Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3081 zu Drucksache 17/2889 18. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/2889 – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge IV Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2889 – vom 24. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/2561 mitgeteilt, dass die 5 Millionen Euro, die den rheinland-pfälzischen Jugendämtern im Jahr 2016 erstattet wurden, nicht separat aus der Datenbank für das Jahr 2016 ausgewiesen werden können. Zudem seien zu Beginn des Jahres 2017 Abschlagszahlungen in Höhe von 40 Millionen Euro an die rheinlandpfälzischen Jugendämter gezahlt worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist es der Landesregierung nicht möglich, die im Jahr 2016 an die rheinland-pfälzischen Jugendämter erstatteten 5 Millionen Euro den einzelnen rheinland-pfälzischen Jugendämtern zuzuordnen? 2. Zu welchem Datum bzw. zu welchen Daten wurden die Anfang 2017 gezahl ten Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro an die rheinland-pfälzischen Jugendämter gezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Höhe der jeweiligen Zahlungen)? 3. Wie verteilt sich der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen auf die einzelnen örtlichen Träger der Jugendhilfe (bitte tabellarisch aufführen: Jugendamt, Höhe der gezahlten Abschlagszahlung, Datum der Zahlung)? 4. Handelt es sich bei der Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro um einen Abschlag auf die für das Jahr 2017 zu erwartenden Rechnungen der rheinland-pfälzischen Jugendämter oder um einen Abschlag auf die noch ausstehenden Erstattungen der Rechnungen der rheinland-pfälzischen Jugendämter aus dem Jahr 2016? Falls Letzteres der Fall sein sollte, beab sichtigt die Landesregierung, im Jahr 2017 auch einen Abschlag auf die noch in diesem Jahr eingehenden Rechnungen der rheinlandpfälzischen Jugend ämter zu zahlen und falls ja, in welcher Höhe? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 18. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine detaillierte Auswertung über die geleisteten Zahlungen an die rheinland-pfälzischen Jugendämter im Jahr 2016 wird derzeit in einer Datenbank programmiert und kann daher erst im Lauf des Jahres zur Verfügung stehen. Zu Frage 2: Am 24. März 2017 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung allen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz eine erste Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 39 970 000 Euro ausgezahlt. Zur Korrektur eines Datenmigrationsfehlers wurde der Kreisverwaltung Germersheim am 10. April 2017 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 742 200 Euro und der Kreisverwaltung Westerwald am 20. April 2017 ein zusätzlicher Betrag von 75 300 Euro ausgezahlt. Insgesamt haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter somit 40 787 500 Euro erhalten. Zu Frage 3: Die beigefügte Anlage gibt Auskunft über die Verteilung der Abschlagszahlungen. Zu Frage 4: Die Abschlagszahlung wird mit vorliegenden bzw. noch eingehenden Rechnungen der Jugendämter aus Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und Rechnungen aus dem Jahr 2017 verrechnet. Anne Spiegel Staatsministerin Drucksache 17/3081 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage Verteilung der Abschlagszahlungen auf die Jugendämter Name 24. März 2017 10. April 2017 20. April 2017 Kreisverwaltung Ahrweiler 620 000 Euro Stadtverwaltung Altenkirchen 1 080 000 Euro Kreisverwaltung Alzey-Worms 970 000 Euro Stadtverwaltung Andernach 360 000 Euro Kreisverwaltung Bad Dürkheim 1 750 000 Euro Kreisverwaltung Bad Kreuznach 970 000 Euro Stadtverwaltung Bad Kreuznach 370 000 Euro Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 1 300 000 Euro Kreisverwaltung Birkenfeld 740 000 Euro Kreisverwaltung Cochem-Zell 430 000 Euro Kreisverwaltung Donnersbergkreis 540 000 Euro Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm 1 700 000 Euro Stadtverwaltung Frankenthal 550 000 Euro Kreisverwaltung Germersheim 820 000 Euro 742 200 Euro Stadtverwaltung Idar-Oberstein 90 000 Euro Kreisverwaltung Kaiserslautern 130 000 Euro Stadtverwaltung Kaiserslautern 540 000 Euro Stadtverwaltung Koblenz 1 480 000 Euro Kreisverwaltung Kusel 1 900 000 Euro Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 760 000 Euro Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein 1 580 000 Euro Stadtverwaltung Mainz 1 240 000 Euro Kreisverwaltung Mainz-Bingen 2 460 000 Euro Stadtverwaltung Mayen 220 000 Euro Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 1 380 000 Euro Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße 750 000 Euro Kreisverwaltung Neuwied 1 560 000 Euro Stadtverwaltung Neuwied 280 000 Euro Stadtverwaltung Pirmasens 410 000 Euro Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 1 260 000 Euro Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 1 500 000 Euro Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 880 000 Euro Stadtverwaltung Speyer 30 000 Euro Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 940 000 Euro Kreisverwaltung Südwestpfalz 760 000 Euro Stadtverwaltung Trier 1 460 000 Euro Kreisverwaltung Trier-Saarburg 2 070 000 Euro Kreisverwaltung Vulkaneifel 130 000 Euro Kreisverwaltung Westerwaldkreis 2 480 000 Euro 75 300 Euro Stadtverwaltung Worms 920 000 Euro Stadtverwaltung Zweibrücken 560 000 Euro 39 970 000 Euro 742 200 Euro 75 300 Euro zusammen 40 787 500 Euro