Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2957 zu Drucksache 17/2764 03. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2764 – Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Förderung von Erdöl in der Gemeinde Otterstadt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2764 – vom 6. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ein Konsortium aus ENGIE E&P Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG plant eine Erkundungsbohrung nach Erdöl zwischen den Gemeinden Otterstadt und Waldsee durchzuführen. Bei positiven Ergebnissen der Erkundungsbohrung soll an diesem Standort Erdöl gefördert werden, was vor Ort auf heftige Kritik stößt. An einem anderen Standort auf der Gemarkung der Gemeinde Otterstadt sind möglicherweise weitere Bohrungen geplant. Der geplante Standort der Bohrungen liegt nahe an der Ortsbebauung und mitten in einer Vernetzungslinie für Wildtiere zwischen Pfälzer Wald und Rheinniederungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anträge mit Bezug zu Erdölbohrungen in Otterstadt und Waldsee hat das Konsortium an eine Landesbehörde eingereicht oder angekündigt? 2. Wie groß soll die Betriebsfläche sein, auf der das Konsortium die Bohrungen aller Wahrscheinlichkeit nach durchführen wird und ist eine Vergrößerung der Fläche geplant? 3. Sind nach Kenntnisstand der Landesregierung im Zusammenhang mit Ölbohrungen in Otterstadt weitere Änderungen des Einheitlichen Regionalplans notwendig? 4. Kann nach Ansicht der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass durch die Erdölbohrungen für Mensch und Umwelt gefährdende Stoffe in die Umwelt (Luft, Wasser, Boden) gelangen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Beeinträchtigung eines Wildtierkorridors zwischen dem Pfälzer Wald und den Rheinniederungen , die durch die Lage des Bohrfeldes zu erwarten ist? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Emissionen durch Licht und Lärm, die aufgrund der Erdölbohrungen zwingend auftreten ? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 20. Mai 2016 hat das Konsortium aus ENGIE E&P Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co.KG einen Antrag auf eine UVP-Vorprüfung (nach UVP-Bergbau-VO in Verbindung mit § 3 c UVPG) für die Kohlenwasserstoff- Explorationsbohrung „Otterstadt 1“ beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gestellt. In Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses wird auf Antrag entweder ein UVP-pflichtiges Planfeststellungsverfahren eingeleitet oder der bergrechtliche Betriebsplan zur Abteufung der Tiefbohrung „Otterstadt 1“ mit Erstellung des dafür notwendigen Bohrbetriebsplatzes zur Zulassung eingereicht. Für den Fall der Fündigkeit sind weitergehende anzeige- bzw. betriebsplanpflichtige Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören u. a. die Komplettierung der Bohrung, ein Fördertest sowie ggf. eine Inproduktionssetzung. Mit Schreiben vom 25. November 2014 hat das Konsortium einen Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung bei der SGD Süd als obere Landesplanungsbehörde gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 30. Januar 2015 positiv beschieden. Zu Frage 2: Für die geplante Aufsuchungsbohrung wird ein Bohrbetriebsplatz mit einer Größe von insgesamt 1,22 ha hergestellt, der bei Nichtfündigkeit komplett zurückgebaut und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Bei einer erfolgreichen Bohrung wird in Abhängigkeit des weiteren Entwicklungskonzeptes entweder die beanspruchte Größe beibehalten oder eine Erweiterung der Fläche auf bis zu 1,5 ha notwendig werden. Drucksache 17/2957 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Für den Bereich des geplanten Standortes der Erdöl-Erkundungsbohrung in Otterstadt sind im Einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar 2020 die Ziele „Grünzäsur“ und „Vorranggebiet Landwirtschaft“ ausgewiesen. Mit Bescheid vom 30. Januar 2015 ließ die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als obere Landesplanungsbehörde zugunsten der ENERGIE E&P Deutschland GmbH hinsichtlich der Erkundungsbohrung eine Abweichung von den vorgenannten Zielen der Raumordnung zu. Damit sind derzeit keine Änderungen des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar erforderlich. Sollte die Erkundungsbohrung zu einer wirtschaftlichen Fündigkeit führen und in der Folge eine dauerhafte Ausbeutung an dem vorgenannten Standort beabsichtigt sein, bedarf dies einer erneuten raumordnerischen Überprüfung. Zu Frage 4: Zur Klärung dieser Frage wird zurzeit eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung unter Einbeziehung beteiligter Fachbehörden durchgeführt , deren Resultat noch aussteht. Zu Frage 5: In der Prüfung einer möglichen Beeinträchtigung der Funktionen der Biotopvernetzung und des Wildtierkorridors im Anschluss an der A 61 geplanten Grünbrücke der oberen Naturschutzbehörde zur Stellungnahme im Rahmen der UVP-Vorprüfung (UVP- Bergbau-VO in Verbindung mit § 3 c UVPG) konnte eine entsprechende Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Inwieweit tatsächlich eine entsprechende Beeinträchtigung zu erwarten ist, muss deshalb noch geprüft werden. Zu Frage 6: Die Landesregierung hat derzeit keine Kenntnis über die zu erwartenden Lärm- und Lichtimmissionen durch die geplanten Erdölbohrungen . Belange des Immissionsschutzes sind Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und werden dort unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen beurteilt und bei Bedarf geregelt. Dr. Volker Wissing Staatsminister