Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2936 zu Drucksache 17/2746 02. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2746 – Biometrische Daten von Asylbewerbern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2746 – vom 4. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Auskunft der Landesregierung ist es dem Land gemeinsam mit den Kommunen gelungen, „die Versäumnisse des Bundes (BAMF) bei der Registrierung von Asylbegehrenden“ aufzufangen. Mittlerweile seien „alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Mehrfachregistrierungen zu verhindern, aufzudecken und hierauf aufbauenden Straftaten vorzubeugen“ (Vorlage 17/1259). Im Gegensatz zu dieser positiven Einschätzung stehen aktuelle Medienberichte zur Qualität der biometrischen Daten von Asylbewerbern. Der WDR zitierte am 26. März 2017 aus einem internen Schreiben der Sicherheitsbehörden, demzufolge eine „fehlerfreie Bereitstellung der Fingerabdruck-Daten“ in den verwendeten Systemen nicht gegeben sei. Ca. 30 Prozent der „Erkennungsdienst-Behandlungen“ würden erhebliche Qualitätsmängel aufweisen, weil die Bilder „zu dunkel, verwischt oder lückenhaft sind“. Nach Einschätzung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter lassen sich diese biometrischen Daten nicht mit dem Altbestand abgleichen und Werdegänge terrorverdächtiger Personen damit nicht nachverfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden von allen in Rheinland-Pfalz lebenden abgelehnten Asylbewerbern, Migranten mit beschränkter Aufenthaltsberechtigung und anerkannten Asylbewerbern Fingerabdrücke genommen? 2. Wurden die Fingerabdrücke regelmäßig mit dem Ausländerzentralregister abgeglichen? 3. Bei wie vielen Personen wurden Mehrfachregistrierungen festgestellt? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung von BAMF-Chefin Jutta Cordt, das Auslesen der Handy-Daten von Asylbewer - bern gesetzlich zu erleichtern? 5. Welche Erkenntnisse gibt es zur Qualität der biometrischen Daten in Rheinland-Pfalz? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit der biometrischen Daten zu sichern und gegebenenfalls zu verbessern? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja, die Abnahme der Fingerabdrücke erfolgte entweder im Rahmen der Nacherfassung (wir verweisen hierzu auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2162) oder spätestens bei Antragstellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu Frage 2: Der Abgleich der Fingerabdrücke erfolgt seit Februar 2016 automatisch mit dem Ausländerzentralregister. Zu Frage 3: Statistische Angaben, in wie vielen Fällen Mehrfachregistrierungen festgestellt wurden, liegen nicht vor. Diese Angaben kann evtl. das BAMF machen. Zu Frage 4: Es bestehen aus Sicht der Landesregierung Zweifel, ob ein Bedarf für diese Regelung besteht und ob die getroffene Regelung verhältnismäßig ist. Im Falle eines Verdachts von Identitätstäuschung besteht bereits jetzt die Möglichkeit der Strafanzeige durch das BAMF und im Rahmen strafprozessualer Ermittlungen kann auch das jeweilige Handy ausgelesen werden. Für das Auslesen von Verbindungsdaten bedarf es allerdings eines Verdachts einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Das Auslesen der Daten durch die Drucksache 17/2936 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Ausländerbehörden ist bereits jetzt möglich. Die Situation bei der Asylantragstellung unterscheidet sich wesentlich von der Situation bei den Ausländerbehörden nach der Entscheidung über die Anerkennung. Zu Frage 5: Es gibt keine Erkenntnisse zur Qualität der biometrischen Daten in Rheinland-Pfalz. Die für die Erfassung dieser Daten verwendeten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) werden vom Bund zur Verfügung gestellt und gewartet. Erkenntnisse zur Datenqualität müssen dort erfragt werden. Zu Frage 6: Die durch den Bund zur Verfügung gestellten PIK-Stationen zur Abnahme der Fingerabdrücke unterliegen der ständigen Qualitätsverbesserung . Updates der Software erfolgen alle ein bis zwei Monate, sodass eine stetige Qualitätsverbesserung sichergestellt ist. Anne Spiegel Staatsministerin