Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2983 zu Drucksache 17/2797 04. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2797 – Parkplatzmangel am Campus der Uni Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2797 – vom 11. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In einer Antwort des Amtes für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Koblenz (Nr. AF/0025/2017 vom 3. April 2017) wird festgestellt, dass die Bereitstellung ausreichender Parkmöglichkeiten an der Hochschule Koblenz primär dem Land Rheinland-Pfalz als Träger der Einrichtung obliegt. Bislang hat das zuständige Land alle vorgeschlagenen Parkraumerweiterungen aus finanziellen Gründen abgelehnt und sich als Dimensionierungsgrundlage auf die Studienplatzzahl bezogen, die jedoch um ein Vielfaches von der aktuellen Studierendenzahl übertroffen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Entwicklung der Studierendenanzahl an der Uni Koblenz in den letzten fünf Jahren? 2. Warum wird vonseiten der Landesregierung die als Grundlage dienende Studienplatzzielzahl nicht den aktuellen Entwicklungen angepasst um einen pragmatischeren Stellplatzschlüssel anzusetzen? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Land als zuständigem Träger der Uni Koblenz, um die Parkplatzproblematik am Campus der Hochschule Koblenz zu lösen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die benachbarte Bundeswehrliegenschaft, zumindest teilweise, in ein Park - raumbewirtschaftungskonzept für die Uni Koblenz einzubinden? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Anfrage wird wechselweise von der „Hochschule Koblenz“ und der „Uni Koblenz“ gesprochen. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage sich auf die Universität Koblenz-Landau, Standort Koblenz, bezieht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: (Quelle: Amtliche Hochschulstatistik) Zu Frage 2: Nach der geltenden Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums (Stellplatzrichtlinie) wird bei der Berechnung nachzuweisender Stellplätze an Hochschulen auf die Studienplatzzielzahl abgestellt. Studienplatzzielzahlen dienten bundesweit der Ermittlung eines angemessenen Flächenbedarfs, um einen einheitlichen Ausbaustandard an allen Hochschulen zu gewährleisten. In Bezug auf den Standort Koblenz der Universität Koblenz-Landau führte die Anwendung der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums unter Berücksichtigung der Studienplatzzielzahl und der günstigen ÖPNV-Anbindung dazu, für den Hochschulstandort in Koblenz-Metternich 307 Stellplätze baulich nachzuweisen. Mit der Föderalismusreform in 2006 wurde den Ländern die Ermittlung des Flächenbedarfs an Hochschulen eigenverantwortlich übertragen. Die Studienplatzzielzahl wird in Rheinland-Pfalz nach wie vor als unterstützendes Instrument zur Flächenbedarfsermittlung herangezogen. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende 7 220 7 788 8 083 8 049 8 397 Drucksache 17/2983 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Derzeit besteht ein Gesamtangebot von ca. 1 000 Pkw-Stellplätzen. Zudem prüft die Universität in Koblenz die Einführung eines Park & Ride-Systems. Hier sollen Gespräche mit dem AStA und der Hochschulleitung erfolgen. Zu Frage 4: Die benachbarte Bundeswehrliegenschaft ist zurzeit nicht verfügbar. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister