Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2894 zu Drucksache 17/2726 25. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/2726 – Asylbewerber ohne Schulabschluss Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2726 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Viele Asylbewerber und junge Flüchtlinge zwischen 18 bis 25 Jahren sind ohne oder mit mangelhafter Schulbildung in unser Land gekommen und haben somit kaum Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wenn sie älter als 18 Jahre und nicht mehr schulpflichtig sind, ist in vielen Bundesländern der Zugang zu Bildung oft schwierig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber zwischen 18 bis 25 Jahren ohne Schulabschluss gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter)? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um diesen Asylbewerbern und jungen Flüchtlingen den Zugang zu Bildung, das Erlernen der deutschen Sprache, das Nachholen eines Schulabschlusses und das Erlernen eines Berufes zu ermöglichen? 3. Gibt es Förderprogramme und/oder Modellprojekte für diesen Personenkreis, wenn ja welche? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Schulpflicht auf 21 oder 25 Jahre für Asylbewerber, die keinen Abschluss haben, zu erhöhen, um den Betroffenen einen Zugang zu den Schulen zu ermöglichen (Bayern hat hier zum Beispiel ein sehr gutes Modell)? 5. Unternimmt die Landesregierung Anstrengungen, um Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive den Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (z. B. BAföG) zu ermöglichen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 25. April 2017 wie folgt beantwortet: Zielsetzung der Integrationspolitik ist es, Zugewanderten wie Deutschen in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Bildungschancen) zu ermöglichen. Aufgabe der Politik ist es, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen (siehe Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz vom 24. März 2017, Drucksachen 17/1750, 17/2575). Die Integration von Flüchtlingen ist eine Aufgabe von hoher Komplexität. Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen, Kammern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im Jahr 2016 Maßnahmen ergriffen, um die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor allem wurden das Sprachkursangebot ausgebaut und zusätzliche, auf die besonderen Bedarfe des Personenkreises zugeschnittene Angebote zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung geschaffen. Der Personenkreis der neu zugewanderten Menschen zeichnet sich durch eine große Heterogenität bezüglich Qualifikationen, Schulbildung und Herkunftsländern aus. Viele haben keinen Schulabschluss, was den Einstieg in die berufliche Ausbildung für diese Personengruppe weiter erschwert. Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zu allen Instrumenten der Ausbildungsförderung nach den Sozialgesetzbüchern II und III. Für Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive wurden die Ausbildungsförderinstrumente „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen“, „ausbildungsbegleitende Hilfen“ und „Assistierte Ausbildung“ durch das Integrationsgesetz des Bundes geöffnet. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung und dem erfolgreichen Übergang in Ausbildung. Die Landesregierung hat in Ergänzung Landesmittel für die Integration in den Kernbereichen Sprache, Bildung und Beruf zielgerichtet erhöht, um den gestiegenen Anforderungen nachhaltig gerecht zu werden. In der „Prozessbeschreibung Integration in Ausbildung – Chancengarantie für junge Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz“ haben die Landesregierung und ihre Partnerinnen und Partner weiterhin die Unterstützungsinstrumente sowie Fördermaßnahmen des Bundes, der BA und des Landes aufeinander abgestimmt und strukturiert dargestellt, um junge Flüchtlinge für die berufliche Ausbildung zu gewinnen und möglichst nahtlos auf eine Ausbildung vorzubereiten. Auf Grundlage der Chancengarantie sollen junge Flüchtlinge in vier Phasen und altersgruppenspezifisch über ein Orientierungspraktikum und ggf. über eine Einstiegsqualifizierung erfolgreich in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Die Prozessbeschreibung wird regelmäßig auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (www.mwvlw.rlp.de) aktualisiert und an rechtliche sowie förderrechtliche Neubestimmungen angepasst. Drucksache 17/2894 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind, zur Verfügung. Da im AZR jedoch die Ausländerinnen und Ausländer nur nach Alter erfasst werden, aber keine Angaben zur Erfüllung der Schulpflicht enthält , kann die Landesregierung hierzu keine Stellungnahme abgeben. Zu Frage 2: Auch ohne Schulabschluss gibt es Möglichkeiten, in den Beruf einzusteigen. Im Rahmen von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, § 51 SGB-III) der BA können deutsche wie geflüchtete Jugendliche (anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive), die die Schulpflicht erfüllen, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, einen passenden Beruf finden. Das komplexe Förderinstrument dient der Berufsvorbereitung und der beruflichen Orientierung. Die BvB umfassen die Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht, Spracherwerb für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer und sozialpädagogische Betreuung. Auf den Erwerb der Berufsreife (Nichtschülerprüfung ) kann vorbereitet werden. Die Betreuung erfolgt durch Ausbilderinnen und Ausbilder in Werkstätten, Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter und Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil der Maßnahme. a) Hierzu haben einzelne Volkshochschulen modellhaft durch die Verbindung von Sprachfördermaßnahmen, Fachunterricht und Praktika jungen Migrantinnen und Migranten eine Möglichkeit zum Nachholen eines Schulabschlusses geboten. b) Die vom Land im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes (WBG) geförderten Volkshochschulen und Mitgliedseinrichtungen der anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung bieten insgesamt ein umfangreiches Angebot von Sprach- und Integrationsmaßnahmen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie junge Flüchtlinge. So stieg im Jahr 2015 die Zahl der nach dem WBG geförderten Weiterbildungsstunden im Sachgebiet „Sprachen“ um rund 30 Prozent bei den sachgebietsüberschreitenden Maßnahmen, welche Integrationsmaßnahmen enthalten, um rund 18 Prozent. c) Schulische Ausbildungsberufe können nur an Berufsfachschulen erlernt werden. Je nach Bildungsgang lässt sich ein Schulabschluss nachholen. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes haben Geflüchtete die Möglichkeit erhalten, eine begonnene Ausbildung auch bei abgelehntem Asylantrag zu beenden und im Ausbildungsberuf weitere zwei Jahre arbeiten zu können. Die Auszubildenden erhalten für die Gesamtdauer der Ausbildung eine Duldung. Ist nach erfolgreichem Berufsausbildungsabschluss keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt, wird die Duldung zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate verlängert. Für eine der beruflichen Qualifikation entsprechenden Anschlussbeschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Die Landesregierung hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für die Einführung dieser Anspruchsduldung eingesetzt. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bietet für junge Flüchtlinge bis zu einem Alter von 25 Jahren seinen bewährten Förderansatz „Fit für den Job“ in einer angepassten Form an, der speziell die Bedarfe von jungen Flüchtlingen berücksichtigt. Der Ansatz „Fit für den Job für Flüchtlinge“ setzt dabei auf einen möglichst großen Praxisteil. So können die jungen Menschen in Werkstätten praxisnahe Einblicke in Berufsbilder bekommen, ihre Interessen kennenlernen und erste Fertigkeiten entwickeln. Diese können sie in begleiteten Betriebspraktika vertiefen. Parallel dazu erhalten sie eine kultursensible Berufswegeplanung , eine fachtheoretische Qualifizierung und werden in Schlüsselkompetenzen trainiert. Dem besonderen Unterstützungsbedarf der jungen Flüchtlinge kommen die Projekte zudem durch eine entsprechende Deutschförderung, Informationen zu unserem Bildungssystem und Orientierungsangebote zur deutschen Gesellschaft entgegen. Um den Übergang in eine Ausbildung möglichst reibungslos zu gestalten, ist eine sozialpädagogische Begleitung auch in der Anfangsphase der Ausbildung möglich. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz neun Projekte, die zu 50 Prozent aus ESF-Mitteln des Landes und 50 Prozent aus Mitteln der Jobcenter finanziert werden. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz ermöglicht dem angesprochen Personenkreis über das landeseigene Weiterbildungsprogramm die Teilnahme an Sprachkursen. Zu Frage 3: Im Juni 2015 hatten sich die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern, die Regionaldirektion der BA und das Wirtschaftsministerium in einer Kooperationsvereinbarung darauf verständigt, das bestehende Förderprogramm „Coach für betriebliche Ausbildung“ ab August 2015 durch den Einsatz von Flüchtlingsnetzwerkerinnen und -netzwerkern auszubauen. Durch die Mittlertätigkeit der „Flüchtlingsnetzwerker“ zwischen Unternehmen und anerkannten Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern soll die Integration von jungen Flüchtlingen, die nicht mehr schulpflichtig und unter 35 Jahre alt sind, vorrangig in Praktika und Ausbildung im Handwerk erleichtert werden. Zu den Aufgaben der Intensivbegleitung der Zielgruppe gehört der Ausbau eines Netzwerkes zwischen den Ausbildungsbetrieben und den ehrenamtlich engagierten Menschen und Organisationen, um dort professionelle Unterstützung bei der Integration in Praktika und Ausbildung anzubieten. Eine weitere Aufgabe der Flüchtlingsnetzwerkerinnen und -netzwerker ist es, Jugendlichen und deren Eltern durch spezielle Beratungsangebote das duale Ausbildungssystem zu erläutern, über eine Ausbildung im Handwerk zu informieren und dafür zu begeistern. Die Arbeit der Flüchtlingsnetzwerkerinnen und -netzwerker reicht von der Erfassung vorhandener Kompetenzen und gemeinsamen Entwicklung von Zukunftsperspektiven im Handwerk über individuelle Beratung zu Berufsbildern im Handwerk, Ausbildungsmarktchancen und Hilfestellung bei der 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2894 Erstellung geeigneter Bewerbungsunterlagen bis hin zur gezielten Unterstützung bei der Suche nach Praktika und betrieblichen Erprobungen und Unterstützung und Beratung bei Problemen während der Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung über das Förderprogramm Coachs für betriebliche Ausbildung vom 5. Dezember 2016 haben die Handwerkskammern, die Regionaldirektion und das Wirtschaftsministerium beschlossen, das Coaching-Instrument für die Jahre 2017 bis 2020 fortzuführen. Ergänzend zu den Maßnahmen der Landesregierung ist auf Projekte von Handwerkskammern und BA bzw. von Industrie- und Handelskammern und BA hinzuweisen: Bei über 18-jährigen Flüchtlingen, die über keine berufliche Qualifikationen verfügen, führen die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern derzeit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Vorbereitung der Aufnahme einer Ausbildung in Handwerksberufe durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“ und „Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF-H“ werden durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter zugewiesen . Die Projekte basieren auf der Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“, die Anfang Februar 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der BA und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bundesweit gestartet wurde. In Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft und Bildungsträgern führen einzelne Industrie- und Handelskammern Orientierungspraktika bzw. drei- bis viertägige Kompetenzchecks in den gängigen Berufsfeldern durch. Dadurch soll eine belastbare Einschätzung der Berufserfahrung gewonnen werden und die Vermittlung in Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung erleichtert werden. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz fördert im Rahmen der kofinanzierten ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 unter dem Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und vergleichbarer Zielgruppen“ seit 2014 das Projekt „Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge“. Träger des Projektes ist ein Verbund verschiedener Sprachkursträger, der sich jährlich neu zusammensetzt. Die Kurse richten sich an Menschen, die kein, kaum oder aber geringe Deutschkenntnisse mitbringen, dazu zählen auch Asylbewerberinnen/-bewerber und Flüchtlinge zwischen 18 und 25 Jahren. Seit 2002 fördert das Integrationsministerium zudem „Sprachkurse zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten“, die im Zuge des Zuzugs von Geflüchteten seit November 2015 sprunghaft nach oben gegangen sind, trotz der vom Bund aufgelegten Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive . Die landesgeförderten Kurse beinhalten neben dem Deutsch-Kurs bei Bedarf auch sozialpädagogische Begleitung und Kinderbetreuung und stehen ausdrücklich auch Flüchtlingen und Asylbewerbern offen. Der Unterrichtsumfang der Kurse beträgt 60, 80 oder 100 Stunden. Auf ein möglichst flächendeckendes Angebot in Rheinland-Pfalz wird hierbei geachtet. Darüber hinaus sehen die Förderkriterien eine vorrangige Förderung von Kursen vor, an deren Standorten ein paralleles Sprachförderangebot für Kinder an Kindertagesstätten oder Grundschulen gefördert wird. Auch hier können Personen der angesprochenen Altersklassen daran teilnehmen . Weiterbildungsministerium und Integrationsministerium haben für das laufende Jahr die modellhafte Förderung von Alphabetisierungskursen für erwachsene Flüchtlinge vereinbart, die keinen Zugang zu BAMF-Integrationskursen haben. Darüber hinaus beteiligt sich das Integrationsministerium an den integrationsbedingten zusätzlichen Kosten der vom Weiterbildungsministerium geförderten Durchführung von Vorbereitungskursen auf das Nachholen eines Schulabschlusses. Und das Integrationsministerium bietet seit 2015 allen erwachsenen Geflüchteten die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprachkursen, die von Ehrenamtlichen durchgeführt werden, dazu zählt auch der angesprochene Personenkreis. Hierfür stellt das Integrationsministerium auf Antrag zweimal jährlich bis zu je 500 Euro für die Beschaffung von Lehrmaterial zur Verfügung. Zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderungen der bestehenden Regelungen zur Schulbesuchspflicht. Im Rahmen der Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung „Integration in Ausbildung – Chancengarantie für junge Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz“ wurde das Projekt „Ü 18 – Berufsorientierung für 18- bis 25-jährige Migrantinnen und Migranten“ eingeführt, das an den Standorten Trier, Saarburg und Edenkoben bereits gestartet ist. Die volljährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten Sprachförderung in den Integrationskursen des BAMF und an einem Tag in der Woche berufsorientierenden Unterricht in einer Berufsschule. Parallel dazu absolvieren sie Praktika in Betrieben oder Werkstätten der Kammern.“ Die Flüchtlingsnetzwerkerinnen/-netzwerker bzw. die Migrations- und Flüchtlingscoachs (neue Kooperationsvereinbarung ab 1. Januar 2017) der Handwerkskammern unterstützen die von den Arbeitsagenturen zugewiesenen Teilnehmenden (darunter Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive) darin, Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen wie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), ausbildungsgegleitende Hilfen (abH), Assistierte Ausbildung (AsA) und zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erhalten, der nach drei Monaten bzw. 15 Monaten Aufenthalt möglich ist. Zu Frage 5: Bundesausbildungsförderung (BAföG) erhalten Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie Studierende. Nicht-EU-Ausländer können nach Maßgabe des § 8 BAföG Ausbildungsförderung erhalten, sofern sie die dort jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen bestehen unabhängig von einem etwaigen fluchtbedingten Aufenthalt in Deutschland. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin 3