Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3067 zu Drucksache 17/2888 17. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/2888 – Forderung nach eigenständigen Sozialvorschriften für den Personenverkehr Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2888 – vom 25. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In der ersten Aprilwoche forderte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) eine gesonderte Regel für den Bereich Personenverkehr hinsichtlich der Verordnung von Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561 /2006. Die VO wurde am 11. April 2007 von Europäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedet zur „Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates“. Unter anderem beklagt der bdo den Wegfall von seiner Auffassung nach praktikablen und bewährten Vorschriften wie die 12-Tage-Regelung. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung diese Klage und/oder Forderung dieses oder eines vergleichbaren Interessenverbandes bekannt? 2. Wie ist die Position der Landesregierung zu der EU-Verordnung? 3. Gibt es Vorschläge oder Pläne innerhalb der Landesregierung, die besagte Vorschrift zu ändern? 4. Wenn diesbezüglich Pläne bestehen: Auf welchem Weg gedenkt die Landesregierung, sie zu initiieren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die EU-Kommission bereitet nach Einschätzung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen derzeit einen Verordnungsentwurf für eine Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten von Bus- und Lkw-Fahrern vor. Dazu soll die Verordnung (EG) Nr. 561/06 im Rahmen der „Road Initiatives“ verändert werden. Im Mittelpunkt des Entwurfs wird nach Einschätzung der Verbände der Umgang mit der Frage stehen, ob es dem Fahrer laut Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) 561/2006 zukünftig verboten ist, seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Entsprechende nationale Durchführungsregeln zur Verordnung (EG) 561/2006 für ein Verbot in Frankreich, Belgien, Niederlande und zukünftig auch Deutschland, werden vor allem aus den osteuropäischen Staaten kritisiert. Ein Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof zur Klärung dieser Frage findet derzeit statt. Vonseiten der Europäischen Transportarbeiter Föderation, der über 2,3 Millionen Mitglieder aus 231 Gewerkschaften angehören, werden Verschlechterungen bei den Sozialstandards befürchtet. Im Zuge der Diskussionen um den neuen Verordnungsentwurf setzen sich die deutschen Omnibusverbände (BDO) und sein Dachverband (IRU) auch wiederum für eine Ausdehnung der 12-Tage-Ausnahmeregelung im internationalen Omnibusverkehr auf nationale Reisebus-Touren ein. Gemäß der aktuellen Rechtslage muss ein Bus- oder Reisebusfahrer nach sechs aufeinander folgenden Lenktagen mindestens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden einlegen. Nur bei internationalen Reisebus-Touren muss eine mindestens 24-stündige wöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden Lenktagen eingelegt werden. Zu den Fragen 2 bis 4: Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission liegt derzeit noch nicht vor. Im Rahmen der Bundesratsbeteiligung wird die Landesregierung den Verordnungsentwurf nach deren Vorlage durch den Bundesrat auf Zustimmung, Ablehnung oder eigene Vorschläge im dafür vorgesehenen Bundesratsverfahren prüfen. Nach Ansicht der Landesregierung müssen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr auch zukünftig als eine einheitliche Wettbewerbsbedingung im Straßenverkehr in Europa dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der betroffenen Fahrerinnen und Fahrer, der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrgäste dienen. Gleichzeitig müssen die Arbeitsbedingungen geeignet sein, eine ausreichende Attraktivität für den Beruf zu schaffen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin