Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3060 zu Drucksache 17/2878 16. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/2878 – Massenschlägereien in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2878 – vom 24. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 28. Januar 2017 fand am Einkaufszentrum Rheingalerie in Ludwigshafen eine Schlägerei statt, an der sich bis zu 40 Jugendliche beteiligten. In Koblenz konnten alarmierte Polizeikräfte am 3. Dezember 2016 eine Massenschlägerei im Vorfeld verhindern, zu der sich Jugendliche über WhatsApp verabredet hatten. In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich im Zeitraum Juli 2016 bis April 2017 Massenschlägereien in Köln, Neuss, Erkrath, Düsseldorf und Leverkusen, bei denen bis zu 200 Teilnehmer gezählt wurden. Massenschlägereien sind dort inzwischen keine Einzelfälle mehr, sondern entwickeln sich zu regelmäßigen Vorkommnissen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse gibt es über die Teilnehmer der Massenschlägerei vom 3. Dezember 2016 und 28. Januar 2017 (Vorstrafen, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Migrationshintergrund)? 2. Wie oft und an welchen Orten hat es in den Jahren 2012 bis 2017 in Rheinland-Pfalz vergleichbare Vorfälle gegeben? 3. Wie viele Einsätze von Polizeikräften zur Bekämpfung solcher Schlägereien durch gewaltbereite Gruppen gab es in diesen Jahren? 4. Wie viele Polizeibeamte wurden bei diesen Einsätzen verletzt; welche Schäden entstanden an der Ausrüstung der Beamten, den Fahrzeugen und sonstigem Equipment der Polizei? 5. Wie viele Anzeigen wurden gegen Beteiligte an solchen Schlägereien gestellt und welche Konsequenzen hatten diese Anzeigen? 6. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um solche Schlägereien präventiv zu unterbinden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch einen Einsatz des Polizeipräsidiums Koblenz wurde am 2. Dezember 2016 eine verabredete Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen verhindert. Im Bereich des Löhr-Centers wurden in diesem Zusammenhang 30 Personen kontrolliert. Gegen einen Jugendlichen wurde Strafanzeige aufgrund des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Strafgesetzbuch (StGB) erstattet. Weiterhin wird ein strafunmündiges Kind als Verantwortlicher im Vorgang geführt. Beide sind deutsche Staatsangehörige . Eine der Personen besitzt die doppelte Staatsangehörigkeit. Am frühen Abend des 28. Januar 2017 wurde die Polizei in Ludwigshafen durch Zeugen über eine Auseinandersetzung zwischen mehreren jugendlichen Personen im Bereich der Rheingalerie informiert. Im Nahbereich wurden 31 Personen angetroffen und kontrolliert. Gegen fünf Tatverdächtige im Alter zwischen 15 und 18 Jahren wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB eingeleitet. Zwei der fünf Beschuldigten des Vorfalls sind Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit. Drei der Beschuldigten sind nicht deutscher Staatsangehörigkeit. Es liegen keine Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen vor. In beiden Sachverhalten sind Informationen über laufende Verfahren, zur Person der Beschuldigten oder zu etwaigen Vorstrafen mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vertraulich zu behandeln. Weitergehende Auskünfte aufgrund parlamentarischer Anfragen können im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses erteilt werden. Zu den Fragen 2 bis 5: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Drucksache 17/3060 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die PKS lässt eine Beantwortung im Sinne der Fragestellungen nicht zu, da „Massenschlägereien“ weder vom Strafgesetzbuch, noch in strafrechtlichen Nebengesetzen tatbestandlich normiert werden und bereits hierdurch keinen Niederschlag im Straftatenkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik finden können. Auch im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfolgt keine Erfassung unter diesem Kriterium. Vor dem Hintergrund sind keine Auswertungen im Sinne der Anfrage möglich. Zu Frage 6: In Rheinland-Pfalz stellt dies kein Kriminalitätsphänomen dar, welches eine flächendeckende Schwerpunktsetzung erfordert. Die in Frage 1 thematisierten Sachverhalte bedingen wie auch andere polizeiliche Einsatzanlässe oder strafrechtlichen Tatbestände grundsätzlich eine individuelle Beurteilung. Hierauf stützen sich sowohl präventive als auch strafprozessuale Maßnahmen der Polizei. Roger Lewentz Staatsminister