Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3101 zu Drucksache 17/2857 23. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/2857 – Tantiemenzahlungen durch die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2857 – vom 20. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen aus der Presse haben neben dem Hahn-Geschäftsführer auch weitere leitende Angestellte der Flughafen Hahn GmbH erfolgsabhängige Tantiemen erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Personen haben im Jahr 2016 neben dem Hahn-Geschäftsführer er folgsabhängige Tantiemen erhalten (Funktionsbezeichnung ausreichend)? 2. Wie hoch waren diese Tantiemen insgesamt und wie verteilten sie sich auf die leitenden Angestellten (Funktionsbezeichnung ausreichend)? 3. Welche Kriterien waren jeweils an die Auszahlung dieser Tantiemen gekoppelt bzw. welche Ziele wurden vereinbart, deren teilweise oder vollständige Erfül lung zur Auszahlung dieser Tantiemen geführt haben (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen leitenden Angestellten, Funktionsbezeichnung ausrei chend)? 4. Inwieweit wurden die einzelnen Kriterien bzw. Zielvereinbarungen jeweils er reicht (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen leitenden Angestellten, Funk tionsbezeichnung ausreichend)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Nach Angaben der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH haben im Jahr 2016 acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Funktionsbereichen Bereichs- und Abteilungsleitung auf der Grundlage arbeitsvertraglicher Vereinbarungen eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von insgesamt 140 067,38 Euro erhalten. Davon entfallen auf die Ebene der Bereichsleitung insgesamt 108 391,38 Euro und auf die Ebene der Abteilungsleitung insgesamt 31 676,00 Euro. Der Bemessung der jeweiligen erfolgsabhängigen Vergütung lagen individuell gewichtete Unternehmensziele auf Basis der Plan- und Vorjahreszahlen, Bereichs- bzw. Abteilungsziele hinsichtlich der den Funktionsbereich betreffenden Projekte, Aufgaben und Maßnahmen sowie persönliche Ziele, wie beispielsweise Teamfähigkeit und Kommunikation, zugrunde. Der Zielerreichungsgrad wurde individuell im jeweiligen Einzelfall festgestellt. Weitergehende Details unterliegen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf Wunsch bin ich gerne bereit, diese in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses im vertraulichen Teil vorzutragen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär