Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2982 zu Drucksache 17/2792 04. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2792 – Volkslieder im Lehrplan Musik Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2792 – vom 11. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 15. März 2017 endete die Anhörfrist zur Überarbeitung des Lehrplans Musik für die Sekundarstufe I. Im Bildungsausschuss wurde am 30. März 2017 darüber diskutiert. Ein paar Fragen blieben unbeantwortet. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Sind auch Volkslieder enthalten? Falls ja: Welche? Falls nein: Warum nicht? 2. Sind die darin enthaltenen Volkslieder verbindlich oder fallen diese unter den Bereich der Entscheidungsfreiheit der Lehrkraft (bitte aufschlüsseln, welche Volkslieder verbindlich sind und welche Volkslieder in den Bereich der Entscheidungsfreiheit der Lehrkraft fallen)? 3. Wie wird das Volkslied als Quelle und Kulturgut bewertet? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Volkslied wird in dem neuen Lehrplan Musik für die Sekundarstufe I an zwei Stellen angesprochen. Beim Thema „Kunstlied“ ist die Abgrenzung zwischen Kunstlied und Volkslied ein verpflichtend zu bearbeitender Aspekt. Hier steht die Verbindung von Sprache und Musik im Mittelpunkt. Beim Thema „Lieder der Welt“ sind Volkslieder verpflichtend zu behandeln. Dabei werden nicht einzelne Lieder vorgeschrieben. Als Beispiele werden jahreszeitliche Lieder, an Feste gebundene Lieder und thematisch gebundene Lieder (Abendlieder, Seemannslieder, Wanderlieder, Liebeslieder usw.) genannt. Diese Beispiele dienen als Anregung, es bleibt den Lehrkräften jedoch freigestellt, auch andere Beispiele für den Unterricht auszuwählen. Zu Frage 3: Die kulturelle Bedeutung der Volkslieder wird in dem Themenfeld „Musik der europäischen Tradition“ aufgegriffen. Dort heißt es: „Nach wie vor spielt die europäische Musiktradition im kulturellen Leben unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Die abendländische Kunstmusik wird an vielen Orten lebendig gehalten, gepflegt und weiterentwickelt, z. B. in Theater, Konzerthalle, Kirche oder Musikunterricht. Gleichzeitig ist diese Musik eine wichtige Grundlage für Musikformen und -stile der Gegenwart, z. B. Filmmusik, Popmusik, Neue Musik. Für viele Kinder und Jugendliche ist Schule der wichtigste oder sogar der einzige Ort, um mit dieser Tradition in Kontakt zu kommen. Die Musik der abendländischen Tradition erschließt sich vielfach nicht von alleine, sondern bedarf einer pädagogischen Aufbereitung, um von den Kindern und Jugendlichen als persönlichkeitsrelevant angenommen zu werden.“ Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin