Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2892 zu Drucksache 17/2720 25. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2720 – Bau des Hellerkreisels (L 288) in Betzdorf Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2720 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Bau des Hellerkreisels wurde von Verkehrsminister Dr. Wissing erneut verschoben. Im Haushaltsplan sind erst für 2019 unter Vorbehalt 3,1 Mio. Euro eingestellt worden. Seit ungefähr zehn Jahren wird über dieses Projekt geredet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Aktivitäten sind bis 2019 hinsichtlich der Planung des Hellerkreisels vorgesehen? 2. Was sind die Gründe für die zeitliche Verzögerung, hat doch die Landesregierung 2012 und 2014 den Bau für 2016 zugesagt? 3. Welche angeblichen verkehrstechnischen Auswirkungen hat der Hellerkreisel im Detail auf den Südknoten in Kirchen, wie der LBM behauptet hat? 4. In welchem Jahr wird der Hellerkreisel gebaut werden? 5. Plant das Land noch weitere Entlastungsmaßnahmen im Verkehrsknotenpunkt Betzdorf (z. B. Steinerother Straße, Umgehung Alsdorf, Kreisel am Struthof)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit wird die Mustermappe zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens erstellt. Vorgesehen ist, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in der zweiten Jahreshäfte 2017 zu beantragen. Nach der Baurechtsbeschaffung erfolgen dann die Erstellung der Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Umsetzung des Projektes. In Vorbereitung des Projektes Hellerkreisel werden ab nächstem Jahr die Stützwände an der L 280 zur Heller hin sowie im Anschluss die DB-Überführung der L 288 in Betzdorf saniert. Zu den Fragen 2 und 4: Die Einstellung von Haushaltsmitteln allein kann nicht als Zusage zur Umsetzung eines Projektes verstanden werden. Bei der Einstellung der Haushaltsmittel war von einem optimalen Planungsverlauf ausgegangen worden, der sich so leider nicht eingestellt hat. Unabsehbare Verzögerungen haben sich insbesondere durch ein von der Maßnahme betroffenes Telekomgebäude ergeben. Das Telekomgebäude beherbergt sehr sensible Technik, die in das Nachbargebäude verlegt werden muss. An dieser Stelle war zunächst unklar, ob das Vorhaben sich so überhaupt umsetzen lassen würde, da die Technik erschütterungsfrei gelagert werden muss. Da zunächst verkehrsbedingte Erschütterungen nicht ausgeschlossen werden konnten, musste das Szenario gutachterlich inklusive Feldversuch betrachtet werden. Erfreulicher Weise war das Ergebnis positiv. Weiterhin hat die Beteiligung des Rechnungshofs wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich kalkuliert. Die beiden vorgenannten Aspekte sind im Wesentlichen ursächlich für den bisherigen zeitlichen Verzug. Im Übrigen kann sich auch weiterer Verzug einstellen, wenn beispielsweise im Planfeststellungsverfahren umfangreiche Einsprüche vorgetragen werden. Insofern kann die Frage nach einem Baubeginn derzeit noch nicht beantwortet werden. Zu Frage 3: Eine Behauptung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez, wonach der Hellerkreisel direkte verkehrstechnische Auswirkungen auf den Südknoten Kirchen habe, ist nicht bekannt. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass der Abschnitt der B 62 zwischen Betzdorf und Kirchen ausnahmslos mit lichtsignalgeregelten Kontenpunkten ausgestattet ist. Da sich diese einzelnen Knoten verkehrlich gegenseitig beeinflussen, sind die Lichtsignalanlagen miteinander vernetzt und es ist eine „Grüne Welle“ geschaltet. Insofern ist es hinsichtlich der Leistungsfähigkeitsbeurteilung geboten, die einzelnen Knotenpunkte nicht isoliert, sondern die gesamte Ver- Drucksache 17/2892 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode kehrsanlage zwischen dem Südknoten und dem Knoten L 288/L 280 in Betzdorf zu betrachten. Richtig ist, dass der „Hellerkreisel“ die Leistungsfähigkeit der Gesamtstrecke beeinflussen wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durch eine Verkehrsuntersuchung gestützte Neubewertung der Leistungsfähigkeit der Gesamtstrecke sinnvollerweise erst dann erfolgt, wenn der „Hellerkreisel“ eingerichtet ist. Zu Frage 5: In Betzdorf selbst sind derzeit keine weiteren kapazitätserweiternden Maßnahmen vorgesehen. Dr. Volker Wissing Staatsminister