Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3003 zu Drucksache 17/2820 09. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/2820 – Hahn-Verkaufsverfahren: Boni für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter der FFHG Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2820 – vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Boni, Tantiemen oder vergleichbaren Zahlun gen, die seit März 2015 an Geschäftsführung und weitere Mitarbeiter der FFHG gezahlt wurden? 2. An wie viele Beschäftigte wurden in diesem Zeitraum Boni, Tantiemen oder ver gleichbare Zahlungen ausgeschüttet? 3. Wie waren die konkreten Zielvereinbarungen (bitte ggf. einzeln nennen) und wur den sie nach Auffassung der Landesregierung konkret erfüllt (wenn ja, bitte erläu tern)? 4. Welchen dieser Auszahlungen haben der Aufsichtsrat und/oder die Gesellschafter versammlung zugestimmt? 5. Trifft es zu, dass der Aufsichtsrat und/oder die Gesellschafterversammlung der FFHG zu Jahresbeginn dem Wirtschaftsplan zugestimmt haben und damit auch den Verträgen mit den Tantiemen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütungen von Führungskräften werden im wirtschaftlichen Kontext häufig mit Leistungsanreizen verknüpft, sodass die Gesamtvergütung neben einer festen Grundvergütung auch einen variablen Vergütungsanteil enthält. Das für die Beteiligungsverwaltung zuständige Ministerium der Finanzen hat bereits in seinen Pressemeldungen vom 12. und 21. April 2017 mitgeteilt, dass solche Vergütungsvereinbarungen auch bei Landesgesellschaften getroffen werden, und sich die Angemessenheit der Vergütung, die regelmäßig überprüft wird, im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund in einem angemessenen Rahmen bewegt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Angaben der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) wurden seit März 2015 an die Geschäftsführung und weitere – je nach Jahr bis zu elf – Mitarbeiter der FFHG als Gesamtsumme für drei Jahre insgesamt rund 597 000 Euro an Tantiemen bzw. variablen Gehaltsbestandteilen ausgezahlt. Zu den Fragen 3 und 4: Nach Angaben der FFHG handelt es sich bei den Mitarbeitern, mit denen arbeitsvertraglich variable Gehaltsbestandteile vereinbart wurden, um Bereichsleiter und Vertriebler sowie um Mitarbeiter mit Altverträgen. Bei Zielvereinbarungen im Vertrieb geht es als Leistungskriterien beispielsweise um die Steigerungen der Fracht- oder Passagierzahlen oder die Etablierung neuer, innovativer Systeme. Bei Zielvereinbarungen mit Bereichsleitern geht es um Ziele im jeweiligen Verantwortungsbereich wie beispielsweise die zügige Umsetzung einer Richtlinie, die Einführung von Prozessoptimierungen, eine erfolgreiche Zertifizierung oder die Umsetzung von Einzelprojekten. Die Erreichung der vereinbarten Ziele als Auszahlungsvoraussetzung wird bei den Mitarbeitern, mit denen arbeitsvertraglich variable Gehaltsbestandteile vereinbart wurden, durch die Geschäftsführung und bei der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Drucksache 17/3003 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen beschließt die Gesellschafterversammlung der FFHG den für das jeweilige Folgejahr aufzustellenden Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Wirtschaftspläne enthalten einen Erfolgsplan; dieser ist wie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern und umfasst somit auch Planannahmen zum Personalaufwand im jeweiligen Folgejahr. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan erfolgt keine Beschlussfassung über Individualverträge. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär