Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3073 zu Drucksache 17/2884 17. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan Bollinger und Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/2884 – Belegung der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2884 – vom 25. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie verschiedene Medien (u. a. „RP Online“ am 20. April 2017) berichteten, hat sich die Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen erfolglos bemüht, einen Platz in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim zu erhalten. Anlass des Hilfeersuchens der Stadt Leverkusen war, diesen Berichten zufolge, der Fall eines mehrfach verurteilten abgelehnten Asylbewerbers, der aufgrund einer Sexualstraftat bereits fünf Jahre lang in Deutschland inhaftiert gewesen war. Der 23-jährige Mann, der widersprüchlichen Angaben zufolge aus Mazedonien oder dem Kosovo stammt, musste Deutschland nach seiner Haftstrafe zwar verlassen , reiste jedoch wieder ein und hielt sich dann zunächst in Thüringen und später in Nordrhein-Westfalen auf, wo er in Leverkusen von der Polizei festgenommen wurde. Die Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen konnte in Nordrhein-Westfalen keinen Abschiebehaftplatz finden, weil die zentrale Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige komplett belegt war. Auch die umliegenden Abschiebehafteinrichtungen im Umkreis von bis zu 300 Kilometern waren demnach „restlos überbelegt“. Deshalb musste der Mann freigelassen werden, „obwohl er ein abgelehnter Asylbewerber ist, der sich bereits einer Abschiebung entzogen hat und zudem noch Mehrfachstraftäter ist“, wie eine zuständige Sachbearbeiterin in dem Pressebericht zitiert wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind die Mediendarstellungen zur Ablehnung des o. g. Anliegens der Ausländerbehörde Leverkusen durch die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend? 2. Hat die Landesregierung Kenntnis, aus welchen Gründen das Hilfegesuch abgelehnt wurde? 3. Welche Kapazitäten hat die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim aktuell? Plant die Landesregierung, die Kapazitäten an den wachsenden Bedarf anzupassen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 17. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Es ist zutreffend, dass die Haftplatzanfrage der Stadt Leverkusen (NRW) von der Geschäftsstelle der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) Ingelheim abgelehnt wurde. Das Hilfegesuch wurde abgelehnt, da die Kapazität der GfA zum Zeitpunkt der Anfrage bereits erschöpft war. Zu Frage 3: Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim verfügt über eine Kapazität von 40 Plätzen. Die Bedarfe rheinlandpfälzischer Ausländerbehörden sowie der Bundesländer, mit denen vertragliche Vereinbarungen bestehen (Saarland, Nordrhein- Westfalen), können mit der derzeit bestehenden Kapazität abgedeckt und auch Zugangsspitzen aufgefangen werden. Darüber hinaus wird auch Aufnahmeersuchen aus anderen Bundesländern bei vorhandenen freien Plätzen entsprochen. Derzeit ist regelmäßig ein Teil der Plätze in diesem Rahmen durch andere Bundesländer belegt. Insofern hält Rheinland-Pfalz bereits mehr Plätze bereit als für den eigenen Bedarf benötigt werden. Aktuell ist daher keine Kapazitätserweiterung vorgesehen. Anne Spiegel Staatsministerin