Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2958 zu Drucksache 17/2774 03. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/2774 – Westumfahrung Trier – sogenannter „Moselaufstieg“ – 2 – Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2774 – vom 7. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Nachgang zu unserer Kleinen Anfrage Drucksache 17/2486 und der Beantwortung (Drucksache 17/2732) ergeben sich aufgrund der Antwort der Landesregierung neue Fragestellungen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie sieht die vom LBM erarbeitete Priorisierung der im Bedarfsplan enthaltenen Bundesfernstraßen aus und an welcher Stelle dieser Priorisierung befindet sich die Westumfahrung Trier? 2. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer endgültigen Entscheidung seitens der Landesregierung über die Priorisierung zu rechnen? 3. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer verbindlichen Aussage der Landesregierung zu rechnen, wann die Planungen für die Westumfahrung Trier aufgenommen werden und bis wann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu rechnen sei (bitte Darlegung)? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei einem Straßenbauprojekt des Bundes, wie bei der Westumfahrung Trier, das dieser in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft hat, ein unverzügliches Handeln der Landesregierung erforderlich ist, damit die vom Bund in Aussicht gestellte Finanzierung dieser Maßnahme auch in Anspruch genommen werden kann? Wenn nicht, bitte Begründung. 5. Teilt die Landesregierung weiterhin die Auffassung bzw. Befürchtung, dass es bei einem verzögerten Handeln der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Stellen dazu führen kann, dass Bundesmittel nicht in Anspruch genommen würden und somit nicht mehr für diese Maßnahme zur Verfügung stünden? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Eine abschließende Entscheidung über die Priorisierung der im Bedarfsplan enthaltenen Bundesfernstraßen steht insgesamt noch aus. Insofern können derzeit noch keine konkreten Aussagen über die Westumfahrung Trier im Rahmen dieser Priorisierung getroffen werden. Eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung über die Priorisierung der im Bedarfsplan enthaltenen Bundesfernstraßen ist derzeit ebenfalls noch nicht möglich. Aus diesen Gründen kann derzeit noch keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, wann die Planungen für die Westumfahrung Trier aufgenommen werden und wann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ist. Gleichwohl hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zunächst eine erneute Überprüfung des raumordnerischen Entscheids für die Westumfahrung Trier bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Landesplanungsbehörde beantragt. Zu den Fragen 4 und 5: Auch um sicherzustellen, dass bereitstehende Bundesmittel in vollem Umfang genutzt werden, wird das Land Rheinland-Pfalz vordringlich die Planung bei solchen Bundesfernstraßenmaßnahmen vorantreiben, bei denen das Baurecht zeitnah erreicht werden kann. Bei der Westumfahrung Trier sind zunächst die alte Planung zu aktualisieren und ein neues Planfeststellungsverfahren durchzuführen . Dr. Volker Wissing Staatsminister