Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3086 zu Drucksache 17/2965 19. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Giorgina Kazungu-Haß und Astrid Schmitt (SPD) – Drucksache 17/2965 – Neue Förderkriterien Ferienbetreuung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2965 – vom 4. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Sie fördert seit Jahren entsprechende Maßnahmen . Dazu gehört seit 2005 auch die Förderung der Ferienbetreuung, auf die berufstätige Elternpaare und Alleinerziehende besonders ange wiesen sind. Die Landesregierung hat deshalb angekündigt, die Ferienbetreuung auszubau en und hat dazu zum Beschluss des Doppelhaushalts 2017/2018 neue Förderkriterien vor gelegt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kriterien galten im bisherigen Verfahren? 2. Welche Kriterien gelten im neuen Verfahren und welche formalen Regelungen sind zu beachten? 3. Wie wurde der Verteilungsschlüssel festgelegt? 4. Welche Erwartungen verknüpft die Landesregierung mit der Umsetzung des Programms? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Ferienbetreuung ist Aufgabe der Jugendämter, die dafür sorgen, dass vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Entsprechende Verpflichtungen ergeben sich aus den Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Die Jugendämter ergänzen damit das Angebot einer Vielzahl öffentlicher Einrichtungen, privater Initiativen, Unternehmen, Einzelpersonen und anderer Träger. Um die Jugendämter bei der Sicherstellung ihres Auftrags noch stärker als bisher zu unterstützen und weitere Anreize zum Ausbau des Angebots zu setzen, wurden die Kriterien zur Förderung der Ferienbetreuung so weiterentwickelt, dass mittelfristig jedem Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, wenn dieser benötigt wird. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für die Förderung der Ferienbetreuung 750 000 Euro bzw. 1 Mio. Euro veranschlagt. Bisher waren rund 300 000 Euro pro Haushaltsjahr vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im bisherigen Verfahren wurden die 41 Jugendämter mit je bis zu 7 400 Euro gefördert. Dies entspricht einer maximalen Gesamtfördersumme von rund 300 000 Euro. Gefördert wurden Maßnahmen, wenn – diese mindestens zwei Wochen und pro Tag acht Zeitstunden dauerten, – qualifizierte pädagogische Betreuung sichergestellt war und – Ganztagsschülerinnen und -schüler sowie Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen bevorzugt wurden. Waren diese Kriterien erfüllt, wurden pro teilnehmendem Kind bis zu 5 Euro pro Tag bewilligt. Die Erfahrungen zeigten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft wurden: Es verblieb ein jährlicher Rest von rund 50 000 Euro. Ein Grund hierfür war die Festlegung eines Maximalbetrags pro Jugendamt, unabhängig von der Größe der Kommune, der Anzahl der Angebote oder des tatsächlich vorhandenen Bedarfs. Drucksache 17/3086 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Ein anderer Grund war, dass Veranstaltungsreihen – wie beispielsweise die Mainzer Ferienkarte oder das Ferienbetreuungsangebot aus der Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd – nicht gefördert werden konnten (und meist erst gar nicht beantragt wurde), da es sich hierbei in der Regel um Einzelveranstaltungen handelte, bei denen die Kinder tageweise über die Teilnahme entscheiden konnten . Zu Frage 2: In diesem Jahr kommt ein neues Verfahren zur Anwendung. Die Förderung zielt insbesondere auf Angebote in den Sommerferien, da es in dieser Zeit erfahrungsgemäß den größten Bedarf gibt. Fördermittel können selbstverständlich wie bisher auch für die Maßnahmen in den anderen Ferienabschnitten eingesetzt werden. Folgende Verfahrensregelungen gelten: Mit dem Förderprogramm zur Ferienbetreuung soll ein passgenaues, familienunterstützendes Angebot in entsprechender Qualität gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Jedes Kind soll einen Betreuungsplatz erhalten, wenn dieser benötigt wird. Eltern können an den Kosten einer Ferienbetreuungsmaßnahme sozial angemessen beteiligt werden. Um eine Umsetzung der Ferienbetreuung zu ermöglichen, die den Bedürfnissen und Interessen der Familien und der Schulkinder in der Region Rechnung trägt, bleibt die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen sowie die Auswahl geeigneter Träger in der Hand der Jugendämter. Gefördert werden können erstmals auch Maßnahmen, die einen Tag oder mehrere Tage dauern. Wie bisher können die Ferienbetreuungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Jugendamtes durchgeführt werden. Mehrere Jugendämter können ihre Mittel auch für gemeinsam organisierte Maßnahmen einsetzen. Neben der Förderung der Ferienbetreuung gibt es zusätzlich eine Reihe von Programmen, in deren Rahmen bereitgestellte Mittel zu einem bestimmten Anteil zur Umsetzung von Ferienbetreuungsmaßnahmen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise – die Angebote im Rahmen des Hochschulprogramms „Wissen schafft Zukunft“, – die Projektförderung für die Sportjugend, – das Aktionsprogramm „Ferien am Ort“ der Landeszentrale für Umweltaufklärung, – die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, – das Programm „Waldferien für Kids,“ – die Förderung der Betreuung in Horten und Familieninstitutionen, – die Programme von Kultureinrichtungen und – die Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“. Der Antrag auf Förderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen soll bis spätestens 15. Juni 2017 eingereicht werden. Adressat ist die ADD in Trier. Aktuell liegen der ADD vier Anträge bezogen auf die komplette Fördersumme vor. Dies sind Anträge der Stadt Landau, der Stadt Speyer, des Landkreises Trier-Saarburg und des Landkreises Südwestpfalz. Aufgrund des Antrags, dem ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen ist, ergeht ein Zuwendungsbescheid über die beantragte Gesamtsumme für das Haushaltsjahr 2017. Im Zuwendungsbescheid werden Hinweise zum Verfahren beim Mittelabruf gegeben. Sofern Ferienbetreuungsmaßnahmen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien durchgeführt werden, erfolgt der Mittelabruf in der Regel in Teilbeträgen. Für die Vorlage des Verwendungsnachweises gilt – wie bisher – eine Frist. Diese endet am 1. Dezember 2017. Grundlage des Verwendungsnachweises sind die aus dem Kosten- und Finanzierungsplan verwendeten und gegebenenfalls fortzuschreibenden Daten. Zu Frage 3: Der Verteilungsschlüssel im Programm zur Förderung der Ferienbetreuung wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich festgelegt. Nach diesem Schlüssel wird das bisherige Förderbudget von 7 400 Euro pro Jugendamt ergänzt durch eine Summe, die unter Berücksichtigung der Zahl der in einem Jugendamtsbezirk wohnenden 6- bis einschließlich 13-jährigen Kinder berechnet wird. Für die Berechnung ist der Anteil an der entsprechenden Gesamtzahl von Kindern dieser Altersgruppe in Rheinland -Pfalz entscheidend. Die Zahlen wurden der amtlichen Bevölkerungsstatistik für das Jahr 2015 entnommen. Damit wurden die Fördergelder für jedes einzelne Jugendamt im Haushaltsjahr 2017 berechnet. Im Haushaltsjahr 2017 stehen aufgrund der Berechnungsgrundlage Fördermittel von mindestens rund 9 400 Euro und maximal bis rund 32 700 Euro pro Jugendamt zur Verfügung. Die Bevölkerungsstatistik für das Jahr 2016 steht im Sommer 2017 zur Verfügung und wird Grundlage für die Berechnung der Fördergelder in 2018 sein. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3086 Zu Frage 4: Die Landesregierung erwartet, dass mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln – mehr Ferienbetreuungsmaßnahmen als bisher durchgeführt, – dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Angebote organisiert und – die sonstigen mit der Förderung verbundenen Ziele erreicht werden können. Dazu gehört vor allem eine ausreichende Versorgung mit Betreuungsplätzen. Zwölf Ferienwochen pro Schuljahr sind für berufstätige Eltern und Alleinerziehende eine große Herausforderung. Diese Familien brauchen wirksame Entlastung und ein modernes Angebot an Ferienbetreuungsmaßnahmen. Das deutlich ausgebaute Förderprogramm mit den neuen Kriterien unterstützt die Träger, Bedürfnisse von Kindern und Familien bei der Organisation und Gestaltung des Angebots sehr viel stärker als bisher zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Ansprüche an Qualität und Flexibilität. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die mit dem Programm verbundenen Erwartungen erfüllt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert wird. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 3