Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3142 zu Drucksache 17/2964 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Marion Schneid (CDU) – Drucksache 17/2964 – Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2964 – vom 4. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hat jüngst eine Begrenzung der Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in Schulklassen gefordert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In wie vielen Schulen in Rheinland-Pfalz haben Schüler mit Migrationshintergrund einen Anteil von 50 Prozent und mehr (Angaben bitte insgesamt und nach Schulart differenzieren)? 2. Wie bewertet die Landesregierung eine Konzentration von Schülern mit Migrationshintergrund auf einzelne Schulen hinsichtlich des Lern- und Integrationserfolgs? 3. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Wanka, mit flexiblen Quoten eine gleichmäßigere Verteilung von Schülern mit Migrationshintergrund zu erreichen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine gleichmäßigere Verteilung von Schülern mit Migrationshintergrund zu erreichen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Begriff „Migrationshintergrund“ wird – je nach Kontext – unterschiedlich definiert. Bei der Beantwortung dieser Anfrage liegt die Definition der Kultusministerkonferenz zugrunde. Danach ist ein Migrationshintergrund dann anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. nicht deutsches Geburtsland, 3. nicht deutsche Verkehrssprache in der Familie – auch wenn der Schüler bzw. die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht. Einen Migrationshintergrund hat nach dieser Definition z. B. auch die Schülerin ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mit ihrer Familie bereits in der dritten Generation in Deutschland lebt, in ihr Wohnumfeld bestens integriert ist und hervorragend deutsch spricht. Über den Grad der bereits erfolgten Integration und das Niveau der deutschen Sprachkenntnisse sagt das statistische Merkmal „Migrationshintergrund“ also sehr wenig aus. Für den Erwerb von Kompetenzen ist in der Regel nicht der Migrationshintergrund entscheidend, sondern vor allem die Bildungsaffinität der Eltern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von den insgesamt 1 629 Schulen in Rheinland-Pfalz haben 90 Schulen einen über 50-prozentigen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Dies entspricht 5,5 Prozent aller Schulen. Bezogen auf die einzelnen Schularten verteilt sich dieser Anteil wie folgt: Von den 964 Grundschulen haben 73 Schulen einen Anteil von über 50 Prozent an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie 15 von den 184 Realschulen plus und zwei von den 131 Förderschulen. In allen anderen Schularten gibt es keine Schulen mit einem entsprechend hohen Anteil. Drucksache 17/3142 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Maßgeblich für den Lern- und Integrationserfolg ist vor allem die Beherrschung der deutschen Sprache verbunden mit einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Dazu benötigen die Schulen eine bedarfsgerechte Ausstattung mit den für die Förderung notwendigen Ressourcen und die Lehrkräfte ein entsprechendes Unterstützungsangebot, um diesen besonderen Anforderungen gerecht werden zu können. In Rheinland-Pfalz stellt vor allem das Pädagogische Landesinstitut ein solches Angebot bereit. Zu Frage 3: Eine flexible Quote zur gleichmäßigeren Verteilung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist organisatorisch nicht praktikabel. Die Schwierigkeiten, die bereits die Definition nach sich zieht, sind in der Vorbemerkung erläutert. Darüber hinaus müssten Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Umsetzung einer Quote in Schulen außerhalb ihres Wohngebiets befördert werden. Im Gegenzug müsste eine korrespondierende Zahl von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund in diese „freiwerdenden“ Schulen, ebenfalls außerhalb ihres Wohngebietes, befördert werden. Vor diesem Hintergrund hat zuletzt auch der Verband Erziehung und Bildung den Vorschlag einer Quotierung als „abstrus und illusorisch“ bezeichnet. Zu Frage 4: Die Beherrschung der deutschen Sprache ist grundlegend für die Integration. Deshalb setzt die Landesregierung nicht auf eine Umverteilung von Kindern und Jugendlichen, sondern auf eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Sprachförderangeboten . Aus diesem Grund wurden die Mittel für die schulische Sprachförderung von insgesamt 26,2 Mio. Euro im Haushalt 2016 auf jeweils 31,6 Mio. Euro im Haushalt 2017 und 2018 ausgebaut. Die Zahl der Deutsch-Intensivkurse ist deutlich angestiegen. Aktuell sind an den Grundschulen 224 Deutsch-Intensivkurse eingerichtet. Vor einem Jahr waren es noch 189 Kurse. An den Realschulen bestehen aktuell 239 Deutsch-Intensivkurse, vor einem Jahr waren es dort 191 Kurse. Hiervon profitieren selbstverständlich die Schulen besonders, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse haben. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär