Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3015 zu Drucksache 17/2844 10. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/2844 – Ehemalige Feldjäger in der Landespolizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2844 – vom 20. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In Brandenburg ernannte Innenminister Karl-Heinz Schröter Anfang April 2017 nach einer verkürzten Ausbildungszeit von anderthalb Jahren ehemalige Feldjäger der Bundeswehr zu Landespolizisten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurde bereits geprüft, unter welchen Bedingungen ehemalige Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr, die bei den Feldjägern gedient haben, in die Landespolizei in Rheinland-Pfalz übernommen werden können? 2. Wurde in Betracht gezogen, ehemalige Feldjäger der Bundeswehr bei der Landespolizei einzustellen und ihnen dort besondere Aufgaben – so etwa in bestimmten Aufgabenfeldern der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei – zu übertragen? 3. Gab es seit dem Jahr 2010 Übungen, an denen Feldjäger der Bundeswehr und Landespolizisten aus Rheinland-Pfalz gemeinsam teilgenommen haben? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ein Gutachten der Unternehmungsberatung Kienbaum zur Funktionsbewertung der Schutzpolizei kam bereits Anfang der 1990er Jahre zu dem Ergebnis, dass die schutzpolizeilichen Aufgaben – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – dem gehobenen und höheren Dienst (3. und 4. Einstiegsamt) zuzuordnen sind. Diese Feststellungen haben die Landesregierung in ihrer Absicht bestärkt, das Laufbahnwesen der Polizei als zweigeteilte Laufbahn neu zu strukturieren, um eine leistungsgerechte Bezahlung der Polizeibeamtinnen und -beamten zu erreichen. Nach der Reform der polizeilichen Ausbildung erfolgten seit dem Jahr 2000 die Einstellungen in den Polizeidienst nur noch im gehobenen Dienst. Inzwischen konnte die zweigeteilte Laufbahn bereits zu 100 Prozent umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Da Feldjäger fast ausschließlich dem 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) angehören bzw. angehört haben, ist eine Verwendung im rheinland-pfälzischen Polizeidienst – unabhängig davon, ob diese für eine Übernahme in den Polizeidienst qualifiziert sind – nicht möglich. Für (ehemalige) Feldjäger kommt eine Verwendung in der rheinland-pfälzischen Polizei insoweit nur nach einer erfolgreichen Bewerbung als Polizeikommissar-Anwärter in Betracht. Da in Brandenburg auch Polizeibeamtinnen und -beamte im mittleren Polizeidienst eingestellt werden, bestehen dort andere Möglichkeiten zur Übernahme von Feldjägern in den Polizeidienst. Zu Frage 3: Das Polizeipräsidium Mainz hat seit dem Jahr 2010 zwei Übungen im Bereich des Diensthundewesens durchgeführt, an denen Feldjäger der Bundeswehr teilgenommen haben. Darüber hinaus hat das Polizeipräsidium Koblenz seit 2010 Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Gefahrguts angeboten. Auch an diesen Maßnahmen haben Feldjäger der Bundeswehr teilgenommen. Roger Lewentz Staatsminister