Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3144 zu Drucksache 17/2926 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2926 – Planungsbereiche der spezialisierten fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2926 – vom 27. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachärzte arbeiten in den einzelnen Planungsbereichen (bitte konkrete Anzahl und Differenzierung nach Fachbereichen)? 2. Wie viele Fachärzte arbeiten in den Planungsbereichen mit Zulassungssperre? Wie groß ist die „Überversorgung“ (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Überversorgung und Differenzierung nach Fachbereichen)? 3. Wie viele Fachärzte arbeiten in den offenen Planungsbereichen? Wie viele offene Stellen sind in den einzelnen Planungsbereichen vorhanden (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Unterversorgung und Differenzierung nach Fachbereichen)? 4. Wie viele der momentan tätigen Fachärzte erreichen in den nächsten fünf Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Planungsbereichen und Fachbereichen)? 5. Wie viele der momentan tätigen Fachärzte haben die Altersgrenze von 65 Jahren bereits überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Planungsbereichen und Fachbereichen)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach § 13 Abs. 1 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zählen zur spezialisierten fachärztlichen Versorgung folgende Fachgruppen: Anästhesisten, fachärztlich tätige Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater und Radiologen. Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in den einzelnen Planungsbereichen und Fachgruppen kann der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 2: Gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen fest, ob eine Überversorgung vorliegt. Diese ist anzunehmen, wenn in einem Planungsbereich bei einer Arztgruppe der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 Prozent überschritten ist. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz hat für alle Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad über 110 Prozent Überversorgung festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in Planungsbereichen mit Überversorgung, die Versorgungsgrade in diesen Bezirken und die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 3: Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch obliegt dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Feststellung, ob in einem Planungsbereich eine Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Nach § 29 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist das Vorliegen einer Unterversorgung in der spezialisierten fachärztlichen Versorgung anzunehmen, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 Prozent unterschreitet. Eine Unterversorgung droht, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte eine Verminderung der Zahl von Vertragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen würde. Drucksache 17/3144 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Rheinland-Pfalz hat bisher in keinen Planungsbereich der spezialisierten fachärztlichen Versorgung eine Unterversorgung festgestellt. Für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater im Planungsbereich Raumordnungsregion Trier hat der Landesausschuss eine drohende Unterversorgung festgestellt. In den Raumordnungsregionen Mittelrhein-Westerwald und Westpfalz hat der Landesausschuss für die Fachgruppe der Kinderund Jugendpsychiater die Feststellung getroffen, dass eine drohende Unterversorgung nicht gegeben sei, da die Patientinnen und Patienten hier über psychiatrische Institutsambulanzen mitversorgt würden. Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in den offenen Planungsbereichen, die Versorgungsgrade und die Zahl der dort bestehenden Niederlassungsmöglichkeiten können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu den Fragen 4 und 5: Im Jahr 2009 wurde die Regelaltersgrenze von 68 Jahren für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung vollständig aufgehoben. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten können seither selbst entscheiden, wie lange sie ihrer Tätigkeit nachgehen möchten. Eine Altersgrenze beziehungsweise aus Altersgründen auslaufende Zulassungen gibt es nicht mehr. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz 16,9 Prozent der an der spezialisierten fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zwischen 60 und 64 Jahre alt. Über 65 Jahre alt waren 7,4 Prozent (Datenquelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz). Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da Rückschlüsse auf einzelne Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten gezogen werden könnten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3144 3 Anlage Planungsbereiche der spezialisierten fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz *) In dieser Region befinden sich Psychiatrische Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche gemäß § 118 SGB V. Planungsbereich Raumordnungsregion Mittelrhein-Westerwald Fachgruppe Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte inkl. Jobsharer Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ja/nein Versorgungsgrad in Prozent Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgenze wegen Überversorgung (Versorgungsgrad 110 Prozent) Anästhesisten 41,50 ja 149,82 10,7 0 Fachinternisten 126,25 ja 210,43 59,66 0 Kinder- und Jugendpsychiater*) 5,00 nein 41,94 0 8,5 Radiologen 33,50 ja 130,58 5,28 0 Planungsbereich Raumordnungsregion Rheinhessen-Nahe Fachgruppe Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte inkl. Jobsharer Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ja/nein Versorgungsgrad in Prozent Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgenze wegen Überversorgung (Versorgungsgrad 110 Prozent) Anästhesisten 28,00 ja 152,54 7,81 0 Fachinternisten 93,75 ja 233 48,83 0 Kinder- und Jugendpsychiater 13,00 ja 157,16 3,9 0 Radiologen 26,50 ja 151 7,2 0 Planungsbereich Raumordnungsregion Rheinpfalz Fachgruppe Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte inkl. Jobsharer Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ja/nein Versorgungsgrad in Prozent Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgenze wegen Überversorgung (Versorgungsgrad 110 Prozent) Anästhesisten 26,00 ja 130,91 3,95 0 Fachinternisten 92,00 ja 219 45,29 0 Kinder- und Jugendpsychiater 10,30 ja 121,23 0,95 0 Radiologen 24,00 ja 132,89 4,13 0 Drucksache 17/3144 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode *In dieser Region befinden sich Psychiatrische Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche gemäß § 118 SGB V. *) In dieser Region befinden sich Psychiatrische Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche gemäß § 118 SGB V. (Quelle: Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Stand 3. März 2017.) 4 Planungsbereich Raumordnungsregion Trier Fachgruppe Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte inkl. Jobsharer Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ja/nein Versorgungsgrad in Prozent Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgenze wegen Überversorgung (Versorgungsgrad 110 Prozent) Anästhesisten 17,75 ja 145,99 4,07 0 Fachinternisten 52,00 ja 200,41 22,1 0 Kinder- und Jugendpsychiater*) 1,05 nein 15,71 0 5 Radiologen 18,50 ja 148,07 4,11 0 Planungsbereich Raumordnungsregion Westpfalz Fachgruppe Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte inkl. Jobsharer Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ja/nein Versorgungsgrad in Prozent Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgenze wegen Überversorgung (Versorgungsgrad 110 Prozent) Anästhesisten 17,00 ja 142,97 3,69 0 Fachinternisten 45,00 ja 173,51 15,74 0 Kinder- und Jugendpsychiater*) 2,00 nein 42,24 0 3,5 Radiologen 19,50 ja 182,49 7,75 0