Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3014 zu Drucksache 17/2838 10. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2838 – Straftaten durch den Einsatz von Stichwaffen in der Region PP Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2838 – vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In Sicherheitskreisen spricht man von einer angeblichen Auffälligkeit, dass in der Region PP Koblenz in den letzten Jahren in den Deliktbereichen „gefährliche Körperverletzungen“ sowie „versuchte und vollendete Tötungsdelikte“ überwiegend Stichwaffen bzw. Messer zum Einsatz kamen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle in den Bereichen „gefährliche Körperverletzung“, „versuchte und vollendete Tötungsdelikte“ gab es in der Region PP Koblenz in den letzten vier Jahren insgesamt? 2. Bei wie vielen Fällen wurde als Tatwaffe eine Stichwaffe bzw. ein Messer eingesetzt? 3. Wie viele Polizeibeamte wurden im PP Koblenz in den letzten vier Jahren durch Stichwaffen bzw. Messer im Dienst verletzt? 4. Welche Maßnahmen werden und wurden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um Polizeibeamte vor Angriffen durch Stichwaffen besser zu schützen? 5. Bei wie vielen Ermittlungsverfahren spielte das Mitführen von Stichwaffen eine Rolle und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren resultierten daraus? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungs- sowie Qualitätskriterien. Die PKS ermöglicht keine Auswertung des tatmittelbezogenen Merkmals „Stichwaffe“ oder „Messer“. Daher basieren die Daten zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 auf einer manuellen Auswertung mittels Geopolis-K 1), dessen Grundlage das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem bildet. Diese Daten sind vorläufiger Natur und unterliegen Schwankungen. Abweichungen zu den Gesamtzahlen in den periodisch erscheinenden PKS-Statistiktabellen sind systemimmanent. Zu den Fragen 1 und 2: Das Polizeipräsidium Koblenz hat in seinem Zuständigkeitsbereich im Zeitraum von 2013 bis 2016 folgende Fallzahlen registriert: Beschreibung 2013 2014 2015 2016 Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag (ohne fahrlässige Tötung) – Versuch 11 18 17 29 Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag (ohne fahrlässige Tötung) – Vollendung 7 5 6 10 Körperverletzung mit Todesfolge, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung 1 708 1 687 1 614 1 792 1) Geografisches polizeiliches Informationssystem Kriminalität. Drucksache 17/3014 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dabei wurde in der nachfolgend dargestellten Anzahl von Fällen eine Stichwaffe als Tatwaffe eingesetzt: Zu Frage 3 In den vergangenen vier Jahren wurde beim Polizeipräsidium Koblenz ein Polizeibeamter bei einem Angriff mit einem Messer verletzt . Zu Frage 4 Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Wechselschichtdienstes sind mit einer persönlichen, individuell angepassten Unterziehschutzweste ausgestattet. Diese entfaltet auch stichhemmende Wirkung gegenüber Angriffen mit Stichwaffen. Ab Juni 2017 werden den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten pro Funkstreifenwagen zwei sogenannte Plattenträgersysteme zur Verfügung stehen. Ein Plattenträger besteht aus insgesamt sieben hartballistischen Einschubplatten. Diese dienen insbesondere dem Schutz gegen Hart- bzw. Weichkerngeschosse, welche aus Langwaffen abgefeuert werden. Aufgrund der Festigkeit des Materials bieten diese auch einen Schutz gegenüber Angriffen mit Stichwaffen. Zudem gehören zur individuellen Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten weitere Einsatzmittel, wie beispielsweise der Einsatzstock, das Reizstoffsprühgerät und die Dienstwaffe zur Kontrolle von Angreifern mit Stichwaffen. Neben diesen Führungs- und Einsatzmitteln führt die Polizeiinspektion Trier derzeit einen Pilotversuch zum Einsatz von Distanz- Elektro-Impulsgeräten (DEIG) im Wechselschichtdienst durch. Zu Frage 5 Das Polizeipräsidium Koblenz hat im Jahr 2013 insgesamt 266, im Jahr 2014 insgesamt 307, im Jahr 2015 insgesamt 294 und im Jahr 2016 insgesamt 417 Ermittlungsverfahren durchgeführt, bei denen eine Stichwaffe mitgeführt wurde. Statistisch valide Angaben darüber, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren aus diesen Strafverfahren resultierten, liegen den zuständigen Waffenbehörden nicht vor. Diesbezüglich sind lediglich Angaben in Bezug auf die pro Jahr durchgeführten Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21 a des Waffengesetzes möglich. Die im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz liegenden Kreisverwaltungen sowie die Stadtverwaltung Koblenz haben als örtlich zuständige Waffenbehörden in den vergangenen vier Jahren jährlich zwischen 150 und 200 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG durchgeführt. Roger Lewentz Staatsminister Beschreibung 2013 2014 2015 2016 Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag (ohne fahrlässige Tötung) – Versuch 2 9 3 16 Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag (ohne fahrlässige Tötung) – Vollendung 0 2 1 1 Körperverletzung mit Todesfolge, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung 43 40 53 77