Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 zu Drucksache 17/2845 15. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/2845 – Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2845 – vom 20. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat der Aufsichtsrat der FFHG in den Jahren 2015, 2016 und 2017 getagt? 2. Welche natürlichen Personen waren bei den einzelnen Aufsichtsratssitzungen aus welchem Grund zugegen? 3. In welcher dieser Sitzungen wurde über Vergütungsfragen der leitenden Mitarbeiter gesprochen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Ministerium der Finanzen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen den Bericht über die Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen (Beteiligungsbericht). In diesen Beteiligungsberichten sind auch Angaben zur Zusammensetzung der Gremien dargestellt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) sowie die Anzahl und Daten der Aufsichtsratssitzungen werden neben weiteren Angaben auch jährlich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit allgemein zugänglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Geschäftsjahr 2015 fanden vier Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats der FFHG statt (13. März 2015, 26. Juni 2015, 16. Oktober 2015 und 4. Dezember 2015). Im Geschäftsjahr 2016 fanden sieben Präsenzsitzungen des Aufsichtsrates der FFHG statt (8. April 2016, 24. Juni 2016, 12. September 2016, 23. September 2016, 4. November 2016, 21. November 2016 und 9. Dezember 2016. Im Geschäftsjahr 2017 fand bislang eine Präsenzsitzung des Aufsichtsrates der FFHG statt (31. März 2017). Zu Frage 2: Die im Beteiligungsbericht 2015 veröffentlichte Zusammensetzung des Aufsichtsrats der FFHG besteht unverändert fort. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Prof. Dr. Salvatore Barbaro (Staatssekretär, Vorsitzender), Hansgünter Oberrecht (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, stellvertretender Vorsitzender), Dr. Heike van Horn (Koordinatorin der ADV-Facharbeit und Verbandskommunikation , Flughafenverband ADV), Klaus-Dieter Jäger (Abteilungsleiter, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung), Herbert Mai (Vorstand und Arbeitsdirektor a. D.), Jörg Munsteiner (Betriebsratsvorsitzender, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH), Hilmar Reinemann (stellvertretender Abteilungsleiter, Ministerium der Finanzen), Sybille Schwalie (Bereichsleiterin, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz), Klaus Stumpf (Abteilungsleiter, Ministerium des Innern und für Sport) und Dr. Bernadette Weyland (Staatssekretärin, Hessisches Ministerium der Finanzen). Die Aufsichtsratsmitglieder haben an den vorgenannten Sitzungen teilgenommen, soweit sie nicht im Einzelfall entschuldigt an der Teilnahme gehindert waren. Darüber hinaus haben an den Aufsichtsratssitzungen der FFHG neben dem Geschäftsführer – und anlassbezogen auch Mitarbeiter der Gesellschaft als Gäste – regelmäßig Vertreter des für die Konversion der Flughäfen zuständigen Innenministeriums und des für die allgemeine Wirtschaftsförderung zuständigen Wirtschaftsministeriums teilgenommen sowie der Geschäftsführer der Hahn Ent- Drucksache 17/3033 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode wicklungsgesellschaft mbH und für die beiden Gesellschafter der FFHG jeweils Vertreter des hessischen und des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten waren anlassbezogen auch Vertreter externer Beratungsgesellschaften anwesend. So haben beispielsweise Wirtschaftsprüfer dem Aufsichtsrat ihr Testat zum Jahresabschluss erläutert. Zu Frage 3: Soweit der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der FFHG der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegt, lässt sich der Aufsichtsrat über die Konditionen der Arbeitsverträge durch die Geschäftsführung berichten. Vergütungsfragen sind Teil der Konditionen der Arbeitsverträge. Der Abschluss von Arbeitsverträgen war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13. März 2015 und am 4. Dezember 2015. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/2820 ausgeführt, stellt der Aufsichtsrat die Erreichung der vereinbarten Ziele durch den Geschäftsführer fest. Dies erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit der Beratung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr. Die Jahresabschlüsse waren Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen am 26. Juni 2015, 24. Juni 2016 und 31. März 2017. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär