaben der Polizeipräsidien unproblematisch. Roger Lewentz Staatsminister 2015 2014 2013 2012 2011 PP Mainz 9 455,11 € 16 119,77 € 18 220,32 € 10 323,99 € 12 692,96 € PP Trier 9 422,29 € 10 735,15 € 10 049,27 € 8 647,25 € 8 356,49 € PP Koblenz 18 638,22 € 15 531,61 € 23 257,80 € 15 141,38 € 16 957,72 € PP Rheinpfalz 5 458,00 € 8 757,00 € 6 298,00 € 10 977,00 € 9 746,00 € PP Westpfalz 8 494,49 € 7 640,86 € 7 890,67 € 11 406,89 € 5 310,38 € Bereitschaftspolizei 3 073,41 € 2 158,31 € 1 478,21 € 3 788,23 € 1 392,53 € Behandlungen pro Jahr (im Durchschnitt der letzten fünf Jahre) PP Mainz 27 (ohne Verschreibung Medikamente) PP Trier 86 PP Koblenz 150 PP Rheinpfalz 11,5 PP Westpfalz 93,25 Bereitschaftspolizei 24,4