Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 zu Drucksache 17/2824 09. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2824 – Kriminalitätsentwicklung Koblenzer Altstadt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2824 – vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Bürgerinnen und Bürger aus der Koblenzer Altstadt wollen gemeinsam etwas gegen Vandalismus, Lärm und Drogenhandel tun. Deshalb gründeten sie am 23. März 2017 eine Bürgerinitiative. Geplant ist unter anderem, Fotos von möglichen Ruhestörern oder Drogendealern zu machen, um Beweise zu sichern und an die Polizei weiterzuleiten. Im Notfall will die Bürgerinitiative auch klagen, um ihr Recht auf Nachtruhe durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Kriminalität in den letzten drei Jahren in der Koblenzer Altstadt ent wickelt? 2. Welche Maßnahmen ergreifen Polizei und Stadt Koblenz, um gegen Vandalis mus, Lärm und Drogenhandel in der Koblenzer Altstadt vorzugehen? 3. Wie werden die Erfolgsaussichten der Bürgerinitiative gesehen, ihr Recht auf Nachtruhe vor Gericht durchzusetzen? 4. Wie viele Aufenthaltsverbote nach § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehörden gesetz wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für die Koblenzer Innenstadt ausgesprochen? 5. Wie wird der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in der Koblenzer Altstadt bewertet? 6. Wie wird die Errichtung einer Wache von Polizei und Ordnungsamt in der Kob lenzer Altstadt bewertet? 7. Ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Ordnungsamt in der Koblenzer Altstadt vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Zur Beantwortung der Fragestellung der Kleinen Anfrage stehen keine aggregierten PKS-Daten zur Verfügung. Die Antworten beruhen daher insoweit auf einer Auswertung des „Geografischen Polizeilichen Informationssystem-Kriminalität“ (Geopolis K). Geopolis K bezieht seine Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem POLADIS. Für den Bereich der Koblenzer Altstadt wurden im Jahr 2014 insgesamt 4 231 Straftaten und im Jahr 2015 4 068 Straftaten registriert. Im Jahr 2016 sank die Zahl auf 3 955 Straftaten. Die Verteilung der Taten auf die jeweiligen Straftatenobergruppen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Obergruppen 2014 2015 2016 Straftaten gegen das Leben 0 3 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 17 22 13 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 713 660 686 Diebstahl ohne erschw. Umstände §§ 242, 247, 248 a bis c StGB 1 403 1 146 1 170 Diebstahl unter erschw. Umständen §§ 243 – 244 a StGB 294 399 379 Vermögens- und Fälschungsdelikte 723 715 578 Sonstige Straftatbestände (StGB) 771 620 608 Strafrechtliche Nebengesetze 310 503 519 (Ouelle: Geopolis K) Drucksache 17/3005 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Polizeiinspektion Koblenz 1 führt auf Basis einer ganzheitlichen Konzeption und unter Einbindung von weiteren Sicherheitspartnern Einsatzmaßnahmen mit präventiver und repressiver Ausrichtung in der Koblenzer Altstadt durch. Neben wiederkehrenden Einsatzlagen an Schwerpunkttagen sieht die Konzeption eine erhöhte polizeiliche Präsenz in den einsatzrelevanten Zeiten von Donnerstagabend bis Sonntagmorgen, insbesondere durch Fußstreifen und Kontrollmaßnahmen vor. Bei Ordnungsstörungen liegt die originäre Zuständigkeit bei den allgemeinen Ordnungsbehörden. Dieser obliegt die Federführung bei der Durchführung von Maßnahmen, gegebenenfalls unter Einbindung der Polizei. Zu Frage 3: Die Entscheidung hierüber obliegt dem zuständigen Gericht. Zu Frage 4: In den letzten drei Jahren hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 keine Aufenthaltsverbote nach § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für die Koblenzer Altstadt angeordnet. Zu Frage 5: Die Polizei ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit originär zuständig und auch personell in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen. Zu Frage 6: Der Polizeiinspektion Koblenz 1 ist es rund um die Uhr möglich, binnen kürzester Zeit (mittels Funkstreifenwagen oder zu Fuß) jeden Ort in der Koblenzer Altstadt zu erreichen, um die polizeilichen Aufgaben umfassend wahrzunehmen. Aufgrund der günstigen Verkehrsbedingungen verkürzen sich die Interventionszeiten nochmals zur Nachtzeit und in den frühen Morgenstunden. Bezogen auf die derzeitige Kriminalitätslage besteht aktuell kein Bedarf für die Einrichtung einer gemeinsamen Wache von Polizei und Ordnungsamt. Zu Frage 7: Das aktuelle Einsatzkonzept der Polizeiinspektion Koblenz 1 sieht bereits eine verstärkte polizeiliche Präsenz zu einsatzrelevanten Zeiten vor. Eine weitere Erhöhung der Präsenz ist durch die derzeitige Kriminalitätslage nicht angezeigt. Roger Lewentz Staatsminister