Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2928 zu Drucksache 17/2743 02. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2743 – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschiebung von Gefährdern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2743 – vom 4. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 21. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 1 VR 2.17), dass die öffentliche Sicherheit gefährdende Islamisten ohne deutschen Pass nach § 58 a Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden dürfen, auch wenn sie noch keine Straftaten begangen haben. Eine Rückführung in das jeweilige Heimatland kann auch präventiv, zur Gefahrenabwehr, erfolgen. Es hat damit die Klage eines 27-jährigen Algeriers gegen seine durch das niedersächsische Innenministerium verfügte Abschiebung abgewiesen. Der Innensenator der Freien und Hansestadt Bremen hat angekündigt, dem niedersächsischen Vorbild folgend zwei weitere Gefähr - der, einen 18-jährigen Russen und einen 63-jährigen Algerier, abzuschieben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Gefährder in Rheinland-Pfalz in den letzten zwei Jahren entwickelt? Wie viele Gefährder gibt es nach aktuellen Erkenntnissen in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele der Gefährder haben keinen deutschen Pass? 3. Wie viele Abschiebungen von Gefährdern hat es in den letzten zwei Jahren in Rheinland-Pfalz gegeben? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Polizei Rheinland-Pfalz hat derzeit 13 Personen als Gefährder eingestuft. Zur Frage der Entwicklung der Anzahl der Gefährder verweist die Landesregierung auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 17/2402 (Landtagsdrucksache 17/2644). Zu Frage 2: Von den aktuell eingestuften Gefährdern besitzen fünf Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, ein Gefährder ist staatenlos . Zu Frage 3: In den vergangenen zwei Jahren erfolgten keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Roger Lewentz Staatsminister