Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2874 zu Drucksache 17/2697 24. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/2697 – Reaktivierung der Hunsrückbahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2697 – vom 30. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren will die Landesregierung die Hunsrückbahn zwischen Langenlonsheim und dem Flughafen Hahn reaktivieren. Zuletzt sollten erste Bahnabschnitte 2018 für den Verkehr freigegeben werden. Jetzt hören wir, dass die Pläne erneut vorschoben wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der genaue Stand der Planung für die Reaktivierung der Hunsrückbahn? 2. Wann plant die Landesregierung die Inbetriebnahme? 3. Welche terminlichen Veränderungen sind heute zu konstatieren und was sind die Gründe hierfür? 4. Wann wurden bisher welche Planungsmittel für die Hunsrückbahn ausgegeben? 5. Mit welchen weiteren Planungskosten rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Derzeit befindet sich die Reaktivierung der Hunsrückbahn in der Planungsphase 4 – Genehmigungsplanung – nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechtes werden durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Eine Einflussmöglichkeit seitens des Landes auf die Zeitdauer der Verfahren besteht nicht. Das Planfeststellungsverfahren ist in zwei Abschnitte aufgeteilt. Für den Abschnitt 1 (VG Kirchberg) wird der Planfeststellungsbeschluss bis Frühjahr 2017 erwartet. Für den deutlich längeren Abschnitt 2 (Gebiet der Verbandsgemeinden Langenlonsheim, Stromberg, Rheinböllen und Simmern) wurde der Erörterungstermin am 8. November 2016 in Simmern durchgeführt. Ein Planfeststellungsbeschluss wirdfrühestens für Ende 2017 erwartet. Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn ist abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zum Realisie - rungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) mit der DB Netz AG und der finanziellen Situation im Gesamtbereich ÖPNV/SPNV zu diesem Zeitpunkt. Die reine Bauzeit für die Reaktivierung beträgt gut drei Jahre. Zu den Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 16/3152 der Abgeordneten Klöckner und Bracht vom März 2015 verwiesen (Drucksache 16/4807). Im Jahr 2015 wurden darüber hinaus ca. 117 000 Euro und im Jahr 2016 ca. 4 000 Euro verausgabt . In welcher Höhe und wann weitere Planungskosten anfallen, ist in erster Linie abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und den nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens festgestellten Baukosten. Dr. Volker Wissing Staatsminister