Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2979 zu Drucksache 17/2821 04. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/2821 – Um die Zuführungen zum Pensionsfonds bereinigte Investitionskosten im Strafvollzug Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2821 – vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Situation des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 17/2333) hat die Landesregierung in der Antwort auf die Fragen 5 und 6 die Haftkosten beziffert. In der Antwort auf Frage 6 gibt sie die Höhe der Investitionskosten für das Land Rhein land-Pfalz im Jahr 2015 mit 17,07 Euro an. Die Landesregierung hat hierzu darauf hingewiesen, dass diese Höhe der Tatsache geschuldet sei, dass bis zur Entschei dung des Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten „Pensionsfonds“ die Zuführungen zu dem Pensionsfonds in der Hauptgruppe 8 als Investition definiert wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie hoch waren im Jahr 2015 die um die Zuführungen zum Pensionsfonds be reinigten Investitionskosten? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Die Höhe der um die Zuführung zum Pensionsfonds bereinigten Investitionskosten für das Haushaltsjahr 2015 beträgt 2 373 563 Euro. Daraus errechnet sich ein Investitionskostenanteil pro Hafttag von 2,09 Euro. Herbert Mertin Staatsminister