Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3152 zu Drucksache 17/2971 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Denis Alt und Alexander Fuhr (SPD) – Drucksache 17/2971 – Förderung der Teilnahme an Auslandsmessen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2971 – vom 4. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Mittelstandsförderungsgesetzes fördert die Landesregierung die Auslands messebeteiligung rheinland-pfälzischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen können die finanzielle Förderung nutzen, um an rheinland-pfälzischen Gemeinschafts ständen oder an im AUMA-Messeprogramm aufgeführten Auslandsmessen teilzunehmen. Der Messezuschuss erleichtert KMU die oftmals sehr teure Auslandsmessebeteiligung mit dem Ziel der Produktpräsentation, Auslandsmarkterschließung und Absatzförderung im Ausland. Dazu hat die Landesregierung nun eine neue Verwaltungsvorschrift für das Förder programm eingeführt, veröffentlicht im Ministerialblatt der Landesregierung vom 20. April 2017. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche zentralen Änderungen gehen mit der neu eingeführten Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen einher? 2. Hat die neue Verwaltungsvorschrift Auswirkungen auf bereits gestellte Förderanträge und das Programm „Gemeinsam auf Auslandsmärkte “, welches auch rheinland-pfälzische Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen vorsieht? 3. Wie viele Messezuschüsse mit dem Ziel der Produktpräsentation, Auslandsmarkt erschließung und Absatzförderung auf ausländischen Märkten und in welcher Gesamt höhe hat die mit der Abwicklung betraute Investitions- und Strukturbank im Jahr 2016 gewährt? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ziel der neuen Verwaltungsvorschrift ist eine vereinfachte Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln zur Teilnahme an Auslandsmessen . Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dadurch die Beantragung von Fördermitteln zur Teilnahme an Auslandsmessen durch Abbau der Bürokratie erleichtert werden. Folgende wesentliche Änderungen sieht die neue Verwaltungsvorschrift vor: a) Bei der Auslandsmesseförderung entfällt die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsbeteiligung und Einzelteilnahme. Es greifen zukünftig folgende Pauschalen (Festbetragsfinanzierung): Gemeinschaftsstand/Einzelteilnahme innerhalb der EU: 3 000 Euro, Gemeinschaftsstand/Einzelteilnahme außerhalb EU: 5 000 Euro. b) Die Einzelbelegprüfung vor Auszahlung soll grundsätzlich wegfallen, Belege müssen von den Unternehmen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Es erfolgen nur Stichproben. Zu Frage 2: Die neue Verwaltungsvorschrift ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die neue Verwaltungsvorschrift hat keine Auswirkungen auf bereits vor Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift genehmigte Förderanträge. Drucksache 17/3152 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Jahr 2016 förderte die ISB 211 rheinland-pfälzische Unternehmen im Rahmen der Messeförderung. Die Höhe der Förderung belief sich auf insgesamt 407 871 Euro. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin