Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2961 zu Drucksache 17/2786 03. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arnold Schmitt und Bernhard Henter (CDU) – Drucksache 17/2786 – Cattenom Klage Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2786 – vom 10. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass die Landesregierung ein zweites Treffen in Trier mit dem Oberbürgermeister und dem Landrat des Kreises Trier-Saarburg abgehalten hat, ein Jahr nach dem Treffen in Trier, bei dem die Landesregierung angekündigt hat, eine Klage gegen Cattenom anzustreben. Dort wurde verkündet, dass man immer noch auf die Prüfung warte, ob eine Klage möglich sei. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Ende der Prüfung? 2. Warum wurde eine Kanzlei in Paris beauftragt? 3. Welche Kosten entstehen für die Prüfung des Antrags? 4. Welche Chancen sieht die Landesregierung, dass eine solche Klage zulässig und begründet sein wird? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass sich auch andere, wie beispielsweise die betroffenen Kommunen, an der Klage beteiligen können? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das erste Treffen der Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten mit dem Oberbürgermeister in Trier hat am 25. August 2016 stattgefunden. Wie bei diesem Treffen angekündigt hat Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Saarland die rechtliche Prüfung von Klagemöglichkeiten gegen das Atomkraftwerk Cattenom auf den Weg gebracht. Durch das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sollen die Fragen beantwortet werden, vor welchem Gericht, in welcher Klageform gegen wen und durch wen geklagt werden kann, aber auch unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen eine Klage erfolgreich sein könnte. Dazu gehört zum Beispiel, welche technischen Mängel mit welchem Gefährdungspotenzial nachgewiesen werden müssen. Es wurde auch deutlich gemacht, dass danach ein weiteres Gutachten zu technischen Fragen erforderlich werden könnte, um die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen zu können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung rechnet bis Ende Juni 2017 mit der Vorlage des Rechtsgutachtens. Zu Frage 2: Die Beauftragung einer französischen Anwaltskanzlei erfolgte deswegen, weil sich die Frage der Klagemöglichkeiten vornehmlich nach französischem Recht richtet. Die Rechtsanwaltskanzlei BMH avocats in Paris ist eine auf energierechtliche Fragen spezialisierte Anwaltskanzlei. Zu Frage 3: Für die Prüfung der Klagemöglichkeiten gegen das AKW Cattenom wurden vorsorglich 50 000 Euro im Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten festgelegt. Die Zustimmung von BMH avocats zur Bekanntgabe der vereinbarten Vergütung für die Erstellung des Rechtsgutachtens liegt nicht vor. Drucksache 17/2961 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Zur Zulässigkeit einer Klage wird nach Abschluss des Rechtsgutachtens eine Aussage getroffen werden können. Zu den Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf ihre Begründetheit wird voraussichtlich erst nach Vorliegen eines technischen Gutachtens eine fundierte Aussage getroffen werden können. Zu Frage 5: Zur Möglichkeit der Beteiligung der betroffenen Kommunen an einer Klage wird nach Vorlage des Rechtsgutachtens eine Aussage getroffen werden können. Ulrike Höfken Staatsministerin