Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2879 zu Drucksache 17/2669 24. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/2669 – Islamistische Gefährder abschieben Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2669 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. März 2017 können islamistische Gefährder auch präventiv in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Zahl der islamistischen Gefährder in Rheinland-Pfalz, Stand: 28. März 2017? 2. Sind Maßnahmen geplant, islamistische Gefährder in Rheinland-Pfalz abzuschieben? 3. In welchem Zeitraum sollen die Abschiebungen erfolgen? 4. Sind weitere Sicherungsmaßnahmen geplant, um islamistische Gefährder festzusetzen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zu dem in der Frage benannten Stichtag hatte die Polizei Rheinland-Pfalz 13 Personen als islamistische Gefährder eingestuft. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 17/2400 (Drucksache 17/2642). Zu Frage 4: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden ergreifen alle Maßnahmen, die zur Strafverfolgung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig und zulässig sind. Auswahl, Art, Umfang und Durchführung dieser Maßnahmen gegen Personen, welche die Polizei Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestuft hat, hängen dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär