Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3021 zu Drucksache 17/2840 11. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2840 – DITIB-Landesjugendverband Mitgliedsverband des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e. V. Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2840 – vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In der aktuellen Übersicht der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes Rheinland -Pfalz e. V. mit Sitz in Mainz wird der DITIB- Landesjugendverband Rheinland-Pfalz aufgeführt. Gemäß Satzung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz, § 6 Abs. 2, entscheidet die Vollversammlung des Landesjugendringes über die Aufnahme von Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann hat eine Vollversammlung des Landesjugendringes mit welchem konkreten Abstimmungsergebnis über die Aufnahme des DITIB-Jugendverbandes entschieden? 2. Welche Gründe lagen und liegen für die Aufnahme des DITIB-Jugendverbandes in den Landesjugendring vor? 3. Wie wurde vonseiten des Landesjugendringes geprüft, ob die Satzung, § 5 Abs. 2 a und c, z. B. Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung, vonseiten des DITIB-Jugendverbandes erfüllt werden? Auf welche Quellen wurde zurückgegriffen ? 4. Welche Projekte und Aktionen des DITIB-Jugendverbandes wurden und werden 2017 durch den Landesjugendring Rheinland- Pfalz finanziell und/oder organisatorisch unterstützt oder gefördert? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der DITIB-Landesjugendverband Rheinland-Pfalz wurde ohne Gegenstimmen durch die Vollversammlung des Landesjugendringes (LJR) im April 2015 aufgenommen. Zu Frage 2: Der DITIB-Landesjugendverband Rheinland-Pfalz hat gemäß Punkt 2 der Richtlinien zur Aufnahme in den Landesjugendring landesweite Bedeutung. D. h. ihm sind 47 Jugendortsgruppen in über acht Landkreisen angeschlossen. Es werden über 2 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Angeboten erreicht. Zu Frage 3: Dem Landesjugendring können laut Aufnahmerichtlinien nur die auf Landesebene arbeitenden Jugendorganisationen angehören, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: – Die Jugendorganisation erkennt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit den darin verankerten Grundrechten in der Zielsetzung und in der praktischen Arbeit an. – Die Jugendorganisation hat nach ihrer Satzung einen demokratischen Organisationsaufbau und kann ihre Vertreterinnen/ Vertreter und Leitung selbst wählen. Wenn die Jugendorganisation Teil einer Erwachsenenorganisation ist, muss das Recht auf eigene Gestaltung des Gruppenlebens sichergestellt sein. – Die Jugendorganisation erkennt die Satzung und die Aufgaben des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz an und ist in ihrem Sinne tätig. Aufgrund der dem Landesjugendring vorgelegten Satzung bzw. Jugendordnung und der Tätigkeitsberichte des DITIB-Landesjugendverbands Rheinland-Pfalz ist der Landesjugendring zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Drucksache 17/3021 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Landesjugendring fungiert für das fachlich zuständige Ministerium als Zentralstelle zur Bearbeitung der Anträge der ihm angeschlossenen Jugendverbände (vgl. § 8 Abs. 2 Jugendförderungsgesetz). Auf diesem Wege erhält der DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 im Rahmen der Landesförderung für die Geschäftsstellen der Jugendverbände einen Zuschuss in Höhe von 2 120 Euro. Weitere Landeszuschüsse für Projekte oder Maßnahmen wurden in 2017 nicht vergeben. Anne Spiegel Staatsministerin