Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2880 zu Drucksache 17/2712 24. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger (AfD) – Drucksache 17/2712 – Erkennungsdienstliche (Nach-)Behandlung von Asylbewerbern durch das Land und die Kommunen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2712 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) fordert angesichts des Sozialmissbrauchs und der Gefahr des islamistischen Terrorismus eine rückwirkende Neukontrolle der Asylbewerber. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möchte handeln und fordert die Ausländerbehörden der Kommunen auf, von allen Asylbewerbern Fingerabdrücke zu nehmen. Die BAMF- Chefin Jutta Cordt äußerte sich gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ am 7. Februar wie folgt: „Sie [die Ausländerbehörden] müssen die Fingerabdrücke von allen Menschen nehmen, die sich bei ihnen melden und die Daten mit dem Zentralregister abgleichen.“ Ferner beklagte sie, dass schätzungsweise maximal 10 Prozent der kommunalen Ausländerbehörden dafür die technischen Voraussetzungen besäßen. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wird eine erkennungsdienstliche (Nach-)Behandlung von Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes durchgeführt ? 2. Überwacht das Land als oberste Aufsichtsbehörde der kommunalen Ausländerbehörden die Durchführung der erkennungsdienstlichen (Nach-)Behandlung von Asylbewerbern in den Kommunen? 3. Welche kommunalen Ausländerbehörden führen die erkennungsdienstliche (Nach-)Behandlung von Asylbewerbern bereits durch (eine Auflistung ist erwünscht)? 4. Wie ist der technische Ausrüstungsstand der kommunalen Ausländerbehörden zur erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylbewerbern (eine Auflistung ist erwünscht)? 5. Weiß die Landesregierung um die Situation, dass die kommunalen Ausländerbehörden der erkennungsdienstlichen (Nach-) Behandlung von Asylbewerbern oftmals – auch wegen fehlender technischer Voraussetzungen – nicht nachkommen? 6. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung dagegen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 24. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Nachbehandlung von noch nicht erkennungsdienstlich behandelten Schutzsuchenden wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 17/2162 verwiesen. Alle in den Erstaufnahmeeinrichtungen neu ankommenden Schutzsuchenden werden, sofern dies noch nicht zu einem früheren Zeitpunkt etwa in einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung geschehen ist, erkennungsdienstlich behandelt. Zu den Fragen 2 und 3: Im Rahmen der Fachaufsicht der Landesregierung über die kommunalen Ausländerbehörden sind alle Ausländerbehörden angewiesen , von ihnen durchzuführende erkennungsdienstliche Behandlungen mit Unterstützung durch die lokalen Polizeidienststellen durchzuführen. Zu Frage 4: Von den kommunalen Ausländerbehörden durchzuführende erkennungsdienstliche Behandlungen sind über die polizeiliche Infrastruktur sichergestellt. Die kommunalen Ausländerbehörden verfügen noch nicht über eigene Möglichkeiten der erkennungsdienstlichen Behandlung, u. a. da entsprechende technische Möglichkeiten seitens der Bundesregierung bisher nicht ausgereift waren. Drucksache 17/2880 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Derzeit finden Beratungen mit der Bundesregierung über die Ausstattung der Ausländerbehörden mit eigenen technischen Möglichkeiten zur erkennungsdienstlichen Behandlung statt. Zu den Fragen 5 und 6: Es sind der Landesregierung keine Fälle bekannt, in denen die erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung durch die kommunalen Ausländerbehörden unterblieben wäre. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin