Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3133 zu Drucksache 17/2981 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2981 – Bearbeitungszeiten Grundbuchamt Germersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2981 – vom 3. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage ich die Landesregierung: 1. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung die übliche Bearbeitungszeit bei Grundbuchämtern von der Beurkundung eines Immobilienverkaufs bis zur Umschreibung des Eigentums? 2. Welche Bearbeitungszeit sieht die Landesregierung als noch angemessen an, sofern keine Verzögerungen durch Verkäufer und Käufer verursacht werden? 3. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, dass die Bearbeitungszeiten beim Grundbuchamt Germersheim deutlich länger sind als bei anderen Grundbuchämtern (hier wurden Fälle von Bearbeitungszeiten über neun Monaten genannt)? 4. Wie hat sich die Personalsituation beim Grundbuchamt Germersheim in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung diese Situation mit langen Wartezeiten vor dem Hintergrund einer angemessenen Verfahrensdauer ? 6. Inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, unangemessen lange Bearbeitungszeiten zu verkürzen? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Als „übliche“ Bearbeitungszeiten sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten aller Grundbuchämter des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks (oder des Landes Rheinland-Pfalz) anzusehen. Diese hängen jedoch unmittelbar von der Antragsart ab und differieren insoweit mitunter erheblich. So werden z. B. eilbedürftige Anträge auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen oder Finanzierungsgrundpfandrechten regelmäßig innerhalb weniger Arbeitstage im Grundbuch vollzogen. Demgegenüber dauert der Vollzug von Eigentumswechseln, Erbenberichtigungen oder Löschungsanträgen länger, soweit sie nicht ausdrücklich als eilbedürftig benannt werden. Die im Rahmen der Möglichkeiten bevorzugt vorgenommenen Eintragungen (wie z. B. Grundschulden) führen aber unweigerlich zu längeren Erledigungszeiten für andere Anträge (z. B. auf Eintragung eines Eigentumswechsels). Auch die Komplexität der Anträge sowie die Anzahl der örtlichen Notare besitzen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge auf Begrün - dung und Veränderung von Eigentum sowie Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht nach einer die Jahre 2015 und 2016 umfassenden Erhebung rund 57 Arbeitstage. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz liegt die Bearbeitungszeit zwischen dem Eingang eines Umschreibungsantrages und dessen abschließender Erledigung durchschnittlich bei 45 Kalendertagen. Zu Frage 2: Die Angemessenheit der Bearbeitungsdauer kann nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls bewertet werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, um welche Art von Eintragungsantrag es sich handelt und ob im Einzelfall Gründe für eine Eilbedürftigkeit vorliegen. Im Falle von Grundstückskaufverträgen ist dies regelmäßig für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und Finanzierungsrechte indiziert; die anschließende Eigentumsumschreibung selbst ist in aller Regel nicht eilbedürftig. Mit Blick darauf werden die ermittelten durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für angemessen erachtet. Zu Frage 3: Die besondere Situation bei dem Grundbuchamt Germersheim ist bekannt. Hier haben ein hoher Krankenstand und infolgedessen hohe Rückstände zu längeren Bearbeitungszeiten geführt. Das Grundbuchamt Germersheim benötigt für den Vollzug von Anträgen auf Begründung und Veränderung von Eigentum sowie Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht rund 114 Arbeitstage. Dies ist in etwa doppelt so lange wie der Durchschnitt im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Drucksache 17/3133 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Personalsituation bei dem Grundbuchamt Germersheim hat sich in den letzten fünf Jahren nach den Grundsätzen der Personal - übersichten (Personalverwendung) wie folgt entwickelt: Daraus wird deutlich, dass aufgrund wiederholter personeller Ausfälle keine kontinuierlich gleichbleibende Besetzung gewährleistet war. Zu berücksichtigen sind aber auch strukturelle Besonderheiten des Amtsgerichts Germersheim. Dort müssen eine hohe Anzahl von Gewaltschutzverfahren und Beratungshilfeangelegenheiten neben den normalen Rechtspflegerreferaten bewältigt werden. Darüber hinaus sind – neben den Nachlass- und Betreuungsverfahren – auch die Verfahren im Bereich der Kostenfestsetzung zeitnah durchzuführen, sodass einer gerichtsinternen Verteilung der Rechtspflegeraufgaben zur Entlastung des Grundbuchamtes Grenzen gesetzt sind. Zur Verbesserung der Situation sind seit dem 1. April 2017 vier Rechtspfleger des Amtsgerichts Kandel mit einem Teil ihrer Arbeitskraft zur Unterstützung an das Amtsgericht Germersheim abgeordnet (insgesamt 0,7 Arbeitskraftanteile ). Zu Frage 5: Die Sachlage bei den Grundbuchämtern, insbesondere aber bei denjenigen mit erheblichen Rückständen, wird durch die Präsidentin und den Präsidenten des Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk stetig beobachtet und es wird soweit möglich versucht, Missständen durch geeignete personelle und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Qualitätsmanagements Organisationsuntersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen und zu optimieren. Zu Frage 6: Das Ministerium der Justiz und die Oberlandesgerichte als personalbewirtschaftende Stellen achten darauf, dass die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten – wie auch die Justiz im übrigen – personell und sachlich in einer Weise ausgestattet ist, die es ihnen ermöglicht, den Geschäftsanfall effizient zu erledigen. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass die personelle Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angespannt ist. Insofern konnte aber im Rahmen des Haushalts 2016 durch Schaffung neuer Anwärterstellen und den Wegfall von kw-Vermerken eine Verbesserung um rund 50 Stellen erreicht werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden darüber hinaus pro Jahr je acht zusätzliche Anwärterstellen geschaffen und für das Jahr 2018 zehn zusätzliche Rechtspflegerplanstellen (diese unter Umwandlung der entsprechenden Anwärterstellen aus dem Jahr 2015). Herbert Mertin Staatsminister Rechtspfleger Serviceeinheit 1. Quartal 2012 1,60 1,75 2. Quartal 2012 1,60 2,00 3. Quartal 2012 1,05 2,25 4. Quartal 2012 1,05 2,25 1. Quartal 2013 2,12 2,25 2. Quartal 2013 2,12 2,25 3. Quartal 2013 2,15 1,70 4. Quartal 2013 2,15 2,20 1. Quartal 2014 1,17 1,70 2. Quartal 2014 1,95 2,45 3. Quartal 2014 1,88 2,45 4. Quartal 2014 1,33 2,50 1. Quartal 2015 1,60 1,30 2. Quartal 2015 1,60 2,50 3. Quartal 2015 1,60 2,50 4. Quartal 2015 1,00 2,50 1. Quartal 2016 2,05 2,40 2. Quartal 2016 1,23 2,40 3. Quartal 2016 2,19 2,27 4. Quartal 2016 1,43 1,80 1. Quartal 2017 1,05 2,23