Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3146 zu Drucksache 17/2924 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2924 – Haus- und fachärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2924 – vom 27. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der momentan tätigen Hausärzte erreichen in den nächsten fünf Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Planungs bereichen)? 2. Wie viele der momentan tätigen Hausärzte haben die Altersgrenze von 65 Jahren bereits überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Planungsbereichen)? 3. Wie viele der momentan tätigen Haus- und Fachärzte (allgemeine und spezialisierte fachärztliche Versorgung) sind momentan ohne kassenärztliche Zulassung und nur privatärztlich tätig? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde die Regelaltersgrenze von 68 Jahren für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung vollständig aufgehoben. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten können seither selbst entscheiden, wie lange sie ihrer Tätigkeit nachgehen möchten. Eine Altersgrenze beziehungsweise aus Altersgründen auslaufende Zulassungen gibt es nicht mehr. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz 20,1 Prozent der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zwischen 60 und 64 Jahre alt. Über 65 Jahre alt waren 18,8 Prozent (Datenquelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz). Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da Rückschlüsse auf einzelne Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten gezogen werden könnten. Zu Frage 3: Nach Auskunft der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sind derzeit 620 Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung in eigener Praxis niedergelassen (533 mit und 87 ohne Facharztanerkennung). Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin