Drucksache 17/2955 zu Drucksache 17/2742 03. 05. 2017 A n t w o r t der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/2742 – Kein Empfang von DVB-T2 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2742 – vom 4. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Auf meta.tagesschau.de schreibt ein Bürger aus Bad Kreuznach, er habe sich erkundigt, er könne das neue Signal DVB-T2 nicht empfan gen, weil ein Berg dazwischen liege. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Ist der Empfang von DVB-T2 in Rheinland-Pfalz flächendeckend gewährleistet? 2. Falls nicht: Wie viele Haushalte sind in Rheinland-Pfalz davon betroffen, dass sie DVB-T2 nicht empfangen können? Bitte absolute Zahlen nennen. 3. Sind diese Haushalte vom Rundfunkbeitrag befreit? 4. Falls nicht: Auf welchen rechtlichen Grund stützt sich in diesem Fall die Einforderung des Rundfunkbeitrags? 5. Wie wird dieser Sachverhalt – Rundfunkbeitrag, obwohl die Voraussetzungen für einen Empfang nicht gegeben sind – bewertet? Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine lückenlose terrestrische Versorgung mit Fernsehprogrammen ist in Rheinland-Pfalz – wie auch in der Bundesrepublik insgesamt – aus technischen und topografischen Gründen schwierig. Somit knüpft die technische Grundversorgung an einen möglichst flächendeckenden Empfang an. Zu Frage 2: Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit Fernsehprogrammen über DVB-T2 ist zwischen den Programmen des SWR, des ZDF und den Programmen privater Rundfunkveranstalter zu differenzieren. Im ZDF DVB-T2-Endausbau für Rheinland-Pfalz werden mit der Empfangsart Zimmerantenne 1,3 Millionen Einwohner (33 Prozent ), mit der Außenantenne 2,9 Millionen Einwohner (73 Prozent) und mit der Dachantenne 3,7 Millionen Einwohner (93 Prozent ) versorgt. Bezieht man die Versorgung auf die Haushalte, so werden in Rheinland-Pfalz 1,7 Millionen Haushalte mit Dachantennenempfang erreicht. Demnach verbleiben rund 138 000 Haushalte, die ausschließlich auf die Übertragungswege Kabel, Satellit oder Internet zurückgreifen müssen. Absolute Zahlen zu Haushalten, die mit SWR-Programmen über DVB-T2 versorgt werden, liegen derzeit nicht vor. Nach Angaben des SWR sei die genaue Erfassung nicht möglich, da noch einige Koordinierungen notwendig seien. Bis zum Herbst 2018 werden die fünf größten Städte bzw. die dazu gehörenden Regionen Mainz, Ludwigshafen, Trier, Koblenz und Kaiserslautern mit den über die Plattform „freenet TV“ verbreiteten privaten Fernsehprogrammen versorgt. Damit werden etwa 80 Prozent der Bevölkerung bzw. ca. 1,6 Millionen Haushalte in Rheinland-Pfalz erreicht. Unversorgt mit privaten Programmen sind ca. 330 000 Haushalte. Zu Frage 3: Anknüpfungspunkt der Rundfunkbeitragspflicht ist das Innehaben einer Wohnung. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich ist nur in den in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelten Fällen möglich. Ein Befreiungstatbestand, der auf die Verfügbarkeit von DVB-T2 abstellt, existiert nicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2955 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag knüpft die Beitragspflicht an die Möglichkeit der Rundfunknutzung an. Dies beruht auf der Tatsache, dass angesichts der heute üblichen leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung unterschiedlichster Empfangsgeräte, darunter auch internetfähiger Computer und Smartphones, in Deutschland in nahezu allen Wohnungen eine Rundfunknutzung stattfinden kann. Haushalte, die nicht mit DVB-T2 versorgt sind, können Rundfunkprogramme über Satellit, Kabel oder IPTV empfangen. Zu Frage 5: Eine flächendeckende terrestrische Versorgung der Bevölkerung mit Fernsehprogrammen kann unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht gewährleistet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutzt neben der Terrestrik auch andere Verbreitungstechniken wie Satellit, Kabel und IPTV. Damit wird insgesamt sichergestellt, dass jeder Haushalt in Rheinland-Pfalz die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen kann. Welcher Verbreitungsweg das im Einzelfall ist, hängt vor allem von der topologischen Lage der Haushalte, von der Verfügbarkeit des Übertragungswegs und von den kommunikativen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger in der Region ab. Heike Raab Staatssekretärin