Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2915 zu Drucksache 17/2757 27. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heribert Friedmann und Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/2757 – Angriff auf Polizisten bei Personenkontrollen in Mainz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2757 – vom 5. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Pressemitteilung des Mainzer Polizeipräsidiums wurden am Abend des 4. April 2017 sieben Polizisten verletzt, als sie auf der Haschwiese/Kaiserstraße zur Bekämpfung von Eigentumsdelikten intensive Personenkontrollen durchführten. Zwei Personen, ein 18-jähriger Afghane und ein 22-jähriger Deutsch-Afghane, weigerten sich, ihre Personalien feststellen zu lassen und widersetzten sich den Polizeibeamten als sie nach Ausweispapieren durchsucht wurden. Der 22-jährige Deutsch-Afghane griff die Beamten unvermittelt an, ein weiterer 19-jähriger Deutsch-Afghane, der selbst gar nicht kontrolliert worden war, kam hinzu und wurde ebenfalls gewalttätig. Der Widerstand gegen die Polizeibeamten konnte nur durch Einsatz von Gewalt gebrochen werden. Gegen die drei Beschuldigten wird ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Aufenthaltsstatus haben die drei Beschuldigten? 2. Welche straf- und ausländerrechtlichen Folgen des Vorfalls sind absehbar? 3. Sind die drei Beschuldigten schon vorher der Polizei bekannt gewesen? Falls ja, durch welche Delikte sind sie aufgefallen? 4. Welche Straftaten werden im Umfeld der Haschwiese/Kaiserstraße besonders häufig begangen? 5. Welche Tätergruppen (nach Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus) sind dabei besonders auffällig? 6. Wie viele Polizisten waren an dem Einsatz beteiligt? 7. Waren die Polizisten mit Tasern ausgestattet? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Beantwortung der Frage, welchen Aufenthaltsstatus der einzige ausländische Beschuldigte hat, tangiert die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen und kann nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung der zuständigen parlamentarischen Gremien beantwortet werden. Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund des noch andauernden Ermittlungsverfahrens sind die strafrechtlichen Konsequenzen noch nicht absehbar. Auch über die ausländerrechtlichen Folgen kann erst nach Mitteilung von Erkenntnissen durch die Ermittlungsbehörden entschieden werden. Zu Frage 3: Der Polizei liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse dazu vor, dass die drei Beschuldigten zuvor bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Zu den Fragen 4 und 5: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS). Zur Beantwortung der differenzierten Fragestellungen der Kleinen Anfrage stehen jedoch keine aggregierten PKS-Daten zur Verfügung. Drucksache 17/2915 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Antworten beziehen sich daher insoweit auf Auswertungen des „Geografischen polizeilichen Informationssystems – Kriminalität “ (GeopolisK). GeopolisK bezieht seine Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem POLADIS. Die Auswertung umfasst die Kaiserstraße, Boppstraße, Schottstraße, Zanggasse, Gärtnergasse, Neubrunnenstraße, Heidelbergerfaßgasse, Schieß - garten straße und Rhabanusstraße. In der Zeit von 1. Januar 2016 bis 11. April 2017 hat die Polizei am häufigsten Diebstahlsdelikte, gefolgt von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz registiert. Die meisten Tatverdächtigen wurden in der Altersgruppe der Erwachsenen gezählt. Das Gros der Straftaten im Umfeld der „Haschwiese“ wurde von deutschen Staatsangehörigen begangen. Angaben zum Aufenthaltsstatus der nicht deutschen Tatverdächtigen sind auf der Grundlage von GeopolisK nicht möglich. Zu Frage 6: Zwei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte führten zunächst eine Personenkontrolle durch. Als sich die Personen der Kontrolle widersetzten, kamen vier Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hinzu, sodass insgesamt sechs Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten involviert waren. Die Anzahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte betrug in der Haupteinsatzphase bis zu 30 Kräfte. Zu Frage 7: Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten waren nicht mit Distanz-Elektro-Impulsgeräten ausgestattet. Roger Lewentz Staatsminister