Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2873 zu Drucksache 17/2676 24. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) – Drucksache 17/2676 – Elektronische Vergabe in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2676 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit macht die Landesregierung von dem Instrument der elektronischenVergabe Gebrauch? 2. Welche Entlastungen gehen nach Auffassung der Landesregierung von der elekt ronischen Vergabe aus? 3. Hat die elektronische Vergabe zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens in Rheinland-Pfalz beigetragen? 4. Welche praktischen Erfahrungen zur elektronischen Vergabe gibt es nach Kennt nis der Landesregierung auf kommunaler Ebene? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit dem „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ stellt das Land bereits seit 2010 eine elektronische Vergabeplattform zur Verfügung. Der Vergabemarktplatz regelt die umfassende Abwicklung eines Vergabeverfahrens – von der Veröffentlichung der Ausschreibung durch die Behörde, das kostenlose Herunterladen von Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit der zuständigen Vergabestelle, die elektronische Abgabe eines Angebots durch die Firma bis zur Zuschlagserteilung. Unternehmen erhalten damit einen zentralen Zugang zu Ausschreibungen der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Die elektronische Vergabe in Rheinland-Pfalz hat sich bewährt und bei allen am Vergabeprozess beteiligten Parteien zu deutlichen Entlastungen geführt. Dies bedeutet, dass nicht nur Einsparungen in der Landesverwaltung zu verzeichnen sind, sondern auch bei den Unternehmen. Aufseiten der Vergabestellen liegen die Entlastungen vor allem bei der Durchführung der einzelnen Schritte des Vergabeprozesses, von der Veröffentlichung über die Beantwortung von Bieterfragen bis zum Zuschlag. Insbesondere durch die zeitgleiche Benachrichtigung aller Bieter in einem Verfahren wird die Bieterkommunikation erheblich erleichtert. Hinzu kommen deutliche Vorteile bei der nachträglichen Recherche, da per System für eine rechtssichere Dokumentation und damit Nachvollziehbarkeit der gesamten Kommunikation zwischen Vergabestelle und Unternehmen gesorgt wird. Aus diesem Grund besteht die Entlastung nicht nur in einer Reduzierung der Aufwände bei den Vergabestellen, sondern auch in einer besseren Qualität der Informationen zu den Verfahren, da die Daten strukturiert und in elektronischer Form vorliegen. Darüber hinaus bietet sowohl die Recherche nach veröffentlichten Auftragsbekanntmachungen als auch die vereinheitlichte Kommunikation mit automatisch erstellten Empfangsbestätigungen einen wesentlichen Vorteil für die Wirtschaft. Zu Frage 3: Die elektronische Vergabe hat zur Beschleunigung der Vergabeverfahren in Rheinland-Pfalz beigetragen. Neben den in der Beantwortung zu Frage 2 beschriebenen Entlastungen, die zur Beschleunigung der Vergabeverfahren beitragen, wird die Dauer einer Vergabe auch durch die gesetzlichen Fristen bestimmt. Dies gilt insbesondere für die Zeit, die den Unternehmen zur Erstellung des Angebots einzuräumen ist. Diese Frist beträgt bei EU-weiten Vergaben je nach Vergabeart bis zu 35 Tagen. Sowohl die Vergabeverordnung (VgV) vom 12. April 2016 als auch die VOB/A-EU 2016 sehen beim offenen Verfahren, nichtoffenen Verfahren und beim Verhandlungsverfahren bei der Angebotsfrist eine Verkürzungsmöglichkeit von fünf Tagen vor, wenn der öffentliche Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. Drucksache 17/2873 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Kommunale Gebietskörperschaften nutzen elektronische Vergabeplattformen (z. B. rlp.vergabekommunal.de). Über Art und Umfang sowie deren Erfahrungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dr. Volker Wissing Staatsminister