Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2870 zu Drucksache 17/2715 21. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2715 – Angriffe und Gewalt gegen Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2715 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele als gefährlich bzw. bedrohlich einzustufende Einsätze haben Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken seit dem 1. Januar 2007 bis heute dokumentiert bzw. ihrer vorgesetzten Dienststelle gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 2. In wie vielen Fällen wurde Strafantrag u. a. wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, übler Nachrede, falscher Verdächtigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zum Nachteil von Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes gestellt bzw. eine Anzeige aufgrund der genannten Delikte wegen des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten und nach Jahren ab 2007)? 3. Wie viele dieser Verfahren wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten und nach Jahren)? 4. Wie viele Krankheitstage durch Verletzungsfolgen nach Angriffen auf Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes sind seit 2007 zu verzeichnen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Daten entstammen je nach Zielrichtung der Fragestellung unterschiedlichen Quellen, der Stadtverwaltung Zweibrücken und der Staatsanwaltschaft. Entsprechend der Datenherkunft und funktionellen Ausrichtung der Dateien werden verschiedene Parameter zur Erfassung zugrunde gelegt. Eine direkte Vergleichbarkeit der Daten dieser Quellen ist nur in begrenztem Maße möglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: In den Jahren 2007 bis einschließlich 2016 wurden die folgenden Delikte zum Nachteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken zur Anzeige gebracht. Die Daten basieren auf der statistischen Erhebung der Stadtverwaltung. Eine dezidierte statistische Erhebung zur Anzahl der gestellten Strafanträge besteht nicht. Straftaten zum Nachteil von Bediensteten des Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beleidigung 1 2 1 2 4 3 0 3 0 3 Bedrohung 1 0 0 1 0 2 0 1 0 3 Nötigung 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Üble Nachrede 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Falsche Verdächtigung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 17/2870 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode (Quelle: Statistik der Stadt Zweibrücken) Im Jahr 2017 kam es laut Statistik der Stadt Zweibrücken bislang zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes. Auswertungen bezüglich der Verfahrensverläufe bei den Staatsanwaltschaften sind bedingt über das staatsanwaltschaftliche Vorgangsbearbeitungssystem web.sta möglich. Im Gegensatz zur dargestellten Statistik der Stadt Zweibrücken handelt es sich bei web.sta um eine Anwendung, die nicht vorrangig auf statistische Erhebung abzielt. Eine Abfrage im staatsanwaltschaftlichen Vorgangsbearbeitungssystem web.sta nach den in der Tabelle aufgeführten Straftatbeständen bzw. Ermittlungsverfahren, mit Ausnahme des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Es existieren keine Erfassungsmerkmale für bestimmte Amtsträger als Geschädigte. Für die genannten Delikte ist daher eine gesonderte Abfrage nach entsprechenden Verfahren zum Nachteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes nicht möglich. Eine Abfrage kann nur für das Delikt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch durchgeführt werden . Insoweit ist eine Differenzierung nach Geschädigten über die erfassten Herkunftsbehörden möglich. Da im System web.sta in jedem Verfahren nur ein Tatvorwurf – in der Regel der schwerste – erfasst wird, können sich unter den durch die Abfrage festgestellten Verfahren auch solche befinden, die zugleich den Vorwurf weiterer Straftaten wie etwa Körperverletzung oder Beleidigung zum Gegenstand hatten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch ist ein Offizialdelikt, dessen Verfolgung weder einen Strafantrag noch die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses voraussetzt. Da es sich um ein Vergehen handelt, kann grundsätzlich eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen, wenn nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht . Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Anzahl der in der Abfrage festgestellten Verfahren der Jahre 2007 bis 2016 mit dem Tatvorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Bediensteten des Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken sowie die Anzahl der Einstellungen gemäß § 153 Strafprozessordnung. Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Bediensteten des Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken (Quelle: web.sta) Im Jahr 2017 wurden bislang keine Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken erfasst. 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sachbeschädigung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzung 0 0 0 0 0 0 1 4 0 1 gefährliche Körperverletzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 0 0 0 4 6 2 2 6 0 6 Gesamt 2 2 1 8 10 7 3 14 0 13 Jahr Anzahl der Verfahren Anzahl der Einstellungen gemäß § 153 StPO 2007 1 0 2008 0 0 2009 0 0 2010 6 1 2011 6 1 2012 3 1 2013 2 0 2014 4 0 2015 0 0 2016 6 3 Gesamt 28 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2870 Zu Frage 4: In den Jahren 2007 bis einschließlich 2016 wurde die folgende Anzahl von Krankheitstagen aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken registriert. Krankheitstage aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Zweibrücken (Quelle: Statistik der Stadt Zweibrücken) Im Jahr 2017 kam es laut Statistik der Stadt Zweibrücken bislang nicht zu Krankheitstagen aufgrund von Verletzungen nach Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 0 0 0 0 0 32 0 0 87