Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3026 zu Drucksache 17/2826 11. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2826 – Italienische Mafia in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2826 – vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Etwa 551 mutmaßliche Mafiosi sind dem Bundeskriminalamt (BKA) derzeit in Deutsch land bekannt. Schwerpunkte der organisierten Kriminalität seien Rauschgift-, Fäl schungs-, Eigentums- und Wirtschaftsdelikte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus Rheinland-Pfalz werden der italienischen Mafia zuge rechnet (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2014, 2015 und 2016 und nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bei Personen, die der itali enischen Mafia angehören, in Rheinland-Pfalz durchgeführt (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2014, 2015 und 2016 und nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie ist der Sachstand des Gesetzentwurfs zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Anregung, das Landesverfassungsgesetz dahin gehend zu erweitern, dass der rheinlandpfälzische Verfassungsschutz auch für die Bekämpfung der Organisierte Kriminalität eingesetzt werden kann (wie z. B. im Freistaat Bayern)? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse von Schutzgelderpressungen in Rheinland-Pfalz vor? Wenn ja, welche? 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die organisierte Kriminalität in Rheinland-Pfalz vor? Wenn ja, welche? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der sogenannten „italienischen Mafia“ kann nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz derzeit ein Personenpotenzial von ca. 35 Personen zugeordnet werden, wobei nur zu wenigen dieser Personen auch strafrechtliche Erkenntnisse vorliegen. Belastbare Fakten, die eine eindeutige Zuordnung zur „italienischen Mafia“ erlauben, sind nicht durchgängig vorhanden. Eine Aufgliederung nach Jahren ist nicht möglich, da die Datenbasis zu dem Personenpotenzial fortlaufend analysiert und bewertet wird. Die Personen besitzen alle die italienische Staatsangehörigkeit. Zu Frage 2: Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind bei keiner Person durchgeführt worden. Zu Frage 3: Der Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Bundestagsdrucksache 18/9525) ist durch den Deutschen Bundestag am 23. März 2017 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/11640) verabschiedet worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Das Gesetz wurde am 13. April 2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I, S. 872) verkündet und tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Zu Frage 4: Eine Erweiterung des § 5 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) um die Aufgabe der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Bestrebungen der Organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz ist gegenwärtig weder geplant noch erscheint eine Parallelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz fachlich gerechtfertigt. In Rheinland-Pfalz sind für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) die Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuständig . Die polizeiliche und justizielle Zuständigkeit umfasst die effektive Gefahrenabwehr sowie konsequente Strafverfolgung in diesem Kriminalitätsbereich. Drucksache 17/3026 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bundesweit sind daneben lediglich die Landesverfassungsschutzbehörden in Bayern, Hessen und dem Saarland mit der Beobachtung von organisierten Kriminalitätsstrukturen beauftragt. Der Bund sowie die übrigen Bundesländer verzichten auf entsprechende Regelungen. Auch der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat in der Vergangenheit nach eingehender Überprüfung wiederholt von der Übertragung einer solchen originären Beobachtungsaufgabe für den Verfassungsschutz abgesehen. Die Regierungsparteien in Rheinland- Pfalz haben sich im aktuellen Koalitionsvertrag vielmehr darauf verständigt, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie des islamistischen Terrorismus den Schwerpunkt der Arbeit des Verfassungsschutzes bildet. Dabei stehen Aufklärung und Prävention im Vordergrund. Gleichwohl gelingt es dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz im Rahmen der bestehenden Befugnisse, etwaige Verbindungen und Schnittmengen zwischen extremistischen Bestrebungen und Organisierter Kriminalität festzustellen. Bereits nach der derzeitigen Rechtslage können in diesen Fällen personenbezogene Daten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 LVerfSchG an die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten, den in § 100 a der Strafprozessordnung und § 131 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten und sonstigen Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität übermittelt werden. Zu Frage 5: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden in den Berichtsjahren 2014 bis 2016 folgende Fallzahlen zu Erpressungstaten insgesamt registriert: 2016: 281 Fälle, 2015: 284 Fälle, 2014: 294 Fälle. Dabei handelte es sich in den folgenden Fällen um sogenannte Schutzgelderpressungen: 2016: 2 Fälle, 2015: 9 Fälle, 2014: 5 Fälle. Bei den Schutzgelderpressungen hat die Polizei in den Berichtsjahren keine italienischen Tatverdächtigen registriert. Zu Frage 6: Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz erfolgt vorrangig durch die OK-Fachdienststellen in den Polizeipräsidien und im Landeskrimimalamt. Die Ergebnisse polizeilicher Strafverfolgungsaktivitäten werden im jeweiligen Jahresbericht zur Lage der Organisierten Kriminalität abgebildet. Dieser Bericht ist als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft und nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die erhobenen Landeszahlen zu OK-Ermittlungskomplexen sind Bestandteil des Bundeslageberichtes zur Organisierten Kriminalität in Deutschland. Die Zahlen aus Rheinland-Pfalz stellen sich danach wie folgt dar : Anzahl der OK-Ermittlungskomplexe 2016: 25, Anzahl der OK-Ermittlungskomplexe 2015: 24, Anzahl der OK-Ermittlungskomplexe 2014: 26.f Roger Lewentz Staatsminister