Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2937 zu Drucksache 17/2766 02. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2766 – Haushaltsansätze für pro familia e. V. Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2766 – vom 6. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Für den pro familia e. V. sind im Entwurf des Einzelplans 07 folgende Ausgaben vorgesehen: – Kapitel 07 02 Titel 684 16 Untertitel 1. pro familia e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz 121 400 Euro (2017) und 123 900 Euro (2018), – Kapitel 07 12 Titel 684 12 Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben eines pro familia Zentrums 77 800 Euro (2017) und 77 800 Euro (2018). Ich frage die Landesregierung: 1. Sind im Zuge der Haushaltsplanung weitere Titel im Einzelplan 07 oder anderen Einzelplänen vorgesehen, die Zahlungen für den pro familia e. V. vorsehen? Ich bitte die jeweiligen Titel mit den entsprechenden Ansätzen für 2017/2018 anzugeben. 2. Sind im Zuge der Haushaltsplanung Mittel für Vereine oder Organisationen vorgesehen, die ihrerseits den pro familia e. V. finanziell unterstützen? Soll also eine mittelbare Unterstützung des Vereins aus Landesmitteln stattfinden? 3. Ist bekannt, ob und in welcher Höhe es zu weiteren Förderungen des pro familia e. V. durch den Bund oder die Kommunen kommen soll? 4. Sind im Zuge der Haushaltsplanung weitere Titel im Einzelplan 07 oder anderen Einzelplänen vorgesehen, die Zahlungen für das pro familia Zentrum vorsehen? Ich bitte die jeweiligen Titel mit den entsprechenden Ansätzen für 2017/2018 anzugeben. 5. Welche Rechtsform hat das pro familia Zentrum Mainz? 6. Ist bekannt, ob und in welcher Höhe es zu weiteren Förderungen des pro familia Zentrums Mainz durch den Bund oder die Kommunen kommen soll? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Folgende Titel mit den entsprechenden Ansätzen für 2017/2018 sind im Einzelplan 07 vorgesehen: – Kapitel 07 12 Titel 684 03 „Zuschüsse zu Maßnahmen für Frauen in psychosozialen und gesundheitlichen Notlagen“: Ansatz 348 400 Euro, davon sind 59 000 Euro für die Prostituiertenberatungsstelle Roxanne unter Trägerschaft von pro familia Koblenz vorgesehen . – Kapitel 07 02 Titel 684 26 „Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Schwangerenberatungsstellen“: Für das Haushaltsjahr 2017 sind 5 784 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2018 sind 5 895 000 Euro veranschlagt. Die Mittel sind vorgesehen für alle 77 Beratungsstellen der verschiedenen Träger in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich nicht um einen eigenen Ansatz für die neun Beratungsstellen von pro familia. – In Kapitel 03 02 Titel 684 65 „Sachaufwand für das rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ sind im Haushaltsjahr 2017 und 2018 jeweils 39 300 Euro veranschlagt. Die Haushaltsmittel sind für die Beratungsstelle „Contra häusliche Gewalt“ im Landgerichtsbezirk Trier bestimmt, die unter dem Dach von pro familia e. V. organisiert ist. Zu Frage 2: Hierzu sind keine Mittel vorgesehen. Drucksache 17/2937 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Kommunen fördern entsprechend § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (LVOFBSchKG) alle Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Schwangerenberatungsstellen . Die Bewilligungsbescheide der Kommunen liegen der Landesregierung nicht vor. Förderdaten der Kommunen werden nicht erfasst. Ob es darüber hinaus weitere Förderungen der Kommunen an pro familia gibt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beabsichtigt eine Förderung des Projekts „Sexualaufklärung und Familienplanung im interkulturellen Kontext“. Die Umsetzung dieses Projekts soll gemeinsam mit weiteren Trägern durch den Landesverband pro familia e. V. erfolgen. Für diesen sind bis zu 162 821 Euro für die zweijährige Laufzeit des Projekts vorgesehen. Aus Mitteln der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wird der Einsatz von Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und vergleichbaren Berufen bei unterschiedlichen Trägern gefördert. In diesem Zusammenhang ist für 2017 eine Förderung für pro familia Trier e. V. in Höhe von 40 016 Euro für den Einsatz von Familienhebammen als Maßnahme Früher Hilfen zur Unterstützung junger Familien vorgesehen. Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 5: Das pro familia Zentrum ist eine Einrichtung des als gemeinnützig anerkannten pro familia Ortsverbandes Mainz e. V. Zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Anne Spiegel Staatsministerin