Drucksache 17/2987 zu Drucksache 17/2484 05. 05. 2017 A n t w o r t der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2484 – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Die Große Anfrage 17/2484 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: A. Programm 1. Wie wird der Programmbedarf des SWR ermittelt? 2. Liegen den Ermittlungen Umfragen zugrunde? Falls ja: Wie häufig werden diese Umfragen durchgeführt? Von welchem Institut? Sind die Ergebnisse dieser Umfragen öffentlich einsehbar? Falls ja: Wo? Falls nein: Welche Ergebnisse förderten diese Umfragen zutage (bitte aufschlüsseln seit dem Jahr 2000)? 3. Wie viel Sendezeitausfall wurde seit 2012 beim SWR verzeichnet? Durch welche Programme wurden diese Fehlzeiten ersetzt (bitte die Antwort nach Sendeminuten und Programmen aufschlüsseln)? 4. Wie viele Programmbeschwerden gab es beim SWR seit 2012? Welche Programmbereiche waren betroffen (bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Programm und Jahr aufschlüsseln )? 5. Gemäß § 6 Abs. 1 SWR-StV trägt der SWR zur Verwirklichung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen förderte und fördert der SWR die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland? 6. Welche Agenturen werden mit der Vermarktung der Tickets für Sendungen mit Zuschauer - beteiligung beauftragt? 7. Nach welchem Verfahren werden die Agenturen ausgewählt? 8. Gibt es konkrete Vorgaben für diese Agenturen? Falls ja: Welche? Wo sind diese Vorgaben festgehalten? Wer überprüft die Umsetzung dieser Vorgaben? 9. Wie hoch sind die Einnahmen des SWR aus dem Ticketverkauf für Sendungen mit Zuschauerbeteiligung (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2000)? 10. Mit welchen konkreten Bildungseinrichtungen hat der SWR eine Zusammenarbeit aufgebaut ? In welcher Form? 11. Welche konkreten bildungsrelevanten Inhalte konnten durch die Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt werden? B. Berichterstattung 12. Wie wird die „Ausgewogenheit“ bei der Berichterstattung und Programmerstellung sicher - gestellt? Wie wird in diesem Zusammenhang die „Ausgewogenheit“ definiert? 13. Welche Konsequenzen ziehen die Landesregierung und die Verantwortlichen aus den zahlreichen Vorwürfen über einseitige Berichterstattung durch ARD und ZDF? 14. Wie wird die Situation erklärt, dass in den alternativen Medien im Hinblick auf bestimmte Berichterstattungen der öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend die Behauptung einer „staatlich gesteuerten Propaganda“ aufgestellt wird? 15. Welche Richtlinien zur Nutzung von Fremdwörtern, Dialektwörtern, Anglizismen usw. gibt es? Wo können diese eingesehen werden? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode C. Programmkosten 16. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erfolgt durch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, wonach die erforderlichen Kosten durch den Rundfunkbeitrag erstattet werden. Durch welches konkrete Konzept soll verhindert werden, dass die Kosten des SWR periodisch steigen, was zwangsläufig zu einer Steigerung der Beiträge führen würde? 17. Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von bis zu 50 000 Euro wurden seit 2013 als Auftragsproduktionen durch den SWR vergeben (bitte die Antwort nach Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln)? 18. Bei wie vielen dieser Auftragsproduktionen hat sich nach der jeweiligen Auftragserteilung durch den SWR das Auftragsvolumen seit 2013 auf mindestens 50 001 Euro erhöht (bitte die Antwort nach Jahren sowie nach absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? 19. Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von über 50 000 Euro wurden seit 2013 als Auftragsproduktion durch den SWR vergeben (bitte die Antwort nach Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln)? D. Werbung Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkopplung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen – insbesondere an dem der Vielfalt – orientiert und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfGE 90, 60 [90] ). I. Einnahmen 20. Wie hoch waren jeweils die Einnahmen des SWR aus Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung seit 2010? Welcher Anteil ging jeweils auf Werbung, welcher auf Sponsoring und welcher auf Produktplatzierung zurück (bitte die Antwort jahresweise nach genannten Einnahmequellen getrennt auflisten und nach Rundfunkanstalten differenzieren)? 21. Wie hat sich das Verhältnis der durch Sponsoring erzielten Einnahmen im Verhältnis zu den Werbeeinnahmen entwickelt? 22. Welche Einnahmen hatte der SWR jeweils aus der staatlichen Filmförderung seit 2010 (bitte die Antwort pro Jahr aufschlüsseln)? II. Werbegesellschaften 23. Sieht die Landesregierung einen Interessenkonflikt bei der Vermarktung von Werbung (Werberahmenprogramm) über Gesellschaften, an denen der SWR unmittelbar oder mittel - bar beteiligt ist? 24. Welchen wirtschaftlichen Vorteil zieht der SWR aus seinen Beteiligungen an den Werbegesellschaften pro Jahr im Verhältnis zur Beteiligung (bitte die Antwort nach Jahren seit 2010 und Werbegesellschaften aufschlüsseln)? 25. Wie hoch sind die Kosten, die der SWR derzeit für die Organisation und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung Dritter aufbringen müssen? 26. Existiert ein Provisionsmodell bei der Vermarktung von Werbung für die Werbegesell - schaf ten? Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet (bitte die Antwort aufschlüsseln nach Gesellschaften , an denen der SWR unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist)? III. Schleichwerbung 27. Existieren nach dem Eklat aus 2005 mit der Produktionsfirma Bavaria-Film GmbH (Marienhof) für Produktionen von SWR sogenannte Compliance-Regeln? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten? 28. Wer hat diese Compliance-Regeln entwickelt und in welcher Form werden diese Regelungen weiterentwickelt? 29. Sollten keine Compliance-Regeln entwickelt worden sein: Aus welchen konkreten An - halts punkten verzichtete der SWR auf die Einführung von solchen Regelungen? 30. Sind Fälle unerlaubter Schleichwerbung beim SWR bekannt? IV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit Längerem für eine bundesweit einheitliche Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein. 31. Welcher Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird bei einer Reduzierung oder der Abschaffung der Werbung gesehen? 32. Ist bei einer entsprechenden Umstellung des Rundfunkangebotes Werbung als alleinige Finanzierungsgrundlage vorstellbar (bitte die Antwort begründen)? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 33. Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung des Rundfunk - beitrages erreicht werden (bitte in der Antwort die durchgeführten Berechnungen angeben )? 34. Wie ist die Position zur Ausweitung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung? Die Werbewirtschaft würde nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhalten. E. Neue Medien Social Media 35. Wie viele YouTube-Kanäle betreibt der SWR derzeit (bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufschlüsseln)? 36. Plant der SWR einen Ausbau der YouTube-Kanäle in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht? 37. Wie viele Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Bearbeitung des Materials für die You- Tube-Kanäle beschäftigt? 38. Wie viele Mitarbeiter wurden seit dem 1. Januar 2012 eigens für die Betreuung und/oder redaktionelle Bearbeitung der YouTube-Kanäle eingestellt? 39. Wie viele Mitarbeiter betreuen hauptberuflich das Facebook-Profil und/oder das Twitter- Profil des SWR? 40. Wie viele Meldungen pro Tag werden durchschnittlich über das Profil des SWR bei dem Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? 41. Wie viele Kommentare werden pro Tag durchschnittlich auf dem Facebook-Profil des SWR über den Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? 42. Wie oft findet eine statistische Auswertung der Besucherzahlen und Aktivitäten auf den Profilen der sozialen Medien statt (bitte die Antwort aufschlüsseln nach geteilten und kommentierten Mitteilungen und Zeitabständen der statistischen Erfassung)? 43. Wie viele Mitarbeiter des SWR sind hauptberuflich im Bereich „Soziale Medien“ beschäftigt ? F. Rundfunkbeitrag 44. Wie hat sich der rheinland-pfälzische Anteil an den gesamten bundesweiten Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr bzw. dem Rundfunkbeitrag seit 2000 entwickelt (bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil sowohl in absoluten als auch in Prozent - zahlen angeben)? 45. Welche weiteren Einnahmen erzielten die Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 neben den Rundfunkgebühren bzw. dem Rundfunkbeitrag (bitte die Antwort nach Jahren, Einnahmeart, Betrag und Institution aufschlüsseln )? 46. Welche Immobilien besitzt der SWR, die nicht bzw. nicht vorrangig der Sendergeschäfts - tätigkeit zuzuordnen sind? 47. Welche Wirtschaftsgüter werden vom SWR geleast? 48. Wie wird erklärt, dass viele Beitragszahler säumig sind? 49. Wie viele Gebührenschuldner mit Zahlungsrückständen gab es im Zeitraum von 2012 bis 2016 nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit und Rheinland-Pfalz weit (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? 50. Wie viele Gebührenschuldner haben aktuell Zahlungsrückstände (bitte in absoluten Zahlen angeben, nicht prozentual)? 51. Wie viele Vollstreckungstitel für ausstehende Rundfunkbeiträge gab es in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 2012 bis 2016 (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? 52. Wie viele Titel wurden in Rheinland-Pfalz von 2012 bis 2016 vollstreckt (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? 53. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Zwangsvollstreckung? Wer trägt die Kosten? Bekommen die Kommunen von der GEZ sämtliche Kosten erstattet oder verzeichnen die Kommunen ein Minus (bitte aufschlüsseln nach Ländern und Kommunen)? 54. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Bundesland die meisten und in welchem die wenigsten Zwangsvollstreckungen durchgeführt wurden bzw. werden? 55. Wie viele Zahlungsverweigerer mussten im Zeitraum von 2012 bis 2016 in Erzwingungshaft ? Bitte die Antwort nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln. 3 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 56. Wie viele Einträge ins Schuldnerverzeichnis gab es seit dem 1. Januar 2013 aufgrund der Nichtzahlung des Rundfunkbeitrages? 57. Wer ist von der GEZ-Gebühr befreit? 58. Zahlen Asylbewerber oder Flüchtlinge GEZ-Gebühr? Gibt es diesbezüglich eine Unter schei - dung, die sich am Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus (anerkannt, geduldet, ausreisepflichtig etc.) orientiert (bitte Antwort begründen)? G. Daten und Datenschutz bei Erhebung des Rundfunkbeitrages 59. Wie hat sich die Zahl der Beitrags- bzw. Gebührenzahler in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte die Antwort nach Jahren, Haushalten und Betriebsstätten aufschlüsseln )? 60. Ab welchem Zeitpunkt erfolgte in Rheinland-Pfalz ein Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter ? 61. Wie viele Zwangsanmeldungen gab es in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2016? 62. Wie viele Befreiungen von der Rundfunkbeitragszahlung wurden in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2015 beantragt? 63. Wie viele Befreiungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz genehmigt? 64. Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz beantragt? 65. Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz genehmigt? 66. Wie viele Merkzeichen RF wurden in Rheinland-Pfalz zuerkannt? 67. Welches sind die häufigsten Gründe, die für eine Befreiung oder Ermäßigung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages in den Jahren 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz angegeben wurden? 68. Was erfolgte in Rheinland-Pfalz mit den seit 2013 nicht mehr benötigten Datensätzen der Beitragszahler? 69. Wie viele in Rheinland-Pfalz angeschriebene säumige Beitragszahler, die sich nicht auf die Aufforderung des Beitragsservices zurückgemeldet hatten, waren verstorben? H. Wissenschaftliches Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Der Rundfunkbeitrag – Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung Rechtsgutachten erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013). Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (derzeit Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg). „Der Rundfunkbeitrag wird monatlich erhoben (§ 7 RBStV), dies auf Grundlage einer einmaligen Anmeldung des Wohnungs- oder Betriebsstätteninhabers bei der zuständigen Landes rundfunkanstalt (§ 8 RBStV). Die Anstalten haben Auskunftsrechte nach § 9 Abs. 1 RBStV und sind ermächtigt, die Einzelheiten des Verfahrens durch Satzung zu regeln (§ 9 Abs. 3 RBStV).“ (S. 6) 70. Nachfragen zum Kube-Gutachten: § 9 Abs. 1 Satz 6 RBStV regelt: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. Wie viele Verwaltungszwangsverfahren wurden/werden in Rheinland-Pfalz zur Durchsetzung des Anspruchs auf Auskunft und Nachweise seit 2012 durchgeführt? Die Antwort bitte nach Jahren aufschlüsseln. I. Wissenschaftliches Gutachten über Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud von Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M., Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot „Es ist zudem nicht zu bestreiten, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Dies folgt daraus, dass der Sport im engen Zusammenhang mit den essentiellen Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung steht. Der Sport bietet, wie das Bundesverfassungsgericht betont, Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist ein bedeutsamer Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung .“ (S. 38) 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 71. Wird der Auffassung zugestimmt, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigs ten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört (bitte die Antwort begründen )? 72. Welche weiteren Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind geeignet, Identifikationsmöglichkeiten für die Rezipienten zu schaffen? J. Reformvorschläge und Zukunftsmodelle Rundfunkstrukturreform: SMS-Papier Bereits im November 2003 legten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU, Bayern), Georg Milbradt (CDU, Sachsen) und Peer Steinbrück (SPD, Nordrhein-Westfalen ) im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz ein Positionspapier zu einer Rundfunkstrukturreform vor. Nach den Initialen der Nachnamen der drei Politiker wird das Positionspapier auch „SMS-Papier“ genannt. Im Positionspapier steht unter „Rundfunkstrukturreform“: „I. Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Rundfunkkommission der Länder mit der Vorlage eines Rundfunkreformstaatsvertrages, der folgenden Inhalt regelt: Rundfunk allgemein: [...] 2. Für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote wird ein Gebüh ren - anteil von 0,5 Prozent des Anstaltsetats festgelegt.“ 73. Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote des SWR? „3. Für die Finanzierung von Marketingaufwendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften wird ein Gebührenanteil von 1 Prozent des Anstaltsetats festgeschrieben (Vorbild HR).“ 74. Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats des SWR für die Finanzierung von Marketingaufwendungen? „5. Den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio wird eine Kürzung von 5 Prozent der festen Planstellen innerhalb der nächsten vier Jahre aufgegeben. Dabei soll keine Verlagerung von Personalkosten auf freie Mitarbeiter im Interesse einer transparenten Personalkostenerfassung stattfinden. Eine entsprechende Obergrenze ist nach dem Beispiel des Staatsvertrages über das Deutschlandradio festzuschreiben. Beim Deutschland - radio werden personelle Doppelstrukturen abgebaut.“ 75. Gibt es derzeit eine Obergrenze beim SWR? 76. Wie haben sich die Planstellen beim SWR seit 2003 im Vergleich zu den freien Mitarbeiter - zahlen entwickelt? K. Skandale, Akzeptanz, Kompetenz 77. Gibt es gegenwärtig laufende Straf- bzw. Zivilverfahren gegen den SWR? Wenn ja, aus welchem Grund (bitte die Antwort einzeln nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln)? 78. Wie hoch sind die Einschaltquoten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland- Pfalz (bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln )? 79. Wie hoch sind die Einschaltquoten des privaten Rundfunks in Rheinland-Pfalz (bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln)? 80. Wie stark nutzt die rheinland-pfälzische Bevölkerung das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet? 81. In der Einführung zu den aktuellen Leitlinien der ARD spricht der Programmdirektor Volker Herres über die Etablierung der ARD als „Premium-Marke“. Ist dieses Ziel mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar (bitte die Antwort begründen)? 82. Wie hoch ist die Akzeptanz des SWR in Rheinland-Pfalz unter seinen Rezipienten, insbesondere unter den jugendlichen Rezipienten? 83. Wie genau wird durch die Entwicklung einer Markenstrategie der verfassungsrechtliche Auftrag des SWR ermöglicht oder zumindest unterstützt? 84. Welche Marken wurden durch den SWR entwickelt? 85. Welche konkreten Formate einer interaktiven Einbindung der Rezipienten hat der SWR entwickelt? 5 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Vorausschicken möchte die Landesregierung, dass einige Fragen mangels Kenntnis der internen SWR-Unternehmensentscheidungen und -informationen nicht beantwortet werden können. Zudem betreffen einige Fragen inhaltliche programmliche Aspekte, die aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Programmhoheit der Rundfunkanstalten ebenfalls nicht von der Landesregierung bewertet und beantwortet werden dürfen. Daher hat die Landesregierung die Fragen dem SWR zur Stellungnahme zugeleitet, der daraufhin seinerseits eine Beantwortung vorgenommen hat. A. Programm Die Fragen 1 bis 11 betreffen inhaltliche Aspekte, die von der Landesregierung nicht beantwortet werden können, da die Programmhoheit aus verfassungsrechtlichen Gründen bei den Anstalten selbst liegt. Auf Nachfrage der Landesregierung beim SWR hat dieser jedoch folgende Antworten übermittelt: 1. Wie wird der Programmbedarf des SWR ermittelt? Der Programmbedarf des SWR leitet sich aus der staatsvertraglichen Beauftragung im SWR-Staatsvertrag ab. In den Programmleistungsplänen der Programmdirektionen werden die entsprechenden Sendeminuten und Budget ansätze aufgegliedert nach den einzelnen Programmen und Programmbereichen niedergelegt. Die Aufstellung des Programmbedarfs des SWR unterliegt voll ständig der Gremienkontrolle. 2. Liegen  den  Ermittlungen  Umfragen  zugrunde?  Falls  ja:  Wie  häufig  werden  diese  Umfragen  durchgeführt?  Von  welchem  Institut? Sind die Ergebnisse dieser Umfragen öffentlich einsehbar? Falls ja: Wo? Falls nein: Welche Ergebnisse förderten diese Umfragen zutage (bitte aufschlüsseln seit dem Jahr 2000)? Die Programmplanung wird von der Medienforschung begleitet und unterstützt, bleibt aber letztlich eine rein redaktionelle Entscheidung in Ausfüllung der staatsvertraglichen Beauftragung. Die Medienforschung stützt sich in der Regel bei der Begleitung auf folgende Erhebungen: a) Fernsehen – tägliche Messung der Fernsehnutzung durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK, Nürnberg), bis 2016 im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF), seit 2017 durch AGF Videoforschung GmbH, Frankfurt am Main. – SWR-ProgrammQualitätsVerfahren (bis 2003), SWR-Programm-BewertungsVerfahren (seit 2003), Monitoring von Fernsehsendungen mittels Befragung. Bis 2014 durch GfK Enigma GmbH, Wiesbaden, seit 2014 durch GfK Media & Communication Research GmbH & Co. KG, Wiesbaden. b) Hörfunk – ma Radio, halbjährliche Befragung durch die Media-Micro-Census GmbH, Frankfurt am Main, im Auftrag der ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V., Frankfurt am Main). – Programmanalyse Hörfunk/RadioReport, jährliche Format- und Inhaltsanalyse. Media Trend Research und Services, Baden- Baden/Köln. c) Hörfunk/Online – ma IP Audio, seit 2014 quartalsweise Darstellung der Nutzung der Livestreams der WebRadio-Angebote durch Media-Micro- Census Service-Center Webradio, Frankfurt am Main, im Auftrag der ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V., Frankfurt am Main). d) Online – ARD/ZDF OnlineStudie, jährliche Befragung. Bis 2014 durch GfK Enigma GmbH, Wiesbaden, seit 2014 durch GfK Media & Communication Research GmbH & Co. KG, Wiesbaden. – Tägliche/kontinuierliche Messung auf Zähl-Pixel – Basis: INFOnline GmbH, Bonn und Applied Technologies Internet GmbH, München sowie kontinuierliche Beobachtung von SWR-Angeboten in den Sozialen Netzwerken (u. a. Facebook /YouTube/Twitter/Instagram) mittels der von den genannten Anbietern zur Verfügung gestellten Nutzungsdaten. e) Medienübergreifend – SWR-Trend, monatliche repräsentative Befragung in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Bis 2014 durch GfK Enigma GmbH, Wiesbaden, seit 2014 durch GfK Media & Communication Research GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Die Standarduntersuchungen werden in der Regel veröffentlicht und sind damit öffentlich einsehbar. Fundstellen sind u. a.: – für die Fernsehen-Daten: der SWR Text (täglich Tafeln 491 bis 494), div. Web-Seiten mit Informationen zu Jahresdaten (u. a. www.ARD.de/intern/fakten/ard-mediendaten, www.mediendaten.de) und Fachpublikation Media Perspektiven (Print- und Webausgabe); 6 Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Große Anfrage namens der Landes - regierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 5. Mai 2017 – wie folgt beantwortet: Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 – für die Hörfunk-Daten: div. Web-Seiten mit ma-Zahlen: www.reichweiten.de (ARD-Werbung Sales & Services), www.ARD.de/ intern/fakten/ard-mediendaten, www.mediendaten.de etc., Fachpublikation Media Perspektiven. – für die Online-Daten: div. Web-Seiten mit Online-Daten u. a. http://www.ard.de/home/intern/fakten/ard-mediendaten/Reichweitendaten /409224/index.html (ARD-Onlinedaten), Fachpublikation Media Perspektiven. Die für die Bereiche Fernsehen, Hörfunk und Online angegebenen Standarduntersuchungen werden kontinuierlich (zum großen Teil schon seit vor 2000) durchgeführt. 3. Wie viel Sendezeitausfall wurde seit 2012 beim SWR verzeichnet? Durch welche Programme wurden diese Fehlzeiten ersetzt (bitte die Antwort nach Sendeminuten und Programmen aufschlüsseln)? Eine Übersicht über die Ausfallzeiten im SWR Fernsehen seit 2012 findet sich in Anlage 1. 4. Wie viele Programmbeschwerden gab es beim SWR seit 2012? Welche Programmbereiche waren betroffen (bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Programm und Jahr aufschlüsseln)? Eine Übersicht über die beim SWR eingereichten Programmbeschwerden findet sich in der Anlage 2. 5. Gemäß § 6 Abs. 1 SWR-StV trägt der SWR zur Verwirklichung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen förderte und fördert der SWR die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland? Diese staatsvertragliche Vorgabe wird vom SWR im Rahmen der Programmautonomie eigenverantwortlich ausgefüllt. Über konkrete Maßnahmen gibt der SWR gerne Auskunft. 6. Welche Agenturen werden mit der Vermarktung der Tickets für Sendungen mit Zuschauerbeteiligung beauftragt? Folgende Agenturen werden beauftragt: – Mediabolo TV Casting GmbH (2016) und UFA Show & Factual GmbH (seit 2016) (für „Die Pierre M. Krause Show – SWR3 Latenight“), – Reservix GmbH (für „Die Mathias-Richling-Show“), – CTS Eventim KG & Co. KGaA (für „Spätschicht – Die SWR Comedy-Bühne“), – Stadtverwaltung „Info-Point Tourismus“ (für das im Herbst 2015 eingestellte Format „Menschen der Woche“). 7. Nach welchem Verfahren werden die Agenturen ausgewählt? Die Agenturen werden durch Ausschreibung/Angebotseinholung von mindestens drei Angeboten ausgewählt. Die Auswahl wird von Produktionsleitung, Redaktion und Controlling nach vorheriger Recherche über die Wettbewerbsteilnehmer und Kostenaspekte getroffen: – möglichst günstige Handling-Kosten und Vorverkaufsgebühren für die Zuschauer, – gute Infrastruktur vor Ort durch lokale Vorverkaufsstellen, – gut buchbare Plätze in möglichst einfacher Menüführung bei Internet-Kauf, – Sicherheit des Verkaufsvorgangs im Internet. 8. Gibt es konkrete Vorgaben für diese Agenturen? Falls ja: Welche? Wo sind diese Vorgaben festgehalten? Wer überprüft die Umsetzung dieser Vorgaben? Ja. Je nach Format gibt es unterschiedliche Vorgaben wie Zuschaueranzahl, gewünschter Altersspiegel und Affinität zum Sendungs - format. Dabei sind die Vorgaben in der Angebotseinholung und im Vertrag mit der Agentur festgehalten. Die Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben erfolgt durch Redaktion und Produktionsleitung. 9. Wie hoch sind die Einnahmen des SWR aus dem Ticketverkauf für Sendungen mit Zuschauerbeteiligung (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2000)?  a) „Die Pierre M. Krause Show – SWR3 Latenight“: Bis 2016 wurde die Zuschauerbeteiligung durch den SWR hausintern (kostenlose Tickets) sichergestellt. Seit 2016 sind hierfür Agenturen eingeschaltet. Der SWR hat keine Erlöse durch den Ticketverkauf. 7 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode b) „Die Mathias-Richling-Show“ (vorher „Studio Richling“): 2000 bis 2010 keine Einnahmen, 2011: 4 060 Euro, 2012: 2 315 Euro, 2013: 3 096 Euro, 2014: 2 805 Euro, 2015: 1 289 Euro, 2016: 3 266 Euro. c) „Spätschicht – Die SWR Comedy-Bühne“: 2000 bis 2010 keine Einnahmen, 2011: 13 313 Euro, 2012: 19 440 Euro, 2013: 22 412 Euro, 2014: 21 870 Euro, 2015: 21 010 Euro, 2016: 16 300 Euro. 10. Mit welchen konkreten Bildungseinrichtungen hat der SWR eine Zusammenarbeit aufgebaut? In welcher Form? Eine ausführliche Liste der Zusammenarbeit von SWR und Bildungseinrichtungen findet sich in Anlage 3. 11. Welche konkreten bildungsrelevanten Inhalte konnten durch die Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt werden? a) DASDING Im Austausch mit jungen Hörerinnen und Hörern bei Schulworkshops hat das Programm 2014 und 2015 Themenschwerpunkte entwickelt zu Themen wie u. a. Freundschaft, Sicherheit im Internet, Heimat, Ernährung, Job/Karriere. b) Donaueschinger Musiktage Unterstützung von Schulorchestern, Nachwuchsmusikern, Studierenden der Musik bei ihrer künstlerischen Entwicklung (Repertoirekenntnisse , Entwicklung der Neuen Musik, Medienkompetenz, Entwicklung von Arrangements und Veranstaltungskonzeptionen ). Beratung des Staatsministeriums im Rahmen einer Neuausrichtung des musikalischen Kurrikulums an Grundschulen und in Sekundarstufe I. c) Planet Schule Angebote für die Grundschule, für die Fächer Geschichte und Geografie sowie zur Medienkompetenz (entsprechend neuen Bildungsstandards zur Medienbildung). d) SWR2-Wissen Zur Verfügung gestellt wurden vorbereitendes Material für das Zentralabitur Deutsch in Baden-Württemberg sowie unterrichtsbegleitendes Material für das Fach Deutsch am Gymnasium zu Klassikern der Schullektüre. e) SWR Symphonieorchester (und Vorgängerorchester) Bei Probenbesuchen erhalten Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und Sozialeinrichtungen einen Einblick in die Kulturarbeit eines Rundfunkorchesters, insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsschwachen Schichten. Bei Workshops, die mit einem Konzertbesuch verknüpft werden, erfolgt eine musikalisch-künstlerische Vertiefung. Schließlich können Schulen auch eine mehrmonatige Kooperation mit dem Orchester für ein Großprojekt eingehen. Sie mündet in einem gemeinsamen Konzert mit dem Orchester. f) SWR Vokalensemble Unterstützung von Jugendchören bei ihrer künstlerischen Entwicklung (Repertoirekennnisse, Team- und Singfähigkeit, Hörfähigkeit , Medienkompetenz). g) Sachmittelbeistellung durch SWR3 und DASDING SWR3-Mitarbeitende unterrichteten bei Lehrveranstaltungen der Popakademie Mannheim, insbesondere im Zweig „Musik-Business “. Für Studierende werden Praktika angeboten. Bands und Künstler der Popakademie werden von SWR3 und DASDING gefördert . 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 h) Johannes Gutenberg-Universität Mainz In Kooperation mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz entsteht zweimal im Jahr das Gesprächsformat UNITALK, welches multimedial ausgespielt wird. Gäste in diesem Format waren bislang u. a. Harald Schmidt, Anne Will oder auch Roger Willemsen. i) Rheinland-pfälzische Schulen In Kooperation mit mehreren Schulen in Rheinland-Pfalz ist die Reihe „Nachrichten machen Schule“ als eines von vielen Medienkompetenz-Projekten entstanden, in der die Redaktion der Fernsehnachrichten ihre Arbeit Schülerinnen und Schülern vorstellt . Ansonsten fließt der Mehrwert aus der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern in die Regelsendungen des SWR Rheinland-Pfalz, in Form von Sachverständigen, Gesprächspartnern, Recherchepartnern etc. Die szenischen Produktionen, die durch das o. g. Förderprogramm entstehen, haben nicht zwangsläufig einen bildungsrelevanten Inhalt. Vielmehr ist der Prozess der Film-Herstellung die eigentliche Bildung/Lehre. B. Berichterstattung 12. Wie wird die „Ausgewogenheit“ bei der Berichterstattung und Programmerstellung sichergestellt? Wie wird in diesem Zusammenhang  die „Ausgewogenheit“ definiert? Den rundfunkrechtlichen Begriff der Ausgewogenheit hat das Bundesverfassungs gericht in seiner ersten Rundfunkentscheidung von 1961 thematisiert. Hierin hat es ausgeführt, dass Art. 5 GG Gesetze fordert, durch die die Rundfunkveranstalter derart organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können. Zudem müssen für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze aufgestellt werden, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten (BVerfGE 12, 205 ff.). Dabei bedeutet Ausgewogenheit , dass im Programm alle Auffassungen zu Wort kommen können und allen Meinungsrichtungen Raum gegeben wird. Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung bilden zentrale journalistische Grundsätze, die vor allem – aber nicht nur – für den Bereich der Informationssendungen gelten. Sie setzen journalistisch unabhängiges Arbeiten voraus, das sich auf die professionellen Regeln für die Aufbereitung von Informationen berufen kann. Es gehört zum journalistischen Alltag, dass diese Regeln z. B. bei der Abnahme von Sendungen gesondert geprüft werden und auf ihre Einhaltung geachtet wird. Diese Regeln gehören zu den Programmgrundsätzen des SWR, deren Einhaltung darüber hinaus im Wege der Programmbeschwerde geltend gemacht werden kann. Schließlich unterliegen die Programme des SWR der fortlaufenden Kontrolle der Gremien; auf die Einhaltung der Programmgrundsätze wird dabei in besonderer Weise geachtet. 13. Welche Konsequenzen ziehen die Landesregierung und die Verantwortlichen aus den zahlreichen Vorwürfen über einseitige Berichterstattung  durch ARD und ZDF? Deutschland hat eine sehr vielfältige Medienlandschaft. Das duale Rundfunksystem ebenso wie das Zeitungs- und Zeitschriftenwesen bilden ein mannigfaltiges Meinungsspektrum ab und stellen damit eine wesentliche Säule zur Ermöglichung demokratischer Willensbildung dar. Sofern es in einzelnen Fällen Vorwürfe hinsichtlich vermeintlich einseitiger Berichterstattung in einer dieser Mediensparten geben sollte, steht hierfür ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung, wie etwa im Rundfunkbereich das Instrument der Programmbeschwerde. Auf Nachfrage führt der SWR als rheinland-pfälzische/baden-württembergische Landesrundfunkanstalt zu dieser Frage aus: ARD und SWR haben sich mit jedem konkreten, einzelnen Vorwurf „einseitiger Berichterstattung“ intensiv auseinandergesetzt. Sind einmal im Einzelfall Fehler unterlaufen, wurden diese offen eingeräumt. Der pauschale Vorwurf „einseitiger Berichterstattung “ wird dezidiert zurückgewiesen. 14. Wie wird die Situation erklärt, dass in den alternativen Medien im Hinblick auf bestimmte Berichterstattungen der öffentlich-rechtlichen  Sender zunehmend die Behauptung einer „staatlich gesteuerten Propaganda“ aufgestellt wird? Schon in der Frage ist eine Unterstellung enthalten, die die Landesregierung ausdrücklich zurückweist. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind staatsfern konzipiert, sodass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm ausgewogen und ohne inhaltliche oder strukturelle Beeinflussung erstellen müssen. Auf Nachfrage führt der SWR als rheinland-pfälzische/baden-württembergische Landesrundfunkanstalt zu dieser Frage aus: Pauschal erhobene Vorwürfe „staatlich gesteuerter Propaganda“ weist der SWR strikt zurück. Gerne setzt sich der SWR aber mit jedem Beispiel auseinander, das ihm mit diesem Vorwurf unterlegt, vorgetragen wird. 9 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 15. Welche  Richtlinien  zur Nutzung  von  Fremdwörtern,  Dialektwörtern,  Anglizismen  usw.  gibt  es? Wo  können  diese  eingesehen werden? Solche Richtlinien existieren beim SWR nicht. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Fremdwörtern, Dialektwörtern (die in einzelnen Sendungen durchaus erwünscht sind), Anglizismen usw. gehört nach Aussage des SWR zur Führungsaufgabe von Programmmitarbeitenden . C. Programmkosten 16. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erfolgt durch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, wonach die erforderlichen  Kosten durch den Rundfunkbeitrag erstattet werden. Durch welches konkrete Konzept soll verhindert werden, dass die Kosten des SWR periodisch steigen, was zwangsläufig zu einer Steigerung der Beiträge führen würde? Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erfolgt durch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, wonach die erforderlichen Kosten durch den Rundfunkbeitrag erstattet werden. Durch welches konkrete Konzept soll verhindert werden, dass die Kosten des SWR periodisch steigen, was zwangsläufig zu einer Steigerung der Beiträge führen würde? Der Fragestellung liegt die Fehlvorstellung zugrunde, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk pauschal alle Kostensteigerungen ausgeglichen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat vielmehr den Anspruch und die Aufgabe, durch Wirtschaftlichkeitsund Sparmaßnahmen selbst dafür Sorge zu tragen, dass Preiseffekte, die etwa durch den Anstieg der Inflationsrate entstehen, durch Mengeneffekte, also einen sparsameren Mitteleinsatz, zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden. Hierzu dient auch die Prüfung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die die Anmeldungen des Programmbedarfs auf ihre Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin überprüfen. Nach Auskunft des SWR lag die Aufwandssteigerung der ARD-Landesrundfunkanstalten für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 mit durchschnittlich 0,9 Prozent p. a. und für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 mit durchschnittlich 0,7 Prozent p. a. deutlich unter dem Durchschnitt der allgemeinen Teuerungsrate. Dies bringt zum Ausdruck, dass die ARD-Landesrundfunkanstalten bereits in der Vergangenheit in erheblichem Umfang Rationalisierungs- und Kürzungsmaßnahmen umgesetzt haben. Die Aufwandssteigerungen in der Anmeldung für den 20. KEF-Bericht sollen im Wesentlichen die zu erwartenden Preissteigerungen ausgleichen, sowie die Umsetzung zukunftsweisender technischer Projekte im Bereich der Programmverbreitung und der Archi - vie rung ermöglichen. Hierauf achtet jeweils auch die KEF bei der Ermittlung des Finanzbedarfs. Der Landesregierung liegen zu den Fragen 17 bis 19 keine Informationen vor, da diese die Programmhoheit des SWR betreffen. Auf Nachfrage hat der SWR jedoch folgende Antworten übermittelt: 17. Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von bis zu 50 000 Euro wurden seit 2013 als Auftragsproduktionen durch den SWR vergeben (bitte die Antwort nach Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln)? Der öffentlich zugängliche ARD-Produzentenbericht enthält umfangreiche Informationen zum Thema der Auftragsproduktionen des SWR der Jahre 2014 und 2015, siehe: http://www.ard.de/download/2136062/ARD_Produzentenbericht.pdf 18. Bei wie vielen dieser Auftragsproduktionen hat sich nach der jeweiligen Auftragserteilung durch den SWR das Auftragsvolumen seit 2013 auf mindestens 50 001 Euro erhöht (bitte die Antwort nach Jahren sowie nach absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Grundsätzlich sind Auftragsproduktionen Festpreisproduktionen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann sich der Preis erhöhen , aber auch verringern. Der Erhebungsaufwand kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung nicht geleistet werden. 19. Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von über 50 000 Euro wurden seit 2013 als Auftragsproduktion durch den SWR vergeben  (bitte die Antwort nach Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln)? Siehe Antwort auf Frage 18. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 D. Werbung Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkopplung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen – insbesondere an dem der Vielfalt – orientiert und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfGE 90, 60 [90] ). I. Einnahmen 20. Wie hoch waren jeweils die Einnahmen des SWR aus Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung seit 2010? Welcher Anteil ging jeweils auf Werbung, welcher auf Sponsoring und welcher auf Produktplatzierung zurück (bitte die Antwort jahresweise nach genannten  Einnahmequellen getrennt auflisten und nach Rundfunkanstalten differenzieren)? Der SWR erzielt keine eigenen Einnahmen aus Werbung. Diese fallen vielmehr bei der SWR Media Services GmbH, einer 100-Prozent -Beteiligung des SWR, an. Die SWR Media Services GmbH erzielte nach Angabe des SWR in den genannten Jahren Werbe- und Sponsoringeinnahmen, jedoch keine Einnahmen aus Produktplatzierung: 21. Wie hat sich das Verhältnis der durch Sponsoring erzielten Einnahmen im Verhältnis zu den Werbeeinnahmen entwickelt? Anteil Sponsoringeinnahmen: 22. Welche Einnahmen hatte der SWR jeweils aus der staatlichen Filmförderung seit 2010 (bitte die Antwort pro Jahr aufschlüsseln)?  Der SWR erzielte laut eigener Aussage keine Einnahmen aus staatlicher Filmförderung. II. Werbegesellschaften 23. Sieht  die  Landesregierung  einen  Interessenkonflikt  bei  der  Vermarktung  von  Werbung  (Werberahmenprogramm)  über  Gesellschaften, an denen der SWR unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist? Die Vermarktung von Werbung als kommerzieller Tätigkeit hat aus europarechtlichen Gründen zwingend über Tochtergesellschaften zu erfolgen. Da sich dieses privatwirtschaftlich geführte Unternehmen marktkonform verhält und verhalten muss, wirkt sich dies gerade nicht wettbewerbsverzerrend aus. Einen Interessenkonflikt vermag die Landesregierung nicht zu erkennen. 24. Welchen wirtschaftlichen Vorteil zieht der SWR aus seinen Beteiligungen an den Werbegesellschaften pro Jahr im Verhältnis zur Beteiligung  (bitte die Antwort nach Jahren seit 2010 und Werbegesellschaften aufschlüsseln)? Nach Aussage des SWR beträgt der wirtschaftliche Vorteil für den SWR, der durch die SWR Media Services GmbH erzielt wird: Der SWR hält 100 Prozent des Stammkapitals der SWR Media Services GmbH in Höhe von 3 100 TEuro. 11 Umsatzerlöse SWR Media Services 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist in TEuro Fernsehen 26 630 27 029 26 586 27 172 29 956 29 341 Hörfunk 40 971 40 643 42 221 41 640 44 916 46 482 Sponsoring 1 214 1 291 1 338 1 314 1 240 1 262 Umsatzerlöse 68 815 68 963 70 145 70 126 76 12 77 085 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist Verhältnis 1,8 % 1,9 % 1,9 % 1,9 % 1,7 % 1,7 % 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in TEuro Gesamtnutzen für den SWR 64 780 60 527 60 818 62 334 62 874 65 135 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 25. Wie hoch sind die Kosten, die der SWR derzeit für die Organisation und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung Dritter aufbringen  müssen? Es entstehen dem SWR nach eigener Aussage keine zusätzlichen Kosten für die Organisation und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung. Diese Kapazitäten benötigt der SWR unabhängig davon für die Ausstrahlung des eigenen Programms. Die Organisation kommerzieller Werbung erfolgt bei der SWR Media Services GmbH. Die entsprechenden Kosten fallen damit auch dort und nicht beim SWR an. 26. Existiert ein Provisionsmodell bei der Vermarktung von Werbung für die Werbegesellschaften? Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet (bitte die Antwort aufschlüsseln nach Gesellschaften, an denen der SWR unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist)? Nach Auskunft des SWR existiert kein Provisionsmodell zwischen SWR und der SWR Media Services GmbH für die Vermarktung von Werbung. III. Schleichwerbung 27. Existieren nach dem Eklat aus 2005 mit der Produktionsfirma Bavaria-Film GmbH (Marienhof) für Produktionen von SWR sogenannte  Compliance-Regeln? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten? Nach Aussage des SWR gibt es – nicht erst seit dem Jahre 2005 – ein ganzes Bündel von Compliance-Regeln. Dazu gehören z. B.: Die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention, der Leitfaden zur Wahrung der Unabhängigkeit des SWR sowie seiner Mitarbei - terinnen und Mitarbeiter, die Dienstanweisung über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen im SWR, der SWR- Verhaltenskodex gegen Korruption, die Dienstanweisung zur Vergabe von extern herzustellenden Fernsehproduktionen, und viele weitere Regelungen, beispielsweise auf den Feldern Beschaffung und rechtsgeschäftliche Vertretung des SWR. 28. Wer hat diese Compliance-Regeln entwickelt und in welcher Form werden diese Regelungen weiterentwickelt? Das Compliance-Management-System im SWR wurde nach eigener Aussage u. a. auch mit externer Unterstützung entwickelt und unterliegt einer fortlaufenden Überprüfung. 29. Sollten keine Compliance-Regeln entwickelt worden sein: Aus welchen konkreten Anhaltspunkten verzichtete der SWR auf die Einführung  von solchen Regelungen? Entfällt. 30. Sind Fälle unerlaubter Schleichwerbung beim SWR bekannt? Nein. IV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit Längerem für eine bundesweit einheitliche Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein. 31. Welcher Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird bei einer Reduzierung oder der Abschaffung der Werbung  gesehen? Aus Sicht der Landesregierung bedeute ein werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein Alleinstellungsmerkmal, das die Akzeptanz erhöhen könnte. Die fehlenden Einnahmen müssten dann durch erhöhte Beiträge kompensiert werden. Ob dies die Beitragszahler akzeptieren würden, ist fraglich. Diesem Themenfeld widmet sich im Gesamtkontext der zukunftsfähigen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems auch die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ auf politischer und fachlicher Ebene der Länder. 32. Ist  bei  einer  entsprechenden  Umstellung  des  Rundfunkangebotes  Werbung  als  alleinige  Finanzierungsgrundlage  vorstellbar  (bitte die Antwort begründen)? Öffentlich-rechtlichen Rundfunk allein über Werbeeinnahmen zu finanzieren stünde mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang. Hiernach müssen die Rundfunkbeiträge die vorrangige Finanzierungsquelle bleiben. Die duale Rundfunkordnung hat gerade einen finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen und einen werbefinanzierten privaten Rundfunk zum Inhalt. Diese Struktur würde damit aufgehoben und die beiden Angebotsformen wären in der Folge nicht mehr zu unter - scheiden. 33. Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung des Rundfunkbeitrages erreicht werden (bitte in der Antwort  die durchgeführten Berechnungen angeben)? Theoretisch wäre mit einer starken Ausweitung der Werbezeiten eine Senkung des Rundfunkbeitrags möglich, jedoch sind einer Ausweitung der Werbezeiten durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der AVMD-Richtlinie Grenzen gesetzt. Zudem würde dies auf den massiven Widerstand der kommerziellen Konkurrenz stoßen, die damit ihr Geschäftsmodell gefährdet sähe. Eine signifikante Senkung des Rundfunkbeitrags erscheint vor diesem Hintergrund praktisch nicht möglich. 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 34. Wie ist die Position zur Ausweitung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung? Die Werbewirtschaft  würde nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhalten.  Siehe Antwort zu Frage 33. E. Neue Medien Social Media Die Fragen 35 bis 43 betreffen erneut die Programmhoheit des SWR und können daher von der Landesregierung nicht beantwortet werden. Auf Nachfrage der Landesregierung beim SWR hat dieser jedoch folgende Antworten übermittelt: 35. Wie viele YouTube-Kanäle betreibt der SWR derzeit (bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufschlüsseln)? Aktuell betreibt der SWR 20 YouTube-Kanäle, sechs weitere werden nicht weiter aktiv genutzt. Die Anzahl der YouTube-Kanäle wird laufend überprüft sowie an das Publikumsinteresse und die publizistischen Schwerpunkte des SWR angepasst. Manche Kanäle werden nur eventbezogen genutzt. Anfang 2012 betrieb der SWR noch 27 YouTube-Kanäle. 36. Plant der SWR einen Ausbau der YouTube-Kanäle in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht?  Der SWR hat fortlaufend eine qualitative Verbesserung seiner Angebote im Blick. Die Zahl der Angebote wird unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz beim Publikum laufend überprüft. Dies beinhaltet die mögliche Schließung von Kanälen ebenso wie eine Etablierung neuer Angebote. 37. Wie viele Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Bearbeitung des Materials für die YouTube-Kanäle beschäftigt? Der SWR beschäftigt keine Mitarbeitenden ausschließlich für die Bearbeitung von Material für YouTube-Kanäle. Die Bearbeitung des Materials für YouTube ist Teil der Aufgaben unserer Online-Redaktionen und Social-Media-Manager. 38. Wie  viele  Mitarbeiter  wurden  seit  dem  1.  Januar  2012  eigens  für  die  Betreuung  und/oder  redaktionelle  Bearbeitung  der  YouTube-Kanäle eingestellt? Mitarbeitende, die YouTube-Kanäle betreuen, sind auch für andere Social-Media-Angebote zuständig, siehe auch Antwort zu Frage 43. 39. Wie viele Mitarbeiter betreuen hauptberuflich das Facebook-Profil und/oder das Twitter-Profil des SWR? „Das“ Facebook- oder Twitter-Profil des SWR gibt es nicht. Der SWR tritt auch in sozialen Medien mit verschiedenen Marken und Programmen in Erscheinung. In der Regel sind mit etwaigen Social-Media-Diensten auch Recherchen in sozialen Medien und die Moderation von Nutzerkommentaren verbunden, sodass auch in expliziten Social-Media-Schichten nicht nur „Profile betreut“ werden. 40. Wie viele Meldungen pro Tag werden durchschnittlich über das Profil des SWR bei dem Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht ? Es gibt nicht den „einen“ Twitter-Account oder „das“ Facebook-Profil des SWR. Die Anzahl der Posts richtet sich nach der aktuellen Themenlage. 41. Wie viele Kommentare werden pro Tag durchschnittlich auf dem Facebook-Profil des SWR über den Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? Der SWR veröffentlicht keine Kommentare über Twitter auf Facebook. 42. Wie  oft  findet  eine  statistische  Auswertung  der  Besucherzahlen  und  Aktivitäten  auf  den  Profilen  der  sozialen  Medien  statt  (bitte die Antwort aufschlüsseln nach geteilten und kommentierten Mitteilungen und Zeitabständen der statistischen Erfassung)? Die Redaktionen des SWR nutzen regelmäßig (zwischen monatlich und täglich sind alle Berichtszyklen denkbar) die Auswertungstools , welche beispielsweise Facebook Seitenbetreibern zur Verfügung stellt. Des Weiteren werden regelmäßig von der Medienforschung monatliche Reports für die entsprechenden Redaktionen erstellt. 43. Wie viele Mitarbeiter des SWR sind hauptberuflich im Bereich „Soziale Medien“ beschäftigt? 12,5 Mitarbeitende sind hauptberuflich im Bereich „Soziale Medien“ beschäftigt, zu denen u. a. auch YouTube gezählt wird. Ganz überwiegend handelt es sich um Mitarbeitende von „funk“. Kein/e Mitarbeitende/r ist ausschließlich mit einem sozialen Medium befasst, wie sich auch aus den Antworten zu den Fragen 37 und 39 ergibt. 13 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode F. Rundfunkbeitrag Der Rundfunkbeitragseinzug obliegt den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß § 10 Abs. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). Insofern liegen der Landesregierung zu den Fragen 44 bis 70 keine Informationen vor. Auf Nachfrage der Landesregierung beim SWR hat dieser jedoch folgende Antworten übermittelt: 44. Wie hat sich der rheinland-pfälzische Anteil an den gesamten bundesweiten Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr bzw. dem Rundfunkbeitrag seit 2000 entwickelt (bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil sowohl in absoluten als auch in Prozentzahlen angeben)? Zur Entwicklung des rheinland-pfälzischen Anteils an den Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr bzw. dem Rundfunkbeitrag findet sich eine Übersicht in Anlage 4. 45. Welche weiteren Einnahmen erzielten die Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 neben den Rundfunkgebühren bzw. dem Rundfunkbeitrag (bitte die Antwort nach Jahren, Einnahmeart, Betrag und Institution aufschlüsseln )? Der SWR ist ein Unternehmen und eine Unterteilung seiner Erträge in die beiden Länder ist außerhalb der Beitragserträge weder sinnvoll noch möglich. Alle Geschäftsberichte stellt der SWR seit 2001 auf seinen Unternehmensseiten transparent dar. In der im Geschäftsbericht enthaltenen Gewinn- und Verlustrechnung ist jährlich die Zusammensetzung der Erträge ersichtlich. Unter folgendem Link können die Geschäftsberichte eingesehen werden: http://www.swr.de/unternehmen/organisation/geschaeftsbericht -2015/-/id=768706 8/did=17936592/nid=7687068/1sc7wr3/index.html. Im Jahr 2015 stellt sich die detaillierte prozentuale Verteilung zusammengefasst wie folgt dar: Die Verteilung ist dabei seit dem Jahr 2001 im Wesentlichen gleich geblieben. Den größten Anteil an der Finanzierung haben in allen Jahren mit über 81 Prozent die Beitragserträge. Der Anteil der Erträge aus Werbung und Sponsoring ist, insbesondere auch aufgrund gesetzlicher Änderungen, im Zeitablauf stetig gesunken. 46. Welche Immobilien besitzt der SWR, die nicht bzw. nicht vorrangig der Sendergeschäftstätigkeit zuzuordnen sind? Keine. Der SWR hat sich in den vergangenen Jahren systematisch von nicht unmittelbar dem Programmzweck dienenden Gebäuden getrennt. Dabei handelte es sich beispielsweise um das Parkhotel in Stuttgart im Jahr 2006 und zuletzt um das Hotel Tannenhof in Baden-Baden, das im Zusammenhang mit dem Neubau des SWR Medienzentrums veräußert wurde. 47. Welche Wirtschaftsgüter werden vom SWR geleast? Der SWR least lediglich einen kleinen Teil seines Fuhrparks. Leasing kommt immer dann zur Anwendung, wenn es sich mit Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes als die wirtschaftlichste Finanzierungsalternative erweist. Gleichwohl ist festzuhalten, dass Leasing bezogen auf Anzahl und Umfang der Neuinvestitionen für den SWR insgesamt von sehr untergeordneter Bedeutung ist. 48. Wie wird erklärt, dass viele Beitragszahler säumig sind? Säumigkeit ist nicht mit Beitragsverweigerung gleichzusetzen, denn nicht jede Person, die säumig ist, will gleichzeitig die Zahlung des Rundfunkbeitrags bewusst verweigern. Vielmehr gibt es sehr unterschiedliche Gründe für eine Säumnis, beispielsweise eine schlicht vergessene Überweisung, generelle Zahlungsschwierigkeiten oder die irrige Annahme, dass man mit einem erfolgreichen Antrag auf eine Sozialleistung automatisch auch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist. 14 2015 in Prozent Erträge aus Rundfunkgebühren/-Beiträgen 84,4 Erträge Werbung und Sponsoring 2,2 Erträge aus Kostenerstattung und Programmverwertung 5,4 Erträge in Zusammenhang mit der Altersvorsorge 1,5 Finanzerträge 2,8 Erträge aus Beteiligungen 0,7 Sonstige Erträge 3,0 100,0 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 Die konkreten Gründe für die Säumnis werden und dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen beim Beitragsservice nicht erhoben werden, können also nicht differenziert dargestellt werden. Nach allgemein zugänglichen Informationen, wie z. B. dem „Schuldner Atlas Deutschland – Überschuldung von Verbrauchern Jahr 2016“ der Firma Creditreform, hatten im Jahr 2016 10,06 Prozent aller Verbraucherinnen und Verbraucher Schwierigkeiten, ihren generellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Als Gründe hierfür werden im SchuldnerAtlas vor allem Erkrankung, Sucht, Unfall, Arbeitslosigkeit und gescheiterte Immobilienfinanzierung genannt. Es ist davon auszugehen, dass diese Gründe auch bei der Säumnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern eine besondere Rolle spielen, auch wenn es hierzu – wie beschrieben – keine genauen statistischen Auswertungen gibt. 49. Wie viele Gebührenschuldner mit Zahlungsrückständen gab es im Zeitraum von 2012 bis 2016 nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit und Rheinland-Pfalz weit (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Zahlungsrückstände von Beitragsschuldnern werden statistisch nicht erfasst, weil es für eine Erhebung und Speicherung dieses Merkmals keine Rechtsgrundlage gibt. 50. Wie viele Gebührenschuldner haben aktuell Zahlungsrückstände (bitte in absoluten Zahlen angeben, nicht prozentual)? Siehe dazu Antwort auf Frage 49. 51. Wie  viele  Vollstreckungstitel  für  ausstehende  Rundfunkbeiträge  gab  es  in  Rheinland-Pfalz  im  Zeitraum  von  2012  bis  2016  (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Vollstreckungstitel sind die jeweiligen Beitragsbescheide. Kommt ein Beitragsschuldner mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Verzug, werden die rückständigen Forderungen durch Beitragsbescheide – in der Regel für Zeiträume von jeweils drei Monaten – festgesetzt. Auf Grundlage dieser Bescheide kann dann die Vollstreckung eingeleitet werden. Zur Vollstreckung kommt es jedoch nur, wenn die in den Bescheiden festgesetzten Forderungen nicht beglichen und auch auf weitere Mahnmaßnahmen nicht reagiert wird (vgl. dazu die Angaben zu Frage 52). Bis es gegenüber einem Beitragsschuldner zur Vollstreckung kommt, ergehen ca. drei Beitragsbescheide. Die aufgeführten Zahlen umfassen alle in Rheinland-Pfalz ergangenen Beitragsbescheide (inklusive der Bescheide für direktangemeldete Beitragsschuldner): 52. Wie viele Titel wurden in Rheinland-Pfalz von 2012 bis 2016 vollstreckt (bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl in absoluten Zahlen  aufschlüsseln)? Wie sich aus der Antwort auf die Frage 51 ergibt, umfasst ein Vollstreckungsersuchen in der Regel Titel. Ausgewiesen werden kann nur die Zahl der Vollstreckungsersuche: 53. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Zwangsvollstreckung? Wer trägt die Kosten? Bekommen die Kommunen von der GEZ sämtliche Kosten erstattet oder verzeichnen die Kommunen ein Minus (bitte aufschlüsseln nach Ländern und Kommunen)? Die Kosten trägt jeweils der Schuldner und diese werden statistisch nicht erfasst. Daher kann der SWR hierzu keine Aussage treffen . 54. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Bundesland die meisten und in welchem die wenigsten Zwangsvollstreckungen durchgeführt  wurden bzw. werden? Bezogen auf die Zahl der Haushalte (aktuellster Stand: 2015), kam es im Jahr 2016 zu den meisten Vollstreckungen in Thüringen und Schleswig-Holstein und zu den wenigsten in Hamburg und Bayern. 55. Wie viele Zahlungsverweigerer mussten im Zeitraum von 2012 bis 2016 in Erzwingungshaft? Bitte die Antwort nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln. Diese Zahl ist nicht bekannt. Zuständig für die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags – und damit auch für die Erzwingungshaft im Zusammenhang mit der Abgabe der Vermögensauskunft – sind in den meisten Bundesländern (so auch in Rheinland-Pfalz) die Vollstreckungsbehörden . Aus den Medien sind der ARD und dem Beitragsservice für den Zeitraum 2012 bis 2016 zwei Fälle von Erzwingungshaft bekannt: Ein Fall aus Thüringen und ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Für das Jahr 2017 weiß der SWR von einem Fall (ebenfalls Nordrhein-Westfalen). 15 2012 2013 2014 2015 2016 351 095 358 441 582 319 633 894 598 311 2012 2013 2014 2015 2016 33 392 33 887 43 736 78 035 67 462 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 56. Wie viele Einträge ins Schuldnerverzeichnis gab es seit dem 1. Januar 2013 aufgrund der Nichtzahlung des Rundfunkbeitrages? Es gibt keine statistische Erfassung des Eintrags in das Schuldnerverzeichnis aufgegliedert nach dem Grund der nicht beglichenen Forderung. 57. Wer ist von der GEZ-Gebühr befreit? Es gibt keine „GEZ-Gebühr“ mehr. Mit der Umstellung auf das Rundfunkbeitragssystem wird ein Rundfunkbeitrag erhoben. Die Befreiung von der Beitragspflicht ist in § 4 Abs. 1 RBStV umfassend geregelt. In § 4 Abs. 2 RBStV ist ferner geregelt, für wen der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt werden kann. 58. Zahlen Asylbewerber oder Flüchtlinge GEZ-Gebühr? Gibt es diesbezüglich eine Unterscheidung, die sich am Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus  (anerkannt, geduldet, ausreisepflichtig etc.) orientiert (bitte Antwort begründen)? Allgemein gilt: Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags knüpft an das Innehaben einer Wohnung an. Für Empfänger bestimmter Sozialleistungen sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jedoch die Möglichkeit einer Befreiung von der Beitragspflicht vor. Daraus folgt für Asylbewerber und Flüchtlinge: Sind sie in Gemeinschafts unterkünften (Asylbewerberheimen, Notaufnahmeeinrichtungen ) untergebracht, besteht für sie schon deshalb keine Beitragspflicht, weil es sich bei diesen Unterkünften nicht um beitragspflichtige Wohnungen handelt. Haben Asylbewerber eine eigene Wohnung inne, werden sie gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV von der Beitragspflicht befreit, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Da der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel mit der Anerkennung als asylberechtigt endet, entfällt ab diesem Zeitpunkt auch diese Befreiungsmöglichkeit. Nach Anerkennung besteht daher grundsätzlich Beitragspflicht. Asylberechtigte haben dann lediglich die Möglichkeit, bei finanzieller Bedürftigkeit andere Sozialleistungen (z. B. ALG II) zu beziehen und sich auf dieser Grundlage – wie andere Sozialleistungsempfänger auch – von der Beitragspflicht befreien zu lassen. G. Daten und Datenschutz bei Erhebung des Rundfunkbeitrages 59. Wie hat sich die Zahl der Beitrags- bzw. Gebührenzahler in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte die Antwort nach Jahren, Haushalten und Betriebsstätten aufschlüsseln)? Eine Übersicht der Entwicklung der Zahl der Beitrags- bzw. Gebührenzahler in Rheinland-Pfalz findet sich in Anlage 5. 60. Ab welchem Zeitpunkt erfolgte in Rheinland-Pfalz ein Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter? Der einmalige Meldedatenabgleich fand gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 14 Abs. 9) statt. Die Daten für Rheinland-Pfalz wurden ab dem 19. März 2013 bis zum 22.März 2013 übermittelt. 61. Wie viele Zwangsanmeldungen gab es in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2016? Die Anzahl der Direktanmeldungen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 lag bei 47 152 (Stand: 31. Dezember 2016). Im Rahmen der sogenannten Direktanmeldung wurden alle diejenigen Bürgerinnen und Bürger zum Rundfunkbeitrag angemeldet, bei denen aufgrund des einmaligen Meldedatenabgleichs eine Wohnung zugeordnet werden konnte, für die aber noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wurde. Siehe dazu Antwort auf Frage 60. 62. Wie viele Befreiungen von der Rundfunkbeitragszahlung wurden in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2015 beantragt?  Zur „Beantragung“ von Befreiungen werden keine statistischen Daten erhoben. 63. Wie viele Befreiungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz genehmigt? Zum 28. Februar 2017 war für rund 106 000 Wohnungsinhaber in Rheinland-Pfalz eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag vermerkt. 64. Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz beantragt? Siehe Antwort zu Frage 62 65. Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden in Rheinland-Pfalz genehmigt? Zum 28. Februar 2017 war für rund 19 000 Personen in Rheinland-Pfalz eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag vermerkt. 66. Wie viele Merkzeichen RF wurden in Rheinland-Pfalz zuerkannt? Die Zahl der gewährten Merkzeichen RF kann nur über die leistungsgewährenden Behörden in Rheinland-Pfalz erfragt werden. Dem SWR liegen hierzu keine Informationen vor. 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 67. Welches sind die häufigsten Gründe, die für eine Befreiung oder Ermäßigung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages in den Jahren 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz angegeben wurden? Häufigster Befreiungsgrund ist der Bezug von Sozialgeld/Arbeitslosengeld ll (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Ermäßigungen werden am häufigsten gewährt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 Prozent oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 RBStV). 68. Was erfolgte in Rheinland-Pfalz mit den seit 2013 nicht mehr benötigten Datensätzen der Beitragszahler? Die Daten wurden nach Maßgabe von § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 bzw. § 14 Abs. 9 Satz 2 sowie § 14 Abs. 9 Satz 5 RBStV gelöscht. 69. Wie viele in Rheinland-Pfalz angeschriebene säumige Beitragszahler, die sich nicht auf die Aufforderung des Beitragsservices zurückgemeldet  hatten, waren verstorben? Dazu liegen dem SWR keine Informationen vor. H. Wissenschaftliches Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Der Rundfunkbeitrag – Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung Rechtsgutachten erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013). Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (derzeit Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg). „Der Rundfunkbeitrag wird monatlich  erhoben  (§ 7 RBStV), dies  auf Grundlage  einer  einmaligen Anmeldung des Wohnungsoder  Betriebsstätteninhabers bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt (§ 8 RBStV). Die Anstalten haben Auskunftsrechte nach §  9  Abs.  1  RBStV  und  sind  ermächtigt,  die  Einzelheiten  des  Verfahrens  durch  Satzung  zu  regeln  (§  9  Abs.  3  RBStV).“  (S. 6) 70. Nachfragen zum Kube-Gutachten: § 9 Abs. 1 Satz 6 RBStV regelt: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden . Wie viele Verwaltungszwangsverfahren wurden/werden in Rheinland-Pfalz zur Durchsetzung des Anspruchs auf Auskunft und Nachweise seit 2012 durchgeführt? Die Antwort bitte nach Jahren aufschlüsseln. Auf der Grundlage der genannten Vorschrift kam es in Rheinland-Pfalz bislang zu keinem Verwaltungszwangsverfahren. I. Wissenschaftliches Gutachten über Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud von Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M., Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot „Es ist zudem nicht zu bestreiten, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Dies folgt daraus, dass der Sport im engen Zusammenhang mit den essentiellen Funktionen des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks für die demokratische Ordnung steht. Der Sport bietet, wie das Bundesverfassungsgericht betont, Identifikationsmöglichkeiten  im lokalen und nationalen Rahmen und ist ein bedeutsamer Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung.“ (S. 38) 71. Wird der Auffassung zugestimmt, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört (bitte die Antwort begründen)? In der Frage wird das Gutachten insoweit falsch zitiert, als dass dort vom Sport als „wichtige“ Aufgabe und nicht als „wichtigste“ Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen wird. Sport ist als gesellschaftlich verbindendes Element ein wichtiger Grundstein des Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger. Insoweit teilt die Landesregierung die Einschätzung des Gutachtens , wonach die Sportberichterstattung ein wichtiger Teil des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages ist. 72. Welche weiteren Angebote  des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks  sind  geeignet,  Identifikationsmöglichkeiten  für  die Rezipienten  zu schaffen? Es gibt sehr viele Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Identi fikationsmöglichkeiten schaffen. Dazu gehört die umfassende Berichterstattung etwa über soziales Engagement z. B. im Ehrenamt ebenso wie über kulturelle Initiativen oder auch politisches Engagement. 17 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode J. Reformvorschläge und Zukunftsmodelle Rundfunkstrukturreform: SMS-Papier Bereits im November 2003 legten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU, Bayern), Georg Milbradt (CDU, Sachsen) und Peer Steinbrück (SPD, Nordrhein-Westfalen) im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz ein Positionspapier zu einer Rundfunkstrukturreform  vor. Nach den Initialen der Nachnamen der drei Politiker wird das Positionspapier auch „SMS-Papier“ genannt.  Im Positionspapier steht unter „Rundfunkstrukturreform“:  „I. Die Regierungschefs  der Länder  beauftragen  die Rundfunkkommission  der Länder mit  der Vorlage  eines Rundfunkreform - staatsvertrages, der folgenden Inhalt regelt: Rundfunk allgemein: [...] 2.  Für  die  Finanzierung  der  programmbegleitenden  Online-Angebote  wird  ein  Gebührenanteil  von  0,5  Prozent  des  Anstaltsetats  festgelegt.“ Der Landesregierung liegen zu den Fragen 73 bis 76 keine Informationen vor, da dies die Programm- und Organisationshoheit des SWR betrifft. Auf Nachfrage hat der SWR jedoch folgende Antworten übermittelt: 73. Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote des SWR? Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Hinwendung der Nutzer zu non-linearen Medien haben die Anstalten ihre Etats für die Finanzierung programmbegleitender Online-Angebote umgeschichtet. Beim SWR fielen im Jahr 2015 Aufwendungen für Telemedien in Höhe von 1,6 Prozent der SWR-Gesamtaufwendungen an. Basis für die Berechnung sind die Telemedienkosten, die im 20. KEF-Bericht aggregiert für die ARD auf Seite 58 veröffentlicht wurden , siehe: http://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/-Berichte/20._Bericht.pdf. „3.  Für  die  Finanzierung  von  Marketingaufwendungen  der  öffentlich-rechtlichen  Anstalten  und  Körperschaften  wird  ein  Gebührenanteil von 1 Prozent des Anstaltsetats festgeschrieben (Vorbild HR).“ 74. Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats des SWR für die Finanzierung von Marketingaufwendungen? Die Aufwendungen der Abteilung Marketing des SWR haben im Jahr 2015 rund 9,9 Mio. Euro betragen. Dies entspricht circa 0,8 Prozent der SWR-Gesamtaufwendungen. „5. Den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio wird eine Kürzung von 5 Prozent der festen Planstellen innerhalb der nächsten vier Jahre aufgegeben. Dabei soll keine Verlagerung von Personalkosten auf freie Mitarbeiter im Interesse einer transparenten  Personalkostenerfassung  stattfinden. Eine  entsprechende Obergrenze  ist nach dem Beispiel  des  Staatsvertrages  über  das Deutschlandradio festzuschreiben. Beim Deutschlandradio werden personelle Doppelstrukturen abgebaut.“ 75. Gibt es derzeit eine Obergrenze beim SWR? Planstellen und freie Mitarbeit werden im Rahmen des seit 2010 implementierten Einspar- und Umbauprozesses planmäßig abgebaut . Die Vorgaben der KEF werden eingehalten. 76. Wie haben sich die Planstellen beim SWR seit 2003 im Vergleich zu den freien Mitarbeiterzahlen entwickelt? Planstellen 2003: 3 782,5, Planstellen 2016: 3 566,5, Freie Mitarbeitende 2003 (Kopfzahlen): 1 923, Freie Mitarbeitende 2016 (Kopfzahlen): 1 743. K. Skandale, Akzeptanz, Kompetenz Der Landesregierung liegen keine Informationen über laufende Gerichtsverfahren oder über aktuelle Informationen über Einschaltquoten vor, weshalb keine Beantwortung der Fragen 77 bis 80 erfolgen kann. Auf Nachfrage hat der SWR jedoch folgende Antworten übermittelt: 77. Gibt es gegenwärtig laufende Straf- bzw. Zivilverfahren gegen den SWR? Wenn ja, aus welchem Grund (bitte die Antwort einzeln nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln)? Das deutsche Strafrecht kennt nur Verfahren gegen natürliche Personen. „Gegen den SWR“ gibt es daher keine Strafverfahren. Zivilrechtliche Verfahren haben ganz unterschiedliche Gründe: So kommt es z. B. zu äußerungsrechtlichen Streitigkeiten oder es wird mit Kabelnetzunternehmen über die Frage gestritten, ob die Einspeisung der SWR-Programme in die Kabelnetze vom SWR vergütet werden muss. Es ist schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, über laufende zivilrechtliche Verfahren Auskunft zu geben, schon gar nicht über die anderer Landesrundfunkanstalten. 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 78. Wie hoch sind die Einschaltquoten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland-Pfalz (bitte die Antwort nach Fernseh- und  Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln)? a) Hörfunk: Die Daten basieren auf der Untersuchung Media-Analyse, die die Hörfunknutzung in Deutschland auf Basis eines durchschnittlichen Tages in der Zeit von 5.00 bis 24.00 Uhr ermittelt. Die öffentlich-rechtlichen Radiosender kommen in Rheinland-Pfalz auf einen Marktanteil von 61,1 Prozent, davon entfallen auf den SWR 52,2 Prozent und auf einstrahlende öffentlich-rechtliche Sender 8,9 Prozent. Die Marktanteile der SWR Sender im Einzelnen: – DASDING: 1,1 Prozent, – SWR1 Rheinland-Pfalz: 10,3 Prozent, – SWR1 Baden-Württemberg: 0,5 Prozent, – SWR2 : 1,9 Prozent, – SWR3: 22,0 Prozent, – SWR4 Rheinland-Pfalz: 16,1 Prozent, – SWR4 Baden-Württemberg: 0,4 Prozent. b) Fernsehen: Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender kommen in Rheinland-Pfalz auf einen durchschnittlichen Marktanteil von 48,4 Prozent (Montag bis Sonntag, 3.00 bis 3.00 Uhr), davon entfallen 7 Prozent auf das SWR/SR Fernsehen in Rheinland-Pfalz (Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope 6.1). 79. Wie hoch sind die Einschaltquoten des privaten Rundfunks in Rheinland-Pfalz (bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln)? a) Hörfunk: Die privatrechtlichen Radiosender kommen auf 37,4 Prozent Marktanteil. b) Fernsehen: Die privatrechtlichen Fernsehsender kommen auf 51,6 Prozent Marktanteil. 80. Wie stark nutzt die rheinland-pfälzische Bevölkerung das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet? Ein Viertel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung nutzt im Zeitraum von vier Wochen Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet. 81. In der Einführung zu den aktuellen Leitlinien der ARD spricht der Programmdirektor Volker Herres über die Etablierung der ARD als „Premium-Marke“. Ist dieses Ziel mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar (bitte die Antwort begründen)? Nach Ansicht der Landesregierung verbindet sich mit der genannten Formulierung die zutreffende Erwartung der Nutzerinnen und Nutzer öffentlich-rechtlicher Programmangebote an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als verlässliche Quelle für Informationen . Hochwertiger, ausgewogener und neutraler Journalismus sind die Werte, für die der öffentlich-rechtliche Rundfunk einstehen muss und soll. Aus Sicht der Landesregierung ist dies gerade Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit ein Grundstein des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Der Landesregierung liegen im Hinblick auf die Fragen 82 bis 85 keine aktuellen Informationen über das Mediennutzungsverhalten junger Rezipienten in Rheinland-Pfalz vor, da dies im Rahmen der Medienforschung auch Teil der Aufgabe des SWR ist. Auf Nachfrage hat der SWR folgende Antworten übermittelt: 82. Wie hoch ist die Akzeptanz des SWR in Rheinland-Pfalz unter seinen Rezipienten, insbesondere unter den jugendlichen Rezipienten? Nach Daten aus der repräsentativen November-Befragung des SWR-Trend 2016 (GG: Deutschsprechende Bevölkerung ab 14 Jahren in Telefon-HH in BW und RP, n=894) erreichten in Rheinland-Pfalz folgende Aussagen Zustimmungswerte von 75 Prozent und mehr (stimme voll und ganz/weitgehend zu): Der SWR .... „bietet die besten Informationen“, „ist glaubwürdig“, „reagiert schnell auf aktuelle Ereignisse“, „ist kompetent“, „genießt Vertrauen in der Bevölkerung“, „ist vor Ort und mittendrin“, „bringt Themen, die Rheinland-Pfalz bewegen“, „steht für Qualität “, „ist ein wichtiger Bestandteil der Kultur in Rheinland-Pfalz“, „ist engagiert“, „ist ein Stück Heimat“, „setzt sich für Menschen in Rheinland-Pfalz“ ein. Die Aussage „der SWR ist sein Geld wert“ erhält in Rheinland-Pfalz 69 Prozent Zustimmung. Dem SWR vertrauen 74 Prozent der Rheinland-Pfälzer (voll und ganz/weitgehend) – nach der Polizei (89 Prozent), Ämtern und Behörden am Wohnort (80 Prozent), dem ZDF (80 Prozent), der Stiftung Warentest (79 Prozent) und der Deutschen Post (78 Prozent ). 19 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 83. Wie genau wird durch die Entwicklung einer Markenstrategie der verfassungsrechtliche Auftrag des SWR ermöglicht oder zumindest unterstützt? Der SWR soll in einer digitalisierten Medienwelt sämtliche Bevölkerungsgruppen mit seinen Angeboten erreichen. Das Stützen der Angebote durch eine Markenstrategie hilft diese im Wettbewerb wahrnehmbar zu machen und Nutzungsimpulse zu setzen. So richtet sich die Markenstrategie unmittelbar am Auftrag aus und trägt dazu bei, diesen zu erfüllen. 84. Welche Marken wurden durch den SWR entwickelt?  Der SWR definiert vornehmlich seine Programme als Marken und verknüpft all seine Angebote und Inhalte mit diesen Marken, die insgesamt durch die Unternehmensmarke verbunden sind. Marken des SWR sind länderbezogen SWR1 und SWR4 (SWR1 Baden -Württemberg und SWR1 Rheinland-Pfalz sowie SWR4 Baden-Württemberg und SWR4 Rheinland-Pfalz), länderübergreifend SWR2, SWR3, DASDING, SWR Classic sowie das SWR Fernsehen (mit landesbezogenen Sendeflächen) und eben das Unternehmen SWR selbst. 85. Welche konkreten Formate einer interaktiven Einbindung der Rezipienten hat der SWR entwickelt? Der SWR setzt konkret die folgenden interaktiven Formate ein oder hat diese entwickelt: – Social TV, – Visual Radio, – Tatort+, – Diskussionsforen über ScribbleLive (keine Anmeldung über soziale Netzwerke notwendig), – TV-Integration von Social-Media-Feedback, – Kommentarfunktion auf der Website SWR.de, – Kommentare und Replies in sozialen Netzwerken, – Kontaktformulare, – Zuschauer-Hotlines und Hörertelefone, – Call-Ins, – Skype-Konferenzen mit Zuschauern. Heike Raab Staatssekretärin 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 21 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 23 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 25 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 27 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2987 29 Drucksache 17/2987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 30