Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3071 zu Drucksache 17/2877 17. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2877 – Nitratbelastung des rheinland-pfälzischen Grundwassers Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2877 – vom 24. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Bedingt durch die Anfrage Drucksache 17/2409 und deren Antwort Drucksache 17/2651 durch Frau Staatsministerin Ulrike Höfken frage ich die Landesregierung: 1. Auf welcher Erhebung basiert die Angabe von 36 Prozent in der Drucksache 17/2651 – bitte genaue Jahresangabe und wer diese Erhebung zu verantworten hat? 2. Frau Staatsministerin Höfken zitiert vier Wasserversorger von aufgeführten 22 Wasserversorgern, die in Rheinland-Pfalz die Grenzwerte von 50 mg/l Nitrat überschreiten. Um welchen konkreten Betrag wird der Messwert von 50 mg/l Nitrat überschritten von: a) Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz (WVR), b) Verbandsgemeindewerke Westerburg, c) Verbandsgemeindewerk Diez, d) Zweckverband Wasserversorgung Ohmbachtal? 3. Wenn die erhöhten Befunde bei den vier aufgeführten Wasserversorgern – siehe Frage 2 – mit erhöhten Nitratwerten nicht auf landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückzuführen sind – siehe Drucksache 17/2651 –, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um in diesen Gebieten den zulässigen Nitratwert zu erreichen? 4. Wenn die erhöhten Befunde sich nicht auf landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückführen lassen, aus welchen Gründen wurde dann ein Förderprogramm – gewässerschonende Landwirtschaft – aufgelegt? 5. Wenn die erhöhten Befunde sich nicht auf landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückführen lassen, kann die neue Düngeverordnung für die Landwirte in Rheinland-Pfalz ausgesetzt werden, um die Landwirte in Rheinland-Pfalz zu entlasten? 6. Die Landesregierung zitiert in der Drucksache 17/2651 10 488 Untersuchungen im Trinkwasser – über welchen zeitlichen und räumliche Rahmen wurden durch wen die Proben gezogen und vom wem ausgewertet? 7. Wie sieht die Belastung des Grundwassers in Rheinland-Pfalz durch Hormone aus in den Jahren 2013, 2014 und 2016? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG/WRRL) im Jahr 2013 durchgeführte Aktualisierung der Bestandsaufnahme des chemischen Zustands der Grundwasserkörper in Rheinland-Pfalz hatte zum Ergebnis, dass insgesamt 42 von 117 Grundwasserkörpern (entsprechend 36 Prozent) gefährdet sind, den guten chemischen Zustand bis zum Jahr 2021 zu erreichen. Die Ergebnisse für das Grundwasser wurden im rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 unter Kapitel 3.3 (Seite 52) veröffentlicht. Der Bewirtschaftungsplan kann über den Link http://www.wrrl.rlp.de/servlet/is/8475/ aufgerufen werden und wurde am 22. Dezember 2015 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland -Pfalz herausgegeben. Zu Frage 2: Die der Frage zugrunde liegende Annahme ist nicht korrekt. Ausweislich der Tabelle in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2409 vom 1. März 2017 (Antwortdrucksache 17/2651) – wurde im Rohwasser der vier benannten Versorger eine Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes für PSM festgestellt. Nur bei einem der in der vorliegenden Frage genannten vier öffentlichen Wasserversorger wurde auch der Wert für Nitrat überschritten. Bei der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (WVR) wurde in einer Quelle ein maximaler Nitratwert von 88,9 mg/l nachgewiesen. Drucksache 17/3071 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt, ist lediglich bei einem der vier aufgeführten Wasserversorgungsunternehmen eine Überschreitung des Nitratwertes zu verzeichnen. Die erhöhten Befunde für Nitrat im Rohwasser der Wasserversorger werden in aller Regel auf die landwirtschaftliche Bodennutzung zurückgeführt. Entsprechend den Regelungen der Trinkwasserverordnung wird die Einhaltung des Grenzwertes für Nitrat im Trinkwasser durch Mischung mit weniger bzw. nicht belastetem Rohwasser sichergestellt. Auch unabhängig von einer Nutzung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung ist zur Erreichung des „guten chemischen Zustands“ der Grundwasserkörper in Rheinland-Pfalz in Umsetzung der WRRL die Einhaltung der europaweit geltenden Qualitätsnorm für Nitrat im Grundwasser in Höhe von 50 mg/l erforderlich. In diesem Zusammenhang stehen auch die Regelungen der novellierten Düngeverordnung sowie das rheinland-pfälzische Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“. Das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ zielt daher nicht ausschließlich und unmittelbar auf das Schutzgut Trinkwasser ab, da nicht alle Bereiche des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung herangezogen werden bzw. nicht alle für die Trinkwassergewinnung genutzten Gebiete von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung betroffen sind. Zu Frage 5: Die Düngeverordnung kann nicht „ausgesetzt“ werden, da sie geltendes Bundesrecht darstellt und die gute fachliche Praxis beim Düngen beschreibt, die unabhängig von der Belastung der jeweiligen Fläche für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen Düngemittel ausgebracht werden, gilt. Bei den Grundwasserkörpern, die derzeit den guten chemischen Zustand nach der WRRL verfehlen, stellt die Düngeverordnung außerdem ein zentrales Instrument dar, um den guten chemischen Zustand mittel- bis langfristig zu erreichen. Zu Frage 6: Wie bereits in der Drucksache 17/2651 ausgeführt wurde, bezieht sich die genannte Anzahl von 10 488 der analysierten Trinkwasserproben auf einen Betrachtungszeitraum von 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2017. Die Trinkwasseruntersuchungen wurden, in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern oder nach deren Anordnung, von verschiedenen unabhängigen und speziell für die Überwachung des Trinkwassers zugelassenen Labors im gesamten Landesgebiet durchgeführt. Zu Frage 7: Untersuchungsergebnisse auf Belastungen des Grundwassers durch Hormone liegen nicht vor. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär