Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3147 zu Drucksache 17/2925 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2925 – Planungsbereich gesonderte fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2925 – vom 27. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachärzte arbeiten im Planungsbereich Rheinland-Pfalz (bitte konkrete Anzahl und Differenzierung nach Fachbereichen)? 2. Liegt im Planungsbereich Rheinland-Pfalz eine Überversorgung vor? Wenn ja, wie groß ist die „Überversorgung“ (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Überversorgung und Differenzierung nach Fachbereichen)? 3. Liegt im Planungsbereich Rheinland-Pfalz eine Unterversorgung vor? Wenn ja, wie viele offene Stellen sind im Planungsbereich vorhanden (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Unterversorgung und Differenzierung nach Fachbereichen)? 4. Wie viele der momentan tätigen Fachärzte erreichen in den nächsten fünf Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Fachbereichen)? 5. Wie viele der momentan tätigen Fachärzte haben die Altersgrenze von 65 Jahren bereits überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Fachbereichen)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach § 14 Abs. 1 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zählen zur gesonderten fachärztlichen Versorgung folgende Fachgruppen: Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in den einzelnen Fachgruppen kann der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 2: Gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen fest, ob eine Überversorgung vorliegt. Diese ist anzunehmen, wenn in einem Planungsbereich bei einer Arztgruppe der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 Prozent überschritten ist. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz hat für alle Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad über 110 Prozent Überversorgung festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in Planungsbereichen mit Überversorgung, die Versorgungsgrade in diesen Bezirken und die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oberhalb der Sperrgrenze können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 3: Im Bereich der gesonderten fachärztlichen Versorgung sind in Rheinland-Pfalz derzeit keine Planungsbereiche für die Niederlassung weiterer Ärztinnen und Ärzte geöffnet. Es bestehen für alle Fachgruppen Zulassungssperren wegen Überversorgung. Drucksache 17/3147 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu den Fragen 4 und 5: Im Jahr 2009 wurde die Regelaltersgrenze von 68 Jahren für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung vollständig aufgehoben. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten können seither selbst entscheiden, wie lange sie ihrer Tätigkeit nachgehen möchten. Eine Altersgrenze beziehungsweise aus Altersgründen auslaufende Zulassungen gibt es nicht mehr. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz 7,4 Prozent der an der gesonderten fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zwischen 60 und 64 Jahre alt. Über 65 Jahre alt waren 7,8 Prozent (Datenquelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz). Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da Rückschlüsse auf einzelne Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gezogen werden könnten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3147 3 Anlage Planungsbereich Rheinland-Pfalz Zahl der Nieder- Zahl der Planungsbereich Zahl der Fach- lassungsmöglichkeiten Fachgruppe Fachärztinnen wegen Versorgungsgrad Fachärztinnen bis zum Erreichen der und Fachärzte Überversorgung und Fachärzte Sperrgrenze wegen inklusive gesperrt oberhalb der Überversorgung Jobsharer ja/nein in Prozent Sperrgrenze (Versorgungsgrad 110 Prozent) Humangenetiker 7,50 ja 112,22 0,15 0 Laborärzte 54,25 ja 136,54 10,54 0 Neurochirurgen 29,25 ja 112,37 0,60 0 Nuklearmediziner 41,75 ja 122,04 4,12 0 Pathologen 38,00 ja 113,37 1,13 0 Physikalische und Rehabilitations- 26,25 ja 110,46 0,11 0 mediziner Strahlentherapeuten 36,00 ja 149,90 9,32 0 Transfusions- 3,75 ja 122,36 0,38 0 mediziner (Quelle: Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Stand: 3. März 2017.)