Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3012 zu Drucksache 17/2825 16. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/2825 – Nebentätigkeitsgenehmigungen für Landesbeamte II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2825 – vom 18. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 17/2366 haben sich Nachfragen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Für wie viele Anträge bestand in den einzelnen Jahren 2012 bis 2017 eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit (bitte die Jahre einzeln und nach Polizeidienst, Finanzverwaltung und Sonstige aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war der Verdienst, der sich aus den Nebentätigkeiten ergeben hat? Bitte aufschlüsseln in<500 Euro, >500 Euro, >1 000 Euro, >2 000 Euro und >5 000 Euro in den einzelnen Jahren und nach den oben aufgeführten Sparten. 3. Gab es in den genannten Zeiträumen beim genannten Personenkreis genehmigte Nebentätigkeiten, für die an das Land Einkünfte abgeführt wurden? Wenn ja, um welche Nebentätigkeiten handelte es sich und wie viel wurde an das Land abgeführt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der genehmigten Anträge von Landesbeamtinnen und Landesbeamten zur Ausübung einer Nebentätigkeit in den Jahren 2012 bis 2017 (Stichtag: 14. April 2017), aufgeschlüsselt nach den Bereichen Polizeidienst, Finanzverwaltung und Sonstige, zu entnehmen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 kann die Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit auf längstens drei Jahre befristet werden, § 85 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Statistisch erfasst sind die genehmigten Anträge, nicht die Zahl der Beamtinnen und Beamten. In der Tabelle sind Verlängerungsanträge miteinbezogen. Beamtinnen und Beamte, die mehrere Anträge im Gesamtzeitraum gestellt haben, sind mehrfach erfasst. Erläuterungen: Polizeidienst: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Sinne des § 109 LBG (Anträge von Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten im Bereich der Polizei sind unter Sonstige erfasst). Sonstige: Ressorts und deren nachgeordneter Bereich (ohne Schulbereich, siehe Antwort zur Kleinen Anfrage 17/2366). Zu Frage 2: Eine Verpflichtung zur Vorlage einer Aufstellung über erzielte Vergütungen besteht nur für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst und auch nur dann, wenn die Vergütungen im Kalenderjahr 1 100 Euro überstiegen haben (§ 8 Abs. 4 Bereich Zahl der genehmigten Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Ausübung einer Nebentätigkeit in den Jahren 2012 bis 2017 (Stichtag: 14. April 2017) gesamt jeweils in den Jahren 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Polizeidienst 3 590 616 638 558 702 823 253 Finanzverwaltung 2 413 638 454 304 433 469 115 Sonstige 8 266 1 859 1 724 1 288 1 434 1 471 490 Drucksache 17/3012 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Nebentätigkeitsverordnung – NebVO). Diese Informationen werden statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Auswertung der Personalakten ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar. Zu Frage 3: Für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst besteht nach Maßgabe der §§ 8 und 9 NebVO eine Ablieferungspflicht für daraus erzielte Vergütungen. Werden bei der Ausübung einer Nebentätigkeit Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen, ist darüber hinaus grundsätzlich ein Nutzungsentgelt zu entrichten (§ 12 NebVO). Die in den Jahren 2012 bis 2016 an das Land abgeführten Beträge aus genehmigten Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst sind nachfolgend, aufgeschlüsselt nach den Bereichen Polizeidienst, Finanzverwaltung und Sonstige, dargestellt. Ausgewiesen sind die im jeweiligen Jahr erfassten Zahlungseingänge. Für 2017 sind bislang keine Zahlungen erfasst. Polizeidienst: Abführungsbetrag Art der Nebentätigkeit 2012 576,45 Euro Medizinische Behandlungen, Gutachtertätigkeit Blutprobenentnahme, 2013 700,87 Euro Medizinische Behandlungen, Gutachtertätigkeit Blutprobenentnahme, 2014 825,00 Euro Medizinische Behandlungen, Gutachtertätigkeit Blutprobenentnahme, 2015 801,44 Euro Medizinische Behandlungen, Gutachtertätigkeit Blutprobenentnahme, 2016 677,05 Euro Medizinische Behandlungen, Gutachtertätigkeit Blutprobenentnahme. Erläuterungen: Polizeidienst: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Sinne des § 109 LBG (Anträge von Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten im Bereich der Polizei sind unter Sonstige erfasst). Finanzverwaltung: Im Abfragezeitraum wurden keine Vergütungen abgeführt. Sonstige: Abführungsbetrag Art der Nebentätigkeit 2012 900,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 188,04 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 58,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 1 071,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 117,89 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 535,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 87,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 5 940,00 Euro Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens 2013 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 892,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 113,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 1 785,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3012 2013 535,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 45,00 Euro Beratung und Schulung 1 268,48 Euro Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens 1 726,16 Euro Dozententätigkeit 907,53 Euro Zustellungstätigkeit 2014 599,25 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 148,50 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 3 420,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 1 304,84 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 776,99 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 704,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 840,75 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 919,00 Euro Zustellungstätigkeit 2015 360,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 2 071,86 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 280,00 Euro Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik für die Netze BW GmbH Stuttgart 3 240,00 Euro Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik für die Netze BW GmbH Stuttgart 2 333,33 Euro Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik für die Netze BW GmbH Stuttgart 206,36 Euro Verkehrsüberwachung 1 287,40 Euro Zustellungstätigkeit 2016 352,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 1 080,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 34,88 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 308,81 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 110,67 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 3 Drucksache 17/3012 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 300,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 704,00 Euro Inanspruchnahme von Einrichtungen des Dienstherrn (Dienstleistungen, insbesondere Messungen für Unternehmen oder für Lehrveranstaltungen von Hochschulen) 68,29 Euro Verkehrsüberwachung Erläuterungen: Sonstige: Ressorts und deren nachgeordneter Bereich (ohne Schulbereich, siehe Antwort zur Kleinen Anfrage 17/2366). In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 4