Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2869 zu Drucksache 17/2714 21. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2714 – Angriffe und Gewalt gegen Polizeibeamte im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2714 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele als gefährlich bzw. bedrohlich einzustufende Polizeieinsätze haben Polizeibeamte im Bereich der Polizeiinspektion Zweibrücken seit dem 1. Januar 2007 bis heute ihrer Dienstelle gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 2. In wie vielen Fällen wurde Strafantrag u. a. wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, übler Nachrede, falscher Verdächtigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten gestellt bzw. eine Anzeige aufgrund der genannten Delikte wegen des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten und nach Jahren ab 2007)? 3. Wie viele dieser Verfahren wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten und nach Jahren)? 4. Wie viele Krankheitstage durch Verletzungsfolgen nach Angriffen auf Polizeibeamten sind seit 2007 zu verzeichnen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Daten entstammen je nach Zielrichtung der Fragestellung unterschiedlichen Quellen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Entsprechend der Datenherkunft und funktioneller Ausrichtung der Dateien werden verschiedene Parameter zur Erfassung zugrunde gelegt. Eine direkte Vergleichbarkeit der Daten unterschiedlicher Quellen ist nur in begrenztem Maße möglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Kommt es im Rahmen der Einsatzbewältigung zu Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, werden diese Delikte durch die Polizei mit Fertigung einer Strafanzeige, Erfassung im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem POLADIS sowie die Durchführung aller notwendigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen verfolgt. Zur weiteren Verfolgung ist bei Antragsdelikten ein Strafantrag des oder der Berechtigten oder das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses Prozessvoraussetzung. In Rheinland -Pfalz werden seit dem 1. Januar 2010 Daten zur „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ in einer hierfür eingerichteten Datei gespeichert. In dieser werden, unabhängig von der Polizeilichen Kriminalstatistik und von anderen polizeilichen Informationssystemen, Sachverhalte erfasst, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte während des Dienstes oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dienst von rechtswidrigen Taten betroffen waren. Eine explizite statistische Erhebung von „gefährlich oder bedrohlich einzustufenden“ Einsätzen erfolgt nicht. Daten zu Einsatzanlässen , bei denen keine Straftaten festgestellt werden, unterliegen zudem Löschfristen, die eine retrograde Auswertung für den genannten Zeitraum nicht ermöglichen. In den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 wurden die folgenden rechtswidrigen Taten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Zweibrücken registriert. Je Fall ist eine Mehrfachnennung verschiedener verwirklichter Delikte möglich, wenn diese in Tat- bzw. Handlungseinheit begangen wurden. Eine dezidierte statistische Erhebung zur Anzahl der gestellten Strafanträge besteht nicht. Drucksache 17/2869 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode (Quelle: Datei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte.) Im Jahr 2017 wurden bisher drei Delikte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch, eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch, zwei Körperverletzungsdelikte gemäß § 223 Strafgesetzbuch sowie eine Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Zweibrücken erfasst. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgt eine Vorgangsabgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft. Auswertungen bezüglich der weiteren Verfahrensverläufe bei den Staatsanwaltschaften sind bedingt über das staatsanwaltschaftliche Vorgangsbearbeitungssystem web.sta möglich. Im Gegensatz zur dargestellten polizeilichen Datei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte handelt es sich bei web.sta um eine Anwendung, die nicht vorrangig auf statistische Erhebung abzielt. Eine Abfrage in web.sta nach den in der Tabelle aufgeführten Straftatbeständen bzw. Ermittlungsverfahren, mit Ausnahme des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Es existieren keine Erfassungsmerkmale für bestimmte Amtsträger als Geschädigte. Für die genannten Delikte ist daher eine gesonderte Abfrage nach entsprechenden Verfahren zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten nicht möglich. Eine Abfrage kann nur für das Delikt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch durchgeführt werden. Insoweit ist eine Differenzierung nach Geschädigten über die erfassten Herkunftsbehörden möglich. Da im System web.sta in jedem Verfahren nur ein Tatvorwurf – in der Regel der schwerste – erfasst wird, können sich unter den durch die Abfrage festgestellten Verfahren auch solche befinden, die zugleich den Vorwurf weiterer Straftaten wie etwa Körperverletzung oder Beleidigung zum Gegenstand hatten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch ist ein Offizialdelikt, dessen Verfolgung weder einen Strafantrag noch die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses voraussetzt. Da es sich um ein Vergehen handelt, kann grundsätzlich eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen, wenn nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Anzahl der in der Abfrage festgestellten Verfahren der Jahre 2007 bis einschließlich 2016 mit dem Tatvorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamte für den Bezirk des Amtsgerichts Zweibrücken sowie die Anzahl der Einstellungen gemäß § 153 Strafprozessordnung. Da das Dienstgebiet der Polizeiinspektion Zweibrücken nicht deckungsgleich mit dem Bezirk des Amtsgerichts Zweibrücken ist, können sich darunter auch Fälle aus dem zum Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben gehörenden Gebiet der (früheren) Verbandsgemeinde Wallhalben befinden. Ein Herausfiltern dieser von der Fragestellung nicht umfassten Fälle ist technisch nicht möglich. (Quelle: web.sta.) 2 Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen/-beamten der Polizeiinspektion Zweibrücken 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beleidigung 8 5 6 8 6 4 9 Bedrohung 4 2 0 1 1 4 1 Nötigung 1 0 0 1 0 0 0 Körperverletzung 4 5 2 5 5 4 11 gefährliche Körperverletzung 1 0 1 1 1 3 3 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 12 11 5 12 9 7 11 Gesamt 30 23 14 28 22 22 35 Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Polizeibeamten aus dem Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken Jahr Anzahl der Verfahren Anzahl der Einstellungen gemäß § 153 StPO 2007 10 1 2008 11 1 2009 6 1 2010 10 0 2011 8 1 2012 9 0 2013 24 3 2014 9 0 2015 12 1 2016 16 3 Gesamt 115 11 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2869 Im Jahr 2017 wurde in web.sta ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Zweibrücken erfasst. Es erfolgte keine Einstellung gemäß § 153 Strafprozessordnung. Zu Frage 4: In den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 wurde die folgende Anzahl von Krankheitstagen aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken registriert. (Quelle: Datei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte.) Im Jahr 2017 kam es bislang zu sieben Krankheitstagen aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Krankheitstage aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Polizeibeamte der Polizeiinspektion Zweibrücken 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 35 0 0 7 14 0 0