Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3035 zu Drucksache 17/2861 15. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/2861 – Zielsetzung in der Energiepolitik Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2861 – vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die rot-grüne Landesregierung hat sich zu Beginn der 16. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Strombedarf in Rheinland-Pfalz (bilanziell) vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Vor dem Hintergrund der veränderten Regierungszusammensetzung seit der letzten Landtagswahl frage ich die Landesregierung, ob sie an diesem energiepolitischen Ziel festhält? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Mai 2017 wie folgt beantwortet: In ihrem Koalitionsvertrag „Sozial gerecht – wirtschaftlich stark – ökologisch verantwortlich – Rheinland-Pfalz auf dem Weg ins nächste Jahrzehnt“ bekennt sich die rheinland-pfälzische Landesregierung zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Fortsetzung der Energiewende. Sie wirkt auf den Ausstieg aus der Kohlekraft hin und verfolgt das Ziel einer sicheren, ökologischen und preisgünstigen Energieversorgung. Wesentliche Rahmenbedingungen sind der Schutz des Klimas und die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele der internationalen Staatengemeinschaft. In dem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen die Energiewende umsetzen.“ Dies bedeutet, dass perspektivisch im Ergebnis keine Energieerzeugung aus Atom- oder Kohlekraft stattfindet. Die rheinland-pfälzische Energiepolitik setzt dabei auch weiterhin auf einen Ausbau der erneuerbaren Energien, auf mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung. Wir verfolgen das Ziel eines regional ausgewogenen, verbrauchsnahen sowie ökonomisch sinnvollen Ausbaus der erneuerbaren Energien, um die Wertschöpfung und Akzeptanz in den Regionen unseres Landes weiter zu stärken. Unter Zugrundelegung des bisherigen und des für dieses und das kommende Jahr sich abzeichnenden Ausbautempos bei den erneuerbaren Energien ist es nicht ausgeschlossen, bis 2030 den Strombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Hierzu ist es auch erforderlich, dass die Bundesregierung günstige Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien setzt und Hemmnisse abbaut. In den zurückliegenden EEG-Novellierungen wurde ein Paradigmenwechsel hin zu einer wettbewerblichen Ausgestaltung der Förderung der erneuerbaren Energien vollzogen. Die bei den ersten Ausschreibungsverfahren erzielten unerwartet niedrigen Preise ergeben Potenzial für eine Beschleunigung der Energiewende. Aufgrund weiterer Änderungen und nicht aufgegriffener Vorschläge der Länder für eine Stärkung des Ausbaus der erneuerbaren Energien besteht die Gefahr, dass notwendige Impulse für die weitgehende Dekarbonisierung unseres gesamten Energieversorgungssystems von der Bundesregierung nicht gesetzt wurden. Zudem haben die in kurzen zeitlichen Abständen erfolgten EEG- Novellierungen zu Unsicherheiten für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen geführt. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin nachdrücklich für günstige Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär