Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2985 zu Drucksache 17/2798 04. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) – Drucksache 17/2798 – Förderung des Städtebaus Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2798 – vom 11. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2016 standen zur Förderung des Städtebaus KFA-Mittel von 39 977 000 Euro zur Verfügung. Der vorläufige Ist-Wert beträgt 31 245 369 Euro (Titel 20 06 833 15). Weiter standen Bundesmittel in Höhe von 25 000 000 Euro zur Verfügung. Der vorläufige Ist-Wert beträgt 13 422 259 Euro (Titel 20 06 883 17; Titel 20 06 331 15) Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde der Ansatz der KFA-Mittel unterschritten? 2. Für welche Maßnahmen wurden die Mittel konkret verwendet? 3. In welcher Höhe bestehen aktuell Haushaltsreste? 4. Warum wurde der Ansatz der Bundesmittel stark unterschritten? 5. Für welche Maßnahmen wurden die Bundesmittel konkret verwendet? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Gemeinden. Die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) bei Kapitel 20 06 Titel 883 15 und die Bundesfinanzhilfen bei Kapitel 20 06 Titel 883 17 stehen in engem Zusammenhang . Sie werden vom Land über gemeinsame Zuwendungsbescheide an die Programmstädte und -gemeinden für gebietsbezogene Stadterneuerungsmaßnahmen bewilligt und nach Vorlage der Verwendungsnachweise gemeinsam ausgezahlt. Generell übersteigt der Anteil aus KFA-Mittel die Bundesfinanzhilfen deutlich. In den letzten sieben Jahren (2010 bis 2016) lag das Verhältnis KFA-Mittel zu Bundesfinanzhilfen insgesamt bei 70 Prozent zu 30 Prozent. Dieses Verhältnis spiegelt sich auch bei dem Verhältnis der Ausgabereste wider. Erstmals 2017 wird bei dem Bewilligungsvolumen wieder ein annähernd ausgeglichenes Verhältnis erreicht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die in den vergangenen Jahren bewilligten Mittel wurden von den geförderten Städten und Gemeinden nicht in dem Maße abgerufen , wie sie im Haushalt 2016 zur Verfügung standen. Viele Programmstädte und -gemeinden sind in ihrem finanziellen Handlungsspielraum eingeengt. Hinzu kommen personelle Engpässe in den Verwaltungen, die die Vorbereitung, Planung und Überwachung insbesondere großer und kostenintensiver Bauprojekte erschweren und verzögern. Aber auch vom Bund in den letzten Jahren wiederholt aufgelegte konkurrierende Investitionsprogramme wie das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ oder das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“ binden finanzielle und personelle Ressourcen der Verwaltungen, sodass dort Prioritäten gesetzt werden müssen, zumal diese Sonderprogramme in der Regel innerhalb von engen zeitlichen Vorgaben des Bundes abzuwickeln sind. Zu den Fragen 2 und 5: Es wird auf die Anlage verwiesen. Drucksache 17/2985 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei Kapitel 20 06 Titel 883 15 (KFA-Mittel) beträgt der Ausgaberest zum 31. Dezember 2016 64 322 091,13 Euro. In Bezug auf die noch zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen hat der Bund für das abgelaufene Haushaltsjahr noch keine Mitteilung verschickt. Die noch zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen zum Stand 31. Dezember 2015 betrugen 25 241 112,91 Euro. In beiden Fällen ist das Volumen der Ausgabereste in vollem Umfang durch bestandskräftige Bewilligungsbescheide gebunden. Die entsprechenden KFA-Mittel und Bundesfinanzhilfen stehen damit den Programmstädten und Programmgemeinden im Rahmen der Regelungen des Haushaltsrechts und der Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung weiterhin zum Abruf zur Verfügung. Zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei Kapitel 20 06 Titel 883 17 ist ergänzend zu beachten, dass sich die dortigen Ansätze jeweils an den zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens erwarteten Bundesfinanzhilfen orientieren. Die tatsächlich verfügbaren Mittel ergeben sich dann aus den im 1. Quartal des Haushaltsjahres abgeschlossenen jährlichen Verwaltungsvereinbarungen für die Städtebauförderung. Der Haushaltsansatz wird regelmäßig so gewählt, dass die schwankenden tatsächlich bereitgestellten Beträge des Bundes nicht überschritten werden. Mindereinnahmen bei Kapitel 20 06 Titel 331 15 führen zu Minderausgaben bei Kapitel 20 06 Titel 883 17. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2985 3 Drucksache 17/2985 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2985 5 Drucksache 17/2985 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6