Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2875 zu Drucksache 17/2662 24. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2662 – Ende der Zusammenarbeit mit INBI in der Islamismus-Prävention Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2662 – vom 27. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Familienministerium verlängert den auslaufenden Vertrag mit dem Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) nicht. INBI war vor einem Jahr mit der Islamismus-Prävention beauftragt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird der Vertrag nicht verlängert? 2. Welche Konstruktionsfehler müssen eingestanden werden? 3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass Szenekenner im Sicherheitsapparat das Konzept der„Salutogenese“ für blauäugig halten, weil es potenzielle Terroristen von ihrer Eigenverantwortung frei spricht und sie zu Opfern der Gesellschaft stilisiert? 4. Gibt die inhaltliche Neuausrichtung weiterhin einer linken Weltanschauung den Vorrang gegenüber professioneller und mit Szenekennern eng abgestimmter Prävention? 5. Lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung der Zusammenhang zwischen angeblicher Islamophobie und islamistischer Terrorbegeisterung wissenschaftlich belegen? 6. Wird in Erwägung gezogen, dass eine reservierte Haltung vieler Deutscher gegenüber dem Islam aus den zahlreichen islamistischen Anschlägen resultieren könnte? 7. Wird angebliche Islamophobie als genauso schlimm erachtet wie islamistische Terrorbegeisterung? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 19. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat sich zu einem Trägerwechsel entschieden, um vor dem Hintergrund vermehrter Terroranschläge 2016 in Deutschland und der Anwerbung von Kindern und Jugendlichen durch den IS stärker Synergieeffekte für die Prävention und Intervention gegen islamistische Radikalisierung zu nutzen. Auch sollen die Möglichkeiten der Begleitung eines Ausstieges aus der Radikalisierung intensiver einbezogen werden. Das ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gegeben, in dem eine entsprechende Arbeit bereits seit mehreren Jahren geleistet wird. Ein zweiter bedeutender Grund ist, dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen größer sind als zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen. Zu den Fragen 3 und 4: Die Landesregierung bewertet keine mutmaßlichen Behauptungen von anonymen sogenannten „Szenekennern“. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landes frei, Beschwerden offen anzusprechen und sich mit Verbesserungsvorschlägen jederzeit an das zuständige Ministerium zu wenden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es bei der salutogenetischen Prävention insbesondere darum geht, zum Schutz vor und zum Ausstieg aus Radikalisierungsprozessen das Hauptaugenmerk auf die Stärkung der psychischen Widerstandsfähigkeit – Resilienz – zu richten, anstatt auf die Aufdeckung und Behandlung von Defiziten. Durch gezielte Maßnahmen sollen die Ressourcen der Menschen erkannt und erweitert werden. Darüber hinaus werden Bewältigungsstrategien für Problemlösungen vermittelt. Gerade auch in der Arbeit mit Jugendlichen, die bereits Tendenzen hin zu einer religiösen Radikalisierung zeigen, braucht es positive Unterstützungseffekte. Die beschriebenen Konzepte stellen die Handlungsbefähigung der Jugendlichen in den Vordergrund und sind nachhaltiger als repressive Maßnahmen geeignet, vor einer verstetigten Radikalisierung zu bewahren. Drucksache 17/2875 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 5, 6 und 7: Die in den Fragestellungen verwendeten Begriffe „angebliche Islamophobie“ und „islamistische Terrorbegeisterung“ sind hypothetische und subjektiv wertende Behauptungen und können in dieser Weise nicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung oder gar Gegenüberstellungen sein. Weder die Phobie vor Religionen, der Angst vor allem Unbekannten und vielfältigen Lebensweisen in heterogenen Gesellschaften noch eine in irgendeiner Form ausgedrückte „Terrorbegeisterung“ sind miteinander zu vergleichen noch in der Bewertung unterschiedlich zu gewichten. Ängste haben Ursachen, genauso wie der internationale Terrorismus. Um ihnen zu begegnen, müssen diese Ursachen erkannt werden und diesen dann wirksam entgegengetreten werden. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin